Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich lebe vom Vater meines Sohnes schon seit einigen Jahren getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gern wissen, was meinem Sohn an Unterhalt zu steht. Da wir uns damals über die Höhe des Unterhaltes außergerichtlich geeinigt haben, hab ich diesen bisher immer mit Hilfe der Düsseldorfer tabelle berechnet. Allerdings bisher immer den Mindestsatz. Wie kann ich nun ausrechnen, wieviel er denn wirklich zahlen müßte? Ich meine, was muß ich den bei der Berechnung alles berücksichtigen/abziehen? Mein/unser Sohn ist jetzt sieben Jahre alt.Er hat aber noch einen zweiten Sohn, der ein Jahr alt ist. Mit der Mutter lebt er nur zusammen.Ist nicht mit ihr verheiratet, soweit ich weiß.
Spielt der zweite Sohn, oder seine Lebensgefährtin bei der Berechnung eine Rolle?
Kann er Mietzahlungen abziehen?
Evtl. Schulden oder Kredite?
Fahrkosten zur Arbeit?
Zahlungen für Versicherungen, z.B. Lebensversicherung oder für das Auto?
Da er Berufssoldat ist, zahlt er monatlich eine Anwartschaft an eine Kranken oder Pflegeversicherung, ist das abzuziehen?

Ich bin für jede Information dankbar.

Liebe/-r Experte/-in,
ich lebe vom Vater meines Sohnes schon seit einigen Jahren
getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das
gemeinsame Sorgerecht. Ich würde gern wissen, was meinem Sohn
an Unterhalt zu steht. Da wir uns damals über die Höhe des
Unterhaltes außergerichtlich geeinigt haben, hab ich diesen
bisher immer mit Hilfe der Düsseldorfer tabelle berechnet.
Allerdings bisher immer den Mindestsatz. Wie kann ich nun
ausrechnen, wieviel er denn wirklich zahlen müßte? Ich meine,
was muß ich den bei der Berechnung alles
berücksichtigen/abziehen? Mein/unser Sohn ist jetzt sieben
Jahre alt.Er hat aber noch einen zweiten Sohn, der ein Jahr
alt ist. Mit der Mutter lebt er nur zusammen.Ist nicht mit ihr
verheiratet, soweit ich weiß.
Spielt der zweite Sohn, oder seine Lebensgefährtin bei der
Berechnung eine Rolle?

Ja, dieser Sohn hat den gleichen Anspruch auf Unterhalt wie Euer gemeinsamer Sohn. Dabei spielt es keine Rolle, dass er mit der Mutter zusammenlebt.

Kann er Mietzahlungen abziehen?

Hier kommt es darauf an, wie hoch sein eigener Mietanteil ist und wie die Ortmiete beschaffen ist. In München kann man oft was abziehen, in Kleinkleckersdorf meist nichts.

Evtl. Schulden oder Kredite?

Hier kommt es auf die Ursache der Schulden darauf an.

Fahrkosten zur Arbeit?

ja, diese kann man abziehen. Wieviel hängt vom OLG-Bezirk ab.

Zahlungen für Versicherungen, z.B. Lebensversicherung oder für
das Auto?

staatlich geförderte Altersvorsorge kann er abziehen.

Da er Berufssoldat ist, zahlt er monatlich eine Anwartschaft
an eine Kranken oder Pflegeversicherung, ist das abzuziehen?

Selbstverständlich. Steht ja als Einkommen nicht mehr zur Verfügung.

Ich bin für jede Information dankbar.

Gruß

guten morgen,

die düsseldorfer tabelle,ist nicht unbedingt ausschlaggebend für unterhaltszahlungen ,sie dient lediglich zur orientierung !

eine eigene berechnung der unterhaltshöhe ist schwierig ,da würde ich an deiner stelle zum jugendamt gehen und es dort berechnen und festsetzen lassen !

in der regel wird geprüft wie die lebenssituation des vaters ist ,es muss alles offen und dargelegt werden !

einkünfte -und ausgaben …
wenn der vater arbeiten und lohn bekommt kann er den sogenannetn „selbstbehalt“ behalten das ist bei alleinstehenden erwerbstätigen 890€ und bei arbeitslosen 770€

der selbstbehalt dient dazu das miete und sonstige kosten wie strom versicherung lebensmittel usw!

alles was über den satz liegt kann als unterhalt für kinder verwendet werden ! in der praxis sieht das wieder anderst aus da er ja noch ein kind hat für welches er zahlen muss ,also wird es aufgeteil für beide kinder !
die lebensgefährtin hat damit gar nichts zu tun!

schulden und kredite sind nebensächlich da unterhalt eine vorrangige leistung ist !
mein exhat auch versucht den unterhalt herrabsetzen zu lassen da er noch einen kredit am laufen hätte…das hatte keinen erfolg da die kinder vorher da waren und er sich darüber bewusst war das er unterhalt leisten muss,also hätte er gar keinen kredit aufnehmen können /dürfen! unterhalt hat vorrang!!!

fahrtkosten werden normalerweise auch nicht berücksichtigt da er diese bei der steuererklärung absetzen kann !

versicherungen (auto,lebensversicherung und sonstige )sind normalerweise in einen pauschalbetrag bereits im „selbstbehalt“ berücksichtigt!

was die anwartschaft für krankenkassen und pflegeversicherung angeht ,bin ich mir nicht zu 100%sicher ,aber wenn er berufssoldat ist die bundeswehr ja sein arbeitgeber …und arbeitgeber müssen ja beiträge abführen steuern usw also müssten beträge für die krankenkasse vom arbeitgeber gezahlt werden ! sicher bin ich mir in diesem fall nicht !

wie gesagt geh zum jugendamt und lass dort den unterhalt festsetzen…dein ex wird dann aufgefort alles vorzulegen ,lohnabrechnungen ,mietvertrag usw …und daraus wird dann der unterhalt errechnet !

und vergiss die düsseldorfer tabelle --die taugt nichts …würde jeder vater nach der tabelle unterhalt zahlen so wie es dort angeben ist dann gäbe es keine kinderarmut mehr ! den die realität sieht anderst aus !

viele väter entziehen sich auch ihrer unterhaltspflicht weil sie denken sie zahlen das geld für die mutter zum shoppen gehen …leider wissen väter oftmals nicht wieviel ein kind kostet (ich habe 4 kinder-und weis wovon ich rede)

daher hut ab das dein ex überhaupt zahlt!

so ich hoffe das ich dir einige deiner fragen beantworten konnte ,es handelt sich aber hier nur tipps eigene erfahrungswerte und nicht um eine rechtberatung!
solltes du noch fragen haben beantworte ich sie dir gern! alles gute und liebe grüsse nancy

Hallo,

also es ist erstmal egal heutzutage, ob man verheiratet war oder nicht, gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht.
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Du musst wissen, was dein Ex verdient. 900 Euro hat er Selbstbehalt, alles darüber muss er für den Unterhalt aufbringen.
Du schaut nun also in die Düsseldorfer Tabelle, schaut beim Netto deines Ex und der Altersstufe 6 - 11 Jahre. Von diesem Betrag ziehst du 82 Euro (die Hälfte des Kindergeldes) ab und hast dann den Unterhalt, den er zahlen muss.
Beiden Kindern steht der Unterhalt gleichrangig zu, sie sind 100 % gleichberechtigt. Die neue Partnerin spielt dabei keine Rolle weil immer zuerst der Unterhaltsanspruch der Kinder befriedigt werden muss.

Miete ist im SB mit drin, Schulden, Kredite, Versicherungen kann man vom Netto nicht abziehen. Allerdings berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5 %. Will dein Ex mehr geltend machen, muss er das nachweisen.

Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass er 2000 Netto hat, stünde eurem Sohn 273 Euro Unterhalt zu, dem anderen Kind 228 Euro…

Wenn du noch fragen hast, frag einfach.

Gruß KathaTR

PS: Dein Ex ist dir gegenüber verpflichtet, über seine Einnahmen Auskunft zu geben.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mich mit dem Jugendamt mal in Verbindung setzen. Die müßten mir ja mit der Berechnung helfen können. Danke !

Danke für die schnelle Antwort und den Ratschlägen.
Ich werde mich wirklich mal ans Jugendamt wenden. Schon allein, weil mein Ex mir nicht bei der Berechnung „behilflich“ sein will. Soll heißen, er weigert sich mir über seine Ein- und Ausgaben Auskunft zu geben. Zwar irgendwo verständlich, allerdings will ich ja nur das er angemessen für seinen Sohn zahlt, wenn er sich sonst in keinster Weise kümmert, bemüht oder sich überhaupt in irgendeiner Form an der Betreeung und Erziehung beteiligt. Danke nochmal

Danke für die Informationen und die schnelle Antwort.
Das mein Ex mir gegenüber verpflichtet ist Auskunft zu geben, sieht er anders. Er weigert sich, mir bei der Berechnung „behilflich“ zu sein und will es lieber übers Jugendamt mit Titel etc laufen lassen. Mir persönlich soll es recht sein. Ich dachte nur, es wäre unnötig das Ganze über die Ämter laufen zu lassen…zahlen muß er ja so oder so. Danke nochmal

wenn das jugendamt ihn auffordert auskünkte zu geben ,dann muss er dem auch nachkommen ,ansonsten geht das nämlich ganz schnell vor gericht und dann muss er ob er will oder nicht …

das jugendamt kann dann auch einen gerichtlichen "titel"erwirken in dem der unterhalt festgesetzt wird …dieser titel ist dann über 30 jahre pfändbar !!!

auf der anderen seite kannst du eigentlich froh sein das er sich nicht um seinen sohn kümmert ,so kannst du ihn dir so erziehen und alles beibringen wie du das für richtig hälst ,und keiner redet dir rein ! ausserdem würde es deinem kind nicht gut tun wenn der vater jetzt wieder präsent wäre !

irgendwann ist dein sohn alt genug und wird fragen stellen …diese fragen muss der vater sich dann gefallen lassen!

Na wenn er das so will… Das Jugendamt ist sehr knausrig wenn es darum geht, irgendwas geltend machen lassen um das Einkommen zu schmälern…

Ein Titel ist sehr gut für euch. Lass einen dynamischen Titel machen, dann erhöht sich der Unterhalt immer automatisch wenn eine neue Altersstufe eintritt usw.

LG KathaTr

Hallo,
bei einem Berufssoldaten ( oder Zeitsoldat?) sollte man sich eine Jahresverdienstbescheinigung vorlegen lassen. Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld etc. , diesen Betrag auf einen Monat umrechen.
Damit in die DT, 2. Altersstufe, die Tabelle unterstellt eine U-pflicht gegenüber einer erwachsenen Person und 2 Kindern.
Da er für die Lebensgefährtin nicht U-pflichtig ist, sind 2 Kinder zu unterhalten, also darf ein Sprung in die höhere Stufe gemacht werden( siehe Erläuterungen zur Tabelle.
Miete,Versicherungen könnenn icht abgesetzt werden, Kredite nur, wenn sie bereits vor der Geburt des Kindes vorhanden waren.Wegen der Anwartschaft denke ich er ist Zeitsoldat, Kosten der Kranken - u.pflegeversicherung werden in der Regel nicht abgesetzt.Es können wohl auch keine großen Summen sein, da er z.Zt. freie Heilfürsorge hat.

Mit Gruß

Hallo und vielen Dank für die Anfrage,

Es gibt in den Bundesländern abweichende Berechnungsregelungen. Hier in NRW gibt die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

Der KIndesunterhalt in der Gruppe 2 (6 bis 11 jährige) liegt zwischen € 322,- und € 522,- Es wird bestimmt vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Kindesvater. Einkommens mindernt werden die tatsächlichen Fahrtkosten, abzugfähige Schulden, krankheitsbedingte Mahraufwendungen, sowie Unterhaltsverpflichtungen zu weiteren Kindern. € 900,- ist der Selbstbehalt. In diesem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von € 360,- eingerechnet. Beispiel: Durchschnittliches monatliches Einkommen € 1.600,- Incl. Urlaubsgeld; Sonderzahlungen Steuererstattung usw. abzüglich Fahrtkosten und berufsbedingte Aufwendungen = bereinigtes Nettoeinkommen = € 1.450,- Dann berechnet sich das Kindergeld auf € 322,-. Wer bekommt das Kindergeld? Bei den Schulden ist das etwas schwieriger. Denn letzten Badeurlaub mit der neuen Freundin kann hier nicht Berücksichtigung finden. Die Kosten für die neue Wohnung, die jetzt kleiner und kostengünstiger ist schon.

Dann viel Spaß bei derUnterhaltsverhandlung.