Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich bin vom Vater meiner Söhne geschieden. Geht mir durch Heirat meines neuen Partners der Unterhalt für die Kinder verloren?
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Karin

Hallo,

ganz klar nein

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Hallo,

nein, der leibliche Vater bleibt bis zu Ende der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig. Ihr neuer Partner müsste die Kinder schon adoptieren, damit der leibliche Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Und dazu müsste dieser natürlich auch zustimmen.

Also viel Spaß bei der Hochzeit :smile:

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Hallo,

und auch hier nochmal: nein, der leibliche Vater bleibt bis zu Ende der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig.

Gruß, Kathatr

Hallo, nein, natürlich nicht.
Der Stiefvater ist für die Kinder nicht unterhaltspflichtig.Nur Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren-§ 1601 BGB.

Mit Gruß

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Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Sonntag!!!

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Hallo Karin,
der Kindesunterhalt ist unabhängig von deinem Einkommen, also auch unabhängig von dem Einkommen deines Mannes oder einer Hochzeit, er richtet sich nach dem Einkommen deines Exmannes, es sei denn es handelt sich um Ehegattenunterhalt für dich, da ist die Sachlage natürlich anders.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße

Hallo Maja,

vielen Dank für Deine Antwort und eine schöne Woche.

Karin

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hallo karin,

sehr gerne, freu mich immer wenn ich ein bisschen helfen konnte, und natürlich auch eine schöne woche

lg