guten morgen,
die düsseldorfer tabelle,ist nicht unbedingt ausschlaggebend für unterhaltszahlungen ,sie dient lediglich zur orientierung !
eine eigene berechnung der unterhaltshöhe ist schwierig ,da würde ich an deiner stelle zum jugendamt gehen und es dort berechnen und festsetzen lassen !
in der regel wird geprüft wie die lebenssituation des vaters ist ,es muss alles offen und dargelegt werden !
einkünfte -und ausgaben …
wenn der vater arbeiten und lohn bekommt kann er den sogenannetn „selbstbehalt“ behalten das ist bei alleinstehenden erwerbstätigen 890€ und bei arbeitslosen 770€
der selbstbehalt dient dazu das miete und sonstige kosten wie strom versicherung lebensmittel usw!
alles was über den satz liegt kann als unterhalt für kinder verwendet werden ! in der praxis sieht das wieder anderst aus da er ja noch ein kind hat für welches er zahlen muss ,also wird es aufgeteil für beide kinder !
die lebensgefährtin hat damit gar nichts zu tun!
schulden und kredite sind nebensächlich da unterhalt eine vorrangige leistung ist !
mein exhat auch versucht den unterhalt herrabsetzen zu lassen da er noch einen kredit am laufen hätte…das hatte keinen erfolg da die kinder vorher da waren und er sich darüber bewusst war das er unterhalt leisten muss,also hätte er gar keinen kredit aufnehmen können /dürfen! unterhalt hat vorrang!!!
fahrtkosten werden normalerweise auch nicht berücksichtigt da er diese bei der steuererklärung absetzen kann !
versicherungen (auto,lebensversicherung und sonstige )sind normalerweise in einen pauschalbetrag bereits im „selbstbehalt“ berücksichtigt!
was die anwartschaft für krankenkassen und pflegeversicherung angeht ,bin ich mir nicht zu 100%sicher ,aber wenn er berufssoldat ist die bundeswehr ja sein arbeitgeber …und arbeitgeber müssen ja beiträge abführen steuern usw also müssten beträge für die krankenkasse vom arbeitgeber gezahlt werden ! sicher bin ich mir in diesem fall nicht !
wie gesagt geh zum jugendamt und lass dort den unterhalt festsetzen…dein ex wird dann aufgefort alles vorzulegen ,lohnabrechnungen ,mietvertrag usw …und daraus wird dann der unterhalt errechnet !
und vergiss die düsseldorfer tabelle --die taugt nichts …würde jeder vater nach der tabelle unterhalt zahlen so wie es dort angeben ist dann gäbe es keine kinderarmut mehr ! den die realität sieht anderst aus !
viele väter entziehen sich auch ihrer unterhaltspflicht weil sie denken sie zahlen das geld für die mutter zum shoppen gehen …leider wissen väter oftmals nicht wieviel ein kind kostet (ich habe 4 kinder-und weis wovon ich rede)
daher hut ab das dein ex überhaupt zahlt!
so ich hoffe das ich dir einige deiner fragen beantworten konnte ,es handelt sich aber hier nur tipps eigene erfahrungswerte und nicht um eine rechtberatung!
solltes du noch fragen haben beantworte ich sie dir gern! alles gute und liebe grüsse nancy