Kindesunterhalt

Hallo , die neuen Sätze beim Kindesunterhalt sind ja recht einfach aus der Tabelle abzulesen , habe das so auch dem Kindesvater übermittelt ,was bei und immer die Stufe 5.
Jetzt ist er aber mal wieder zum Anwalt gegangen und der berechnet jetzt ganz anders : Berechnungsgrundlage 2190,- wäre Stufe 3 und nur noch eine Höherstufung ,da nur für ein Kind gezahlt wird. Die letzten Jahre waren es immer zwei Stufen , das gibt es jetzt wohl nicht mehr.
Also hat das neue Gesetz wohl nicht so richtig gegriffen ,wenn auf der einen Seite ein Mehrbetrag und auf der anderen Seite die Stufenkürzung.
Oder verstehe ich da was falsch.
Gruß Heike

Hallo Heike,

also ich bin jetzt tatsächlich schlauer. Pauschal aus der Düsseldorfer TAbelle kann der Kindesunterhalt nicht so einfach abgelesen werden.Um Dir genauere Hilfe zu geben bebnötige ich das Durchschnittsmonatsbruttoeinkommen (inkl. aller Jahres einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und ggf. auch Einkünfte aus anderer Arbeit wie Mieteinnahmen, Selbsstständigkeit etc.). d.h. Du berechnest das Jahresbruttoeinkommen plus alle o.g. Einkünfte und teilst es durch 12. Davon werden dann noch Lebensversicherungsbeiträge etc. abgezogen und dann kannst Du in die Tabelle gucken, Anzahl und Alter der Kinder antürlich beachten, wennDein Mann ein weiteres eigenes Kind hat, wird das mit berücksichtigt, da er diesem, auch unterhaltspflichtig gegenüber ist, auch wenn es in seinem Haushalt lebt.
Dann rechnest Du noch das hälftige Kindergeld ab (steht aber schon berechnet in dem Zusatz der Düsselorfer Tabelle. Wenn der Unterhalt plus/minus 10€ an der Grenze zur nächsten oder vorherigen Stufe steht, kann es auch sein, dass diese jeweilige Stufe dann greift.

Um ganz sicher zu gehen, gehst Du am Besten zum örtlichen Jugendamt und lässt Dich kostenlos beraten, Du brauchst dann auch die o.g. Angaben. Das habe ich auch gemacht. Da obwohl ich das alles im Studium mal gelernt habe, sich soviel mittlerweile geändert hat, dass ich dir das nur unter Vorbehalt sagen kann.

Hoffe, es hat Dir etwas geholfen.
Viel Erfolg

anpaulchen

Hallo Heike,
mein Lebensgefährte hat sich aktuell erkundigt. Er muß Unterhalt für ein Kind leisten. Es werden noch immer zwei Stufen höher berechnet. Auskunft hat er vor 3 Tagen erhalten.
Gruß Helga

Es ist völlig uninteressant was irgend ein „Lebensgefährte“ gemacht hat.

Es ist einzig und allein entscheidend, welche Einkommensnachweise für die Neufestsetzung des Kindesunterhalts vom Familiengericht herangezogen werden.

Das Familiengericht ist in seiner Entscheidung stets frei und kann u.U. zu einer anderen Schlussfolgerung kommen.

Es hilft leider nicht, man muss beim Anwalt vorsprechen, die aktuellen Einkommensnachweise des Unterhaltspflichtigen anfordern und unverzüglich einen Antrag auf Neufestsetzung beim Familiengericht stellen lassen.

In der Regel akzeptieren die Familiengerichte eine Neuberechnung etwa alle 3 Jahre, falls sich die Einkommensverhältnisse inzwischen geändert haben. Für geringe Änderungen kann man sich die Mühe sparen.

Ein guter Anwalt kann im Vorfeld die Neuberechnung durchführen, damit man mit realistischen Erwartungen die Anträge bei Gericht stellt.

Vorsicht: Manchmal geht der Schuss nach hinten los, wenn man die eigenen Einkommensverhältnisse nicht zuvor sorgsam überprüft.

Trotzdem viel Glück!

Steve-HH