Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin geschieden und habe einen Sohn der bei der Mutter lebt und demnächst vollährig wird. Er geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. Es wurde vereinbart, dass er den Unterhalt selber bekommt. Ich verdiene ca. 2.500 €/mtl. netto im Monat, meine geschieden Frau ca. 1.300 netto €/mtl… Ich arbeite ganztags und habe einen Nebenjob (10 Std./wchtl.), meine Frau arbeitet 18 Std. wchtl. lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und führt ihrem neuen Partner des Haushalt (natürlich auch meinem Sohn) und wohnt mietfrei.

Nun meine Fragen:
Kann der Verdienst meiner geschiedenen Frau auf Vollzeit hochgerechnet werden?
Spielt die eheähnliche Gemeinschaft eine Rolle bei der Unterhaltsberechnung oder kann das Einkommen des neuen Partner zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Hallo,
bin etwas spät mit einer Antwort( Sommerzeit).
Fakt ist , dass mit der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden, auch wenn
das Kind noch im Haushalt eines ET.lebt.
Der neue Partner hat natürlich dem Kind gegenüber keine finanziellen Verpflichtungen, er ist nicht verwandt und damit nicht unterhaltspflichtig.
DasGehalt der Mutter verdoppeln geht nicht,
aber man kann natürlich einen ortsüblichen Betrag für die ersparte Miete hinzurechnen.

Mit Gruß