Guten Tag,
zwei Fragen zum Kindesunterhalt möchte ich stellen.
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wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keine Mitarbeit zeigt (in bezug auf die Zahlungen), muss hier das Kind nachweisen, dass diesem eine geeignete (annehmbare) Arbeitsstelle zur Verfügung steht: wie kann das Kind das umsetzen bzw. wie ist ggf. diese Unmöglichkeit begründet (sprechen nicht irgendwelche übergeordneten Gesetze, Grundrechte, dagegen)?
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Wo kann der Interessent Infos über Großelternunterhalt bekommen, bzw. können sich die Großeltern ebensoleicht aus der Verantwortung ziehen, wenn sie arbeiten bzw. Rente beziehen?
Dankesehr
Igeline