so jetzt frag ich mal… kann ein jugendamt ein urteil zum kindesunterhalt nach fast zwei jahren durch gericht abändern lassen? damals (vaterschaftsfeststellung und unterhaltsverpflichtung) wurde weder vom gericht noch vom jugendamt ein nachweis des einkommens verlangt… somit wurde der unterhalt auf die 100% stufe der düsseldorfertabelle festgelegt. nun wurde eine auskunft eingeholt, die auch beantwortet wurde, und das Jugendamt will nun rückwirkend für die letzten zweieinhalb jahre unterhaltszahlung von bis zu 180% der düsseldorfertabelle…
Hallo,
zunächst zur Frage der rückwirkenden Forderung-§ 1613 BGB- geht nur, wenn der Schuldner zum Zwecke der Geltendmachung von Unterhalt zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert worden ist.
Das Jugendamt muss auch den Nachweis der Aufforderung erbringen, Einschreiben etc. (wird in der Regel in einem JA nicht gemacht).
Ein Abänderungsbegehren wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verändert haben, dass mindestens 10% mehr Unterhalt gezahlt werden kann.Es wird natürlich strittig sein, wenn seinerzeit keine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft wurden.Möchte mich da aber nicht festlegen, da ich das Urteil nicht kenne.
In der Regel lautete die Entscheidung des Gericht:
- Feststelung der Vaterschaft
- Zahlung des Regelunterhaltes.
Es obliegt dann ( hier) dem JA, den Betrag -nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch unterschiedliche Verfahren festzusetzen (urkundliche Anerkennung, gerichtliches Festsetzungsverfahren).
Ohne Kentnis des genauen Inhalts-besteht ein vollstreckbarer Titel?, wenn ja in Höhe ?-
ist eine Aussage schwierig.
Mit Gruß
Hallo,
zunächst zur Frage der rückwirkenden Forderung-§ 1613
BGB-
geht nur, wenn der Schuldner zum Zwecke der
Geltendmachung von
Unterhalt zur Darlegung der wirtschaftlichen
Verhältnisse
aufgefordert worden ist.
Das Jugendamt muss auch den Nachweis der Aufforderung
erbringen, Einschreiben etc. (wird in der Regel in
einem JA
nicht gemacht).
Ein Abänderungsbegehren wenn sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse so verändert haben, dass mindestens 10%
mehr
Unterhalt gezahlt werden kann.Es wird natürlich
strittig sein,
wenn seinerzeit keine wirtschaftlichen Verhältnisse
überprüft
wurden.Möchte mich da aber nicht festlegen, da ich das
Urteil
nicht kenne.
In der Regel lautete die Entscheidung des Gericht:
- Feststelung der Vaterschaft
- Zahlung des Regelunterhaltes.
Es obliegt dann ( hier) dem JA, den Betrag -nach
Prüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse durch unterschiedliche
Verfahren
festzusetzen (urkundliche Anerkennung, gerichtliches
Festsetzungsverfahren).
Ohne Kentnis des genauen Inhalts-besteht ein
vollstreckbarer
Titel?, wenn ja in Höhe ?-
ist eine Aussage schwierig.Mit Gruß
…Hi,
danke zunächst… damals wurde das urteil in bezug auf
vaterschaft und unterhalt 100% ddorftabelle
festgelegt…über die wirtschaftlichen verhältnisisse gab
es keine aufforderung des JA… die kam vor ca. 6 monaten
und wurde wahrheitsgemäß beantwortet… darauf hin kam
nun die forderung der abbänderung des urteils… beste
grüße
Hallo,
also geht schon eine rückwirkende Forderung- die Erhöhung- nur für die 6 Monate.
Offensichtlich hat das Jugendamt es in der Vergangenheit versäumt, die pauschale Formulierung
des Urteils- Regelunterhalt in Höhe von 100%- in eine
Bezifferung umzuwandeln.
Mit Gruß
Hallo,
also geht schon eine rückwirkende Forderung- die
Erhöhung- nur
für die 6 Monate.
Offensichtlich hat das Jugendamt es in der
Vergangenheit
versäumt, die pauschale Formulierung
des Urteils- Regelunterhalt in Höhe von 100%- in eine
Bezifferung umzuwandeln.Mit Gruß
hi,
danke…so dachte ich es auch…und nicht rückwirkend vom
geburtstermin…
lg
Hoppla! Da kommen dicke Kosten auf dich zu. 100% Kindunterhalt. Rückzahlung ist Rechtes. Aber 80% Rückzahlung, ist das nicht ein bisschen zu viel?