Hallo,
Mein Mann zahlt für 2Minderjährige und 1
Volljähriges(20)Unterhalt.Die 20-jährige hat gerade die Lehre
abgeschlossen und möchte jetzt von meinem Mann
rückwirkend Unterhalt!:
Hier sollte man wissen, was der Mann verdient. Ein volljähriges Kind, das nicht eine allgemeinbildende Schule besucht kommt in der Rangfolge erst nach den minderjährigen Kindern und aktuellen und ehemaligen Ehefrauen bzw. kinderbetreuenden Müttern.
Nur wenn diese noch etwas übrig lassen, bekommt das volljährige Kind Geld.
Volljährige Kinder bekommen im übrigen nur Unterhalt für eine Ausbildung und nicht fürs gammeln.
Bei volljährigen Kindern sind BEIDE Elternteile verpflichtet Barunterhalt zu leisten, also auch die Mutter.
Laut Urteil hätten wir 206,-euro bezahlen
müssen,hatten mit Ihr eine mündliche Vereinbarung getroffen
daß wir nur 118,-euro bezahlen(ab Ihrem 18.Geburtstag)da sie
zu Ihrem Freund gezogen ist(dort wohnte sie 6
Monate).
Ob sie zum Freund zieht oder nicht, spielt hier keine Rolle. Mutter muss mit Unterhalt bezahlen und das eigene Einkommen des Kindes wird komplett (ab Volljährigkeit) von der Unterhaltspflicht abgezogen.
Problem hier ist vermutlich, dass der Unterhaltstitel (das Urteil), das wahrscheinlich schon vor der Volljährigkeit gemacht wurde, nicht schriftlich oder per Gerichtsentscheid abgeändert wurde.
Jetzt-nach 2 Jahren-hat sie Geldmangel und verlangt von
uns die Rückstände von 2 Jahren.
Theoretisch kann sie den fehlenden Unterhalt pfänden, wenn der gesamte Titel nicht komplett bezahlt wurde.
Allerdings gibt es hier auch Verjährungsfristen. Soweit ich weiß (bin aber nicht sicher) kann sie für ein Jahr rückwerts pfänden.
Frage 1:smiley:arf und kann sie das?
siehe oben.
Frage 2:Wenn ja,dürfen wir Ihr die Zeit abziehen wo sie bei
Ihrem Freund gewohnt hat?
Spielt keine Rolle wo sie wohnt.
Frage 3:Sie hat uns ein komplettes Jahr Einkommen
verschwiegen,dürfen wir das auch abziehen?
Nicht abziehen, sondern wegen des Verschweigens dürfte es besser sein, auf Verwirkung rückwert zu klagen.
Sie hat Euch ja betrogen, wenn sie von sich aus nicht mitteilt, dass sie eigene Einkünfte hat.
Das mit einem guten und engagierten Anwalt machen. Zauberwort hier ist (zur Sicherheit noch einmal) Verwirkung.
Gruß
Ingrid