Kindesunterhalt

2007 wurde durch einen Vergleich folgendes rechtskräftiges Urteil verkündet.

„der Kindesvater hat 100% des Regelsatzes bis zum 18. Lebensjahr der gemeinsamen Tochter zu zahlen. Derzeit 291 Euro“

Das war 2007. Mitlerweile haben wir 2010 und der 100 %ige Regelsatz (abzüglich hälftiges Kindergeld) beträgt 338 Euro.
Hat der Kindesvater diesen Satz nun zu zahlen. Bezieht sich das Urteil auf die 100 % und es war damals „derzeit 291 Euro“ oder ist durch das Urteil der Satz bis zum 18. Lebensjahr auf 291 Euro fest.
Wie habe ich das Urteil zu lesen.
Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

zwei Dinge die zu berücksichtigen sind.

  1. Es gibt eine Düsseldorfer Tabelle 2010. Dort wird nach der Höhe des druchschnittlich bereinigtem Nettoeinkommen in Abhängigkeit der Altersstufe der Kindesunterhaltes definiert.

  2. Du hast einen rechtskräftigen Titel. Mit diesem Titel kannst Du bis zum 18ten Lebensjahr deiner Tochter, den dort festgesetzten Unterhalt jederzeit einklagen und pfänden lassen.

Alle 2 Jahre könntest Du per gerichtlicher Verfügung den Kindesunterhalt neu festsetzen lassen. Es könnten sich ja die bereinigten Einkünftez.B. durch weitere Kinder des Kindesvater, durch eine neue Ehe, größer Wohnung, Schulden, Änderungen auftreten.

Die beste Lösung ist, Du setzt Dich mit dem Kindesvater zusammen, weist in auf die Düsseldorfer Tabelle 2010 hin und ihr werden euch außergerichtlich einig. Das spart Zeit, Nerven und Kosten die dem Kind besser zu Gute kommen.

Schönen Restsonntag

Gruß blackdaniel

Vielen Dank,

ich werde mich mit dem Vater in Verbindung setzen und ihn auffordern, die 40 Euro ab dem nächsten Monat zu zahlen.
Mal schauen ob es klappt. Verpflichtet ist er ja dazu.

Danke

hallo zollsuse,

du wirst in jedem rechtkräftigen urteil den satz finden :"der kindesvater hat 100% des regelsatzes bis zum 18 lebensjahr zu zahlen!

dieses rechtkräftige urteil bezieht sich aber nur darauf das der vater offiziel ,zur unterhaltszahlung verpflichtet ist und dieser titel 30 jahre lang vollstreckt werden kann …

die düsseldorfer tabelle ist nur eine empfehlung wieviel unterhalt angemessen ist ,diese ist aber in der realität selten anzuwenden !

die unterhalthöhe richtet sich zumdem nach den einkommen des vaters ,zb. er bekommt nur hartz 4 wird er nicht in der lage sein 291 € unterhalt zu zahlen !

Dementsprechend solltest du beim jugendamt vorsprechen ,die fordern den vater dann auf sein einkommen offenzulegen …dann wird noch der selbstbehalt abgezogen und der zu zahlende unterhalt wird festgesetzt !

und danach muss der vater sich richten und auch zahlen!

du kannst also nicht nach dem gehen was in dem urteil steht!

tut mir leid das ich dir nicht anderes schreiben kann …lass den unterhalt auf jeden fall vom jugendamt festsetzen! liebe grüsse nancy

JA - Danke!
habe mich schon per Email mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt.
Werde dann wohl nächste Woche mit dem Urteil in der Hand einen Termin beim JA machen und dann ab die Post.
Hartz 4 Empfänger ist er zum Glück nicht - das Gegenteil ist der Fall.
Nun denn - Auf in den Kampf, wie die Jahre zuvor auch schon.!!!
Danke noch mal für die Antwort!!
LG
Susanne

das mit dem hartz 4 empfänger sollte ja auch nur als beispiel dienen …

ich hoffe nur für dich das die sachbearbeiterin vom jugendamt ,schnell reagiert ,und das sich das mit dem unterhalt für dich und dein kind schnell klären wird …leider nehmen die väter die zahlungen nicht immer ernst genug …und sind immer der meinung das sie das geld an uns mütter zahlen und wir uns davon ein schönes leben machen ,was kinder eigentlich kosten darüber machen sie sich keine gedanken ,ich selbst habe 4 kinder für die ich auch keinen unterhalt bekomme ,stattdessen setzt der erzeuger immer mehr kinder in die welt !

Oh,
das hatte ich auch schon erlebt. Das ist echt ein Osterei!!
Dem Typen kann man ja nur totale Unreife attestieren!!!

Aber das der Kindsvater denkt, ich würde mir ein schönes Leben von den paar Flocken machen, wurde mir auch schon erzählt…

Dann wünsche ich Dir alles Gute für Eure Zukunft und das der Kindsvater vielleicht mal mit dem Geld rüberkommt. Was seine Kinder von ihm später mal halten, scheint ihm ja auch egal zu sein.

Immer dasselbe leidige Thema!!!
Lieben Gruß
Susanne

Hallo,
klar muß der Kindersvater den neuen Betrag zahlen und außerdem steht Dir alle 2 Jahre eine Einkommmensüberprüfung von deinem Ex zu es kann ja sein das er sogar noch mehr zahlen muß.
Gruß Biggi

Hallo,

„der Kindesvater hat 100% des Regelsatzes bis zum 18.
Lebensjahr der gemeinsamen Tochter zu zahlen. Derzeit 291
Euro“

heißt, dass der Unterhalt automatisch dynamisch an die Steigerungen in der DüTa angepasst werden muss.

Das war 2007. Mitlerweile haben wir 2010 und der 100 %ige
Regelsatz (abzüglich hälftiges Kindergeld) beträgt 338 Euro.

Einen Zahlbetrag von 338 Euro (halbes Kindergeld 92 Euro berücksichtigt) gibt es in der DüTa nicht. Es müsste in der DüTa dann irgendwo einen Betrag von 430 Euro geben und den kann ich nicht finden.

Hat der Kindesvater diesen Satz nun zu zahlen. Bezieht sich
das Urteil auf die 100 % und es war damals „derzeit 291 Euro“

Es bezieht sich auf die 100 %. Allerdings wurde mal (soweit ich weiß 2008) die DüTa neu justiert. Die 100 % von damals können jetzt ein anderer Prozentsatz sein. Das darf aber auch ohne Klage dann angepasst werden. Am Besten nach dem damals zugrunde gelegten Einkommen schauen und dann was dieses Einkommen jetzt in der DüTa „kostet“.

Achtung: bei alten Fällen wurde jede DüTa nach 3 Unterhaltsberechtigten angepasst und jetzt nach 2.

oder ist durch das Urteil der Satz bis zum 18. Lebensjahr auf
291 Euro fest.

Bedeutet, dass nach dem 18. Geburtstag - weil auch dort die Mutter unterhaltspflichtig wird - dieser Unterhaltstitel endet.

Gruß

Hallo,

durch dieses Urteil haben Sie eine dynamische Unterhaltsregelung getroffen. Das heißt, dass der Kindsvater immer 100 % der AKTUELLEN Düsseldorfer Tabelle zahlen muss. Sie müssen jedes Jahr schauen und den Betrag neu ausrechnen. Ab dem 18. Geburtstag erlischt diese Regelung. Das müss komplett neu berechnet werden, auch mit ihrem Einkommen.

MfG Katahtr

Hallo, eshandelt sich um einen sogenannten dynamischen Titel.Damit wollte man die standigen Neubeurkundungen etc. bei einer Änderung der Regelbeträge vermeiden.
Der Vater hat den jetzigen 100% Satz zu zahlen.

Mit Gruß

Vielen Dank für die Antwort.
War heute beim Jugendamt und die haben mir das gleich erzählt.
Nun habe ich die Beistandschaft beantragt und lasse alles vom Jugendamt erledigen.
Trotzdem noch danke.
MfG

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