Kindesunterhalt

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich muß Unterhalt für mein 18 jährigen Sohn zahlen . Er macht gerade ein Bundesfreiwilligen Jahr und er erhält 250 Euro.Im nächste Jahr will er Abitur machen und danach studieren.Zuzeit erhält er von mir 242,00 Euro Unterhalt. Und von seiner Mutter, bei der er lebt 24,00 Euro.Jetzt komm ich zu meiner eigentlichen Frage.Ich verdiene 1948,00 Euro und arbeite in Vollzeit (45 Std./Woche) und seine Mutter verdient 1270,00 Euro in Teilzeit ( 18,25 Std./ Woche) und arbeitet seit 2002 bei dem Arbeitgeber.Kann ich meine Frau nicht dazu verpflichten mehr arbeiten zugehen damit ich nicht 90% des Unterhalts alleine bezahlen muss?Ab nächstes Jahr hat mein Sohn anspruch auf 470,00 Euro Unterhalt da er kein Einkommen hat.

Danke schon mal

Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, braucht die Mutter keinen Unterhalt zahlen, da dein Sohn bei ihr wohnt. So bist nur du zum Unterhalt verpflichtet. Denk an den Abzug des halben Kindergeldes, den Selbstbehalt plus 5% vom Netto.

Hallo,

der Sohn ist über 18 Jahre , das heißt es wird nicht mehr der Naturalunterhalt geleistet Sie muss genauso Unterhalt zahlen wie ich.

Gruß

1 „Gefällt mir“

das der Junge bei der Mutter wohnt tut nichts zur Sache, sie muss ihrem Lohn angepasst zahlen. Bei fast 1300 Euro muss sie fast die Hälfte zahlen. Ab 18 Jahren ist die Mutter genauso Barunterhaltspflichtig wie der Vater. Sie muss genau wie Sie alle ihr finanziellen Sachen vorlegen. Sparguthaben wird da auch mit gerechnet.
Warum wird er im kommendem Jahr kein Bafög beantragen? Dieses kann man nach erfolgreicher Ausbildung ohne Zinsen zurück bezahlen? Erkundigen SIe sich bei einem gutem
Fachanwalt für Familienrecht.

allerdings gequotelt nach dem Verdienst.

Einfach mal die Düsseldorfer Tabelle und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG lesen. Dort ist Volljährigenunterhalt erklärt.

Gilt der Sohn in der allgemeinen Schulausbildung noch als priveligiert muß auch die KM theoretisch mehr arbeiten oder es könnte u.U. ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Dazu muß aber die KM natürlich erstmal die Möglichkeit haben und gesundheitlich dazu in der Lage sein Vollzeit zu arbeiten.

Bei derzeit 1300 € Netto dürfte nach der Bereinigung nicht mehr viel für KU übrigbleiben.

Und ohne Anwalt wird das Ganze vermutlich nicht laufen.

Krümelchen

Hallo

wir gehen mal davon aus, dass Abitur macht und studiren wird, also noch seine Erstausbildung absolviert.

Grundsätzlich muss Unterhalt vom Unterhaltsschuldner alleine nur bis zum 18 Lebensjahr aufgewendet werden. Danach sind beide Elternteile gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.Der Bedarf richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle  und welchen Status das Kind hat.privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB) sind:Voraussetzungen dafür:· bis 21 Jahre und· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und· unverheiratetDer Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*. Ihr Bedarf bemisst sich, falls beide Eltern leistungsfähig sind, nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern in der Regel ohne Höhergruppierung (wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter) der Düsseldorfer Tabelle* . Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt, je nach OLG können hier Abweichungen sein.

In Kurzform: Ihr müsst anteilig nach euren Einkommen bezahlen. Wenn die Angaben Nettoeinkommen sind, du also ca. 60%, sie 40% von seinem Bedarf. Sein Bedarf beträgt 625€-Kindergeld und sonstige Einkommen, wenn vorhanden. Der Restbetrag wird dann prozentual aufgeteilt.

Dur wirst sie leider nicht zwingen können, das könnte nur dein Sohn…

Gruss

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/unterhalt_ab_…

Hallo,

jetzt, während das VOLLJÄHRIGE Kind NICHT eine allgemeinbildende Schule besucht, gibt es keine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Wenn er dann auf ein Gymnasium/Gesamtschule (oder eine andere ALLGEMEINBILDENDE Schule) geht und das Abi macht, ist er ein sogenanntes PRIVILEGIERTES Kind und BEIDE Eltern haben eine ERHÖHTE Erwerbsobliegenheit und müssen deshalb in Vollzeit arbeiten (wenn nicht wichtige Gründe, wie z. B. Krankheit, Betreuung kleiner Kinder u. ä. dagegen sprechen).

Arbeitet die Mutter dann weiter nur Teilzeit, kann sie fiktiv gerechnet werden. Es stimmt, zwar, dass sie nur der Sohn zur Vollzeit zwingen kann, aber das funktioniert meist, indem der Vater den Druck gegenüber dem Sohn aufbaut.

Der Sohn kann vom Gericht verpflichtet werden, dass die Mutter Auskunft usw. gibt. Geht der Sohn nicht „gegen die Mutter vor“, wird so gerechnet, als würde die Mutter in Vollzeit arbeiten.

Gruß
Ingrid

Hallo, soweit mir bekannt ist, wird ab dem 18. Lebensjahr der Unterhalt gleichmäßig auf beide Elternteile aufgeteilt, prozentual nach dem Einkommen. Soweit ich weiß, ist hier nicht mehr von Belang, wo das Kind lebt, d.h. auch den sog. Naturalunterhalt gibt es nicht mehr. Wenn deine Frau kein weiteres Kind zu betreuen hat, ist sie verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, soweit möglich. Wenn sie das aus eigenem Interesse nicht macht, obwohl es möglich wäre, wird bei der Berechnung der Anteile des Unterhaltes fiktiv angenommen, daß sie mehr arbeitet und entsprechend mehr verdient.  Erkundige dich beim Jugendamt oder beim Familiengericht, dort bekommst du kostenlose Auskunft. Ob die genau ausrechnen, weiß ich nicht, aber zumindest bekommst du komplette rechtliche Auskunft.
Hoffe dir geholfen zu haben
Gruß   Tscho70

Hallo! Solange er ab dem 18 Jahrestag keine Ausbildung macht sind Sie auch nicht Unterhaltspflichtig. Und Sie können niemand dazu zwingen mehr zu arbeiten. Auch der Sohn nicht. Sie zwingt doch auch keiner so viel zu arbeiten.