2007 wurde durch einen Vergleich folgendes rechtskräftiges Urteil verkündet.
„der Kindesvater hat 100% des Regelsatzes bis zum 18. Lebensjahr der gemeinsamen Tochter zu zahlen. Derzeit 291 Euro“
Das war 2007. Mitlerweile haben wir 2010 und der 100 %ige Regelsatz (abzüglich hälftiges Kindergeld) beträgt 338 Euro.
Hat der Kindesvater diesen Satz nun zu zahlen. Bezieht sich das Urteil auf die 100 % und es war damals „derzeit 291 Euro“ oder ist durch das Urteil der Satz bis zum 18. Lebensjahr auf 291 Euro fest.
Wie habe ich das Urteil zu lesen.
Vielen Dank für die Antworten.