meine Lebensgefähtin und ich sind schon seit langen jahren getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Unser Sohn lebt seit ca. 2,5 Jahren nun bei mir. Die Tochter bei Ihr. Die ganze zeit hat keiner von uns Unterhalt bezahlt. Nun bekomme ich Schreiben vom rechtsanwalt, daß sie rückwirkend den Unterhalt für unsere Tochter fordert, für die letzten 2 Jahre. Sie hat einen vollstreckbaren Titel. ich habe für den Sohn aber keinen. Bin jetzt zum Jugendamt, daß meine Ex für unseren Sohn auch Unterhalt zahlt. Frage: kann ich den Unterhalt auch rückwirkend fordern?? ich habe leider keine vollstreckbare urkunde oder ähnliches.Der gerichtsvollzieher war jethzt bei mir, da sie ja die letzten 2 Jahre rückwirkend fordert. Kann Sie eine Lohn/Gehaltspfändung machen?
ich muß noch sagen, daß ich die sehr gut verdiene … Sie hatte in den letzten 3 Jahren Hartz4 bezogen… und hat erst seit kurzem einen Job
Muß ich nun nachzahlen? Kann ich auch eine Forderungauf rückständigen Unterhalt erheben, auch ohne Jugendamtsurkunde? Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe
Hallo,zu Frage 1.teoretisch kannst du den Unterhalt rückwirkend fordern. Frage 2.Sicherlich kann dir der Lohn gefändet werden, würde es an deiner Stelle nicht darauf ankommen lassen, sieht beim Arbeitgeber nicht gut aus, so eine Lohnpfändung.Frage 3 da wirst du nicht drum rum kommen ,du mußt zu mindest ab dem Datum zahlen als du den Vollstreckbarentitel bekommen hast.Frage 4 schreibe einfach den Anwalt von deiner Ex an das du auch Unterhalt für deinen Sohn forderst.
Ich hoffe ich konnte dir einwenig weiter helfen.
puh, schwierige Sache.
Wenn sie einen Titel hat, dann kann sie den Unterhalt auch rückwirkend einfordern.
Wenn Sie selbst keinen Titel haben, dann ist eine Rückforderung nicht möglich.
Es wundert mich allerdings, dass das Amt von dem Ihre Lebensgefährtin Hartz4 bezogen hat, bisher nicht an Sie heran getreten ist. Denn eigentlich hätte dieses Amt den Unterhalt für die Tochter von Ihnen zurückfordern können.
Also, Rückforderung für den Sohn ist nicht möglich. Der Unterhalt wird erst dann eingefordert werden können, wenn Sie über einen Rechtsanwalt eine Unterhaltszahlung erwirken wollen.
Gruß,DC
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Hallo,
in der Regel ist es so,dass bei den "geteilten " Kindern jeder Elternteil Betreuungsunterhalt und Barunterhalt für dasKind leistet, welches bei ihm ist.
Da Sie bezüglich des Kindes bei der Frau keinen Unterhaltstitel( Urkunde, Vergleich, Urteil, Beschluss ) haben , sind Sie in einer ungleich schlechteren Postion.Der Titel( der zu zahlende Unterhalt) ist in der
Urkunde auch für die Vergangenheit festgeschrieben und daher auch zu zahlen.Auch durch eine Pfändung.
Für die Vergangenheit können Sie für den Sohn nur Unterhalt fordern, wenn sie die Mutter zur Zahlung oder zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
aufgefordert haben( sogenannter Verzug)Außerdem dürfte sie wegen Hartz IV ohnehin nicht leistungsfähig sein.
Daher haben sie für diese Zeit für beide Kinder Barunterhalt und für den Sohn eben noch Betreuungsunterhalt zu leisten.
Mit Gruß
Der gesunde Menschenverstand sagt hier: gleiches Recht für alle. Natürlich kannst auch du rückwirkend Unterhalt einfordern. Das Jugendamt muss dir hier behilflich sein und einen Unterhaltstitel ausstellen. Es soll hier im Sinne des Kindes handeln und da spielt es keine Rolle, ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt.
Hat denn deine ehemalige Lebensgefährtin niemals mit dir über Unterhalt gesprochen? Wundert mich schon, das sie gleich so schweres Geschütz auffährt. Kommt eigentlich nur dann soweit, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen will. Aber zu deinen Fragen: Du besorgst dir beim Jugendamt ganz schnell einen Unterhaltstitel. Das heißt, du lässt vom Jugendamt fesstellen, wie hoch der Unterhaltsanspruch deines Sohnes gegenüber seiner Mutter ist, auch rückwirkend. Gleich, ob sie in dieser Zeit leistungsfähig gewesen ist - wegen HartzIV - der Anspruch besteht trotzdem und hätte bei Bedürftigkeit deines Sohnes durch Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt erbracht werden können. Was sie dann bei Leistungsfähigkeit dem Amt irgendwann erstatten hätte müssen.
Sie hat nun diesen Titel und kann eine Lohn-/Gehaltspfändung veranlassen, wenn du nicht bereit bist, zu zahlen, aber auch nur dann.
Hast du einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid bekommen, ist in der Regel der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher kommt, kannst du dagegen innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Das solltest du tun, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.
Sprech beim Jugendamt vor und lass dir den Unterhalt für beide Kinder gegeneinander aufrechnen. Oder schau in die Düsseldorfer Tabelle und vergleiche selbst.
Mehr kann ich dir jetzt erstmal nicht sagen. Ich drück dir die Daumen, das du nicht Federn lassen musst.
der Fairneß halber würde ich sagen, wenn Du Unterhalt nachzahlen mußt( Titel) , dann sllte dies für Deiene Ex-Partnerin auch gelten. Problematisch ist nur, das Du keinen Titel hast. Dies müßte über das Jugendamt erfolgen oder durch Deinen anwalt, wenn Du dies willst. Der Unterhalt steht wenn, dann beiden Kindern zu.Vielleicht ist eine Einigung über das Jugendamt möglch? Im Sinne der Kinder wäre eine einvernehmliche Lösung das Beste.
Wenn Deine Ex Partnerin nun Hartz IV erhält, dann ist sie verpflichtet, der Behörde mitzuteilen, ob Kindesunterhalt gezahlt wird, wenn ja- wieviel und wenn nicht- warum nicht. Sie ist da in der Beweispflicht und meint es bestimmt nicht nur schecht mit Dir, sondern sie befindet sich finanziell in einer Notlage. Vielleicht könnt Ihr nochmals versuchen, die finanziellen Vorstellungen zu besprechen?
Sicherlich könntest Du auch nachträglich bezügl. des Kinderunterhaltes Rechte anmelden, doch wenn Du, wie Du sagst, gut verdienst, dann kannst Du vielleicht darauf verzichten…??? Ist eine frage des Gewissens und der Gerechtigkeit- schwierig.
Mehr kann ich Dir leider nicht helfen. Letzt endlich bestimmen wohl auch immer noch die Emotionen unser Handeln.
Alles Liebe und Gute. Viel Kraft.
Lg Rita
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Zahlen mußt du. Kindesunterhalt bekommst du erst ab den Monat wo du beim Jugendamt warst bzw.beim Anwalt. Habe das gleich durch nur das es bei mir 5 Mon. sind