Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

der Vater meiner beiden Kinder (8 und 12 Jahre) ist laut Gerichtsbeschluss zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet.

Die letzten zwei Jahre habe ich von ihm keinerlei Unterhalt erhalten. Dieser wurde eingeklagt, allerdings hat der Vater nun die private Insolvenz beantragt, so dass die Kinder die noch ausstehende Summe wohl nie bekommen werden.
Den monatlichen Unterhalt hat er von sich aus auf 300 Euro festgelegt und nur im Juni bezahlt. Weitere Zahlungen folgten nicht. Nach einer, beim hiesigen Jugendamt vorgelegten Gehaltsabrechnung, erhält er als Automobilverkäufer lediglich 1098,00 Euro im Monat und somit kann das Gehalt nicht gepfändet werden.
Ich gehe davon aus, dass die Gehaltsbescheinigung „abgesprochen“ ist, damit er das Geld nicht zahlen muss - er hatte es mir bei der Trennung so angedroht.

Nun meine Fragen an den Experten:

Habe ich eine Möglichkeit, Infos über den genauen Betrag des Lohnes zu erhalten? Wenn ja, wie?

Ist es richtig, dass ich laut § 170 StGB Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatten kann? Ist dies sinnvoll?

Ist es ebenso richtig, dass seine Eltern (also die Großeltern) laut BGB zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn ihr Sohn den Zahlungen nicht nachkommt?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe.

Liebe Grüße
Britta-Nina

Hallo,

zu 1. Das wird schwierig, da ja der Arbeitgeber nicht zugestehen wird, dass die Bescheinigung fingiert ist.
Ich würde mir auch die Einkommenssteuer/Lohnsteuererklärung vorlegen lassen.

zu 2. Ein Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ist natürlich möglich, wenn aber nachweislich kein höheres Einkommen erzielt wird, wird das Verfahren meistens eingestellt.
Als Schuss vor den Bug ist es sichergut, erfahrungsgemäß verhärtet es allerdings die Fronten.

zu 3.
Dann sind aber auch alle 4 Großelternteile heranzuziehen.

Mit Gruß
zu 2.

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Hallo,

zu 1. Das wird schwierig, da ja der Arbeitgeber nicht
zugestehen wird, dass die Bescheinigung fingiert ist.
Ich würde mir auch die Einkommenssteuer/Lohnsteuererklärung
vorlegen lassen.

zu 2. Ein Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
ist natürlich möglich, wenn aber nachweislich kein höheres
Einkommen erzielt wird, wird das Verfahren meistens
eingestellt.
Als Schuss vor den Bug ist es sichergut, erfahrungsgemäß
verhärtet es allerdings die Fronten.

zu 3.
Dann sind aber auch alle 4 Großelternteile heranzuziehen.

Mit Gruß
zu 2.

Vielen Dank für die Antworten.

Laut Einkommenssteuer hat der Vater der Kinder mehr verdient, als heute die Lohnbescheinigung aufweist. Er wechselt allerdings fast jährlich die Arbeitgeber, was die Sachlage nicht unbedingt durchschaubarer macht.

Die Strafanzeige sollte im Grunde genommen auch nur als „Schuss vor den Bug“ wirken.

Alle 4 Großelternteile… Meine Eltern unterstützen meine Kinder zum Glück mit monatlichen Zahlungen in Höhe von 100 Euro pro Kind. Ist natürlich die Frage, ob das dann ausreichend ist…

Liebe Grüße
Britta-Nina