Kindesunterhalt

Guten Tag,

zwei Fragen zum Kindesunterhalt möchte ich stellen.

  1. wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keine Mitarbeit zeigt (in bezug auf die Zahlungen), muss hier das Kind nachweisen, dass diesem eine geeignete (annehmbare) Arbeitsstelle zur Verfügung steht: wie kann das Kind das umsetzen bzw. wie ist ggf. diese Unmöglichkeit begründet (sprechen nicht irgendwelche übergeordneten Gesetze, Grundrechte, dagegen)?

  2. Wo kann der Interessent Infos über Großelternunterhalt bekommen, bzw. können sich die Großeltern ebensoleicht aus der Verantwortung ziehen, wenn sie arbeiten bzw. Rente beziehen?

Dankesehr
Igeline

Hallo

  1. Wo kann der Interessent Infos über Großelternunterhalt
    bekommen,

Z.B. bei einer Anwaltskanzlei mit Spezialgebiet Familienrecht.

bzw. können sich die Großeltern ebensoleicht aus der
Verantwortung ziehen, wenn sie arbeiten bzw. Rente beziehen?

Bei der Grosselterngeneration ist der Selbstbehalt idR höher anzusetzen, zudem müssen mehr Voraussetzungen erfüllt sein, um an deren Portemonaie zu kommen. Vgl. z.B. mit OLG Hamm II-6 WF 232/12, OLG Köln 4 WF 19/10

mfg M.L.