Liebe/-r Experte/-in,
ich versuche mich kurz zu fassen, was nicht ganz einfach ist. Bitte bei Unklarheiten sofort nachfragen !!
Also, ich verdiene im Durchschnitt 2352,56 Euro/Mon. wie kommt das Amt auf 115% (398,00Euro) und wie berechnet man das? Gibt es dafür eine Formel?
Mein Sohn ist 14 Jahre alt und lebt bei der wieder verheirateten Mutter. (Beide Beamte). Auch ich bin wieder verheiratet, habe aber keine weiteren Kinder. Durch die Heirat habe ich einen Steuervorteil, doch irgendwie wird meine Frau, die nicht berufstätig ist, nicht mit berücksichtig. Wo habe ich hier keinen Durchblick?
Meine Firma hat im letzten Jahr Kurzarbeit gemacht, von der ich auch betroffen war. Auch Fahrgeld wird irgenwie nicht berücksichtig. Es ist nich so, daß ich nicht zahlen will, doch wo ist die Grenze? Habe immer pünktlich bezahlt, doch nun muß ich doch selbt erst einmal abwarten, was mit der Kurzarbeiter-Steuernachvorderung ist, oder
Bitte schnell antworten, da ich morgen einen Termin bei der Berechnungsstelle habe und die meine zustimmung zur Eröhung haben wollen.
Danke schon mal im Voraus.
Nette Grüße,
Hallo,
das ist dann doch etwas zu kurzfristig.
Mit Gruß
Hallo,
das ist dann doch etwas zu kurzfristig.
Mit Gruß
Hallo,
ja, das war mir klar, daß das zu kurzfristig gewesen ist.
Nun war ich bei der Berechnungsstelle, und habe auch einen „Aufschub“ bekommen. d.h. die Sachbearbeiterin hat mich nicht genötigt, den neuen Titel sofort zu unterschreiben, stattdessen wird sie der Kindesmutter nun den Sachverhalt schildern. Dieser soll es dann freigestellt sein, eine neue Berechnung zu beantragen, da ich gar keine Neuberechnung verlangen darf (?). Ich zahle vorerst den bisher aktuellen Betrag und muß abwarten, was passiert. Wieder hat man mir geraten, zum RA zu gehen. Die Kindesmutter klagt im Namen des Kindes und muß für einen Besuch beim RA nichts bezahlen. Im Gegenteil, wenn sie Erfolg hat, brummt man mir diese Kosten auch noch auf. Wie wird denn die Höhe nun tatsächlich berechnet? Ist es egal, wieviel ich - zwischen 2301,00 und 2700,00 verdiene und ich muß immer den selben Betrag : 398,00 bezahlen? Wozu steht dann unter der DDT der Satz, daß eben diese Tabelle kein Gesetz ist sondern nur eine Richtlinie?
Eins noch, im Jahr 2009 habe ich wegen des Verdachts auf Kindesmißhanlung einen RA und eine Verfahrenspflegerin beauftragen müssen. Daß ich die Kosten für die VP trotdem tragen mußte, hat mir das Gericht erst hinterher mitgeteilt. Ich habe über ein halbes Jahr lang in Raten diese Kosten abgetragen. Wird das auch nicht berücksichtigt? Ich habe doch auch FÜR meinen Sohn gehandelt. Nur so, kann ich mir das Kämpfen für und um ihn nicht mehr leisten.
Es wäre schön, wenn Sie mir dennoch antworten würden.
Mit Grüßen.
Hallo,
es ist tatsächlich egal, wieviel zwischen den Beträgen
-Spalten der Tabelle -verdient wird. Ansonsten ist es auch Ermessenssache eines Richters, wenn man gerade
über einen Betrag kommt.
Nach „meiner Tabelle“ müssen Sie allerdings noch mehr zahlen.Tabellenbetrag 512 minus 1/2 Kindergeld gleich 420,oo DM nach der DT Stand 2010.
Die Tabelle unterstellt 1 erwachsene Peron und 2 Kinder als berechtigt, da sie eine Ehefrau und ein Kind zu unterhalten haben, kommen Sie eine Spalte höher-im Sinne von höheren Betrag- in der Tabelle.
Im Zivilprozessrecht ist es so, das die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens und den gegnerischen Anwalt zahlen muss.Da das Kind ( nicht die Mutter) klagt, würde es Prozesskostenhilfe bekommen und auch den Anwalt gestellt.
Ratenverpflichtungen werden nur anerkannt, wenn sie vor der Unterhaltspflicht entstanden sind, bei einem evtl.Prozess sollte aber die Berücksichtigung der Gerichtskosten beantragt werden.
Mit Gruß