Kindesunterhalt

Hallo, mein Sohn lebt bei seinem Vater. Er ist nun 17 jahre alt und macht eine Ausbildung zum metallbauer. Er verdient 460 brutto… wären so ca. 400 netto. Sein Vater verlangt nun Unterhalt von mir für unseren gemeinsamen Sohn. Ich habe bis Ende März jetzt noch hartz4 erhalten. Und bin nun aber als freie handelsvertreterin angemeldet. Da ich noch nicht genau weiß, wieviel ich verdiene (bekomme ja Provision ) gezahlt, habe ich dies dem Jugendamt auch so mit geteilt. Wird das Ausbildungsgehalt angerechnet?? oder muß ich den vollen Unterhalt für meinen Sohn zahlen??

Vielen Dank und lieben gruß

Das Ausbildungsgeld deines Sohnes wird mit dem errechneten Kindesunterhalt verrechnet!

Hallo,

soweit mir bekannt, sind bei der Ausbildungsvergütung ca. 90,00 EURO frei.
Sie sind vom Gehalt abzuziehen, vom Rest ca.
310,00 EURO entfällt die Hälfte auf dich.
Du kannst somit den zu leistenden Unterhalt theoretisch um 155,00 EURO kürzen.
Bitte beachten: Das Einkommen wird auf beide Elternteile angerechnet nicht nur auf den zahlenden Elternteil.

Ob und in welcher Höhe die Kürzung bei dir ausfällt ist im Regelfall davon abhängig ob du z.B. den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlst oder halt aufgrund deiner geringen Einkünfte nur einen geminderten Unterhalt leistest.

Alles gute und ebenfalls Liebe Grüße

Hallo,
das Ausbildungsgehalt wird voll angerechnet,sowie das halbe Kindergeld. Sobald er 18 wird ,wird das Kindergeld auch voll angerechnet.

lisa

Guten Abend, bekommt der KV Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt? Falls nein, kann er diesen beantragen falls das Geld nicht ausreicht. Grundsätzlich steht ihren minderjährigen Sohn die volle Höhe an Unterhalt zu, wenn Sie nun aber selbst nicht ausreichend Einkommen haben, wir der Unterhalt nach Ihrem Einkommen berrechnet, sprich Sie zahlen wenn überhaupt möglich einen kleinen Teil. Wenn ich Ihnen einen Tip geben darf: setzen Sie sich mit dem Kindesvater zusammen erklären Sie Ihre finanzielle Situation .
Erklären Sie sich berreit eine kleine Rate zu zahlen, falls es klappen sollte lassen sie sich bitte alles Quittieren! Falls der KV diesen Vorschlag ablehnt, schreiben Sie mich bitte erneut an.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Hallo Alexi73,

wie habt Ihr denn das bis jetzt gehalten mit dem Unterhalt für den Sohn? Ich denke schon das Du zumindest den Mindestunterhalt leisten musst. Es spielen da sicher auch noch andere Faktoren eine Rolle. Z.B wohnt er während der Ausbildung auswärts? Kann er sein eigenes Gehalt vollumfänglich für sich selbst nutzen wie Taschengeld? Was kostet die Ausbildung u.s.w. Ich denke der Fall sollte vieleicht von einem Anwalt mal geprüft werden. Hast Du vieleicht eine Rechtschutzversicherung?
melde Dich noch mal!!!
Bin heute abend wieder hier

LG Anne

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