Kindesunterhalt

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe mich von meiner Ex getrennt,haben gemeinsamen Sohn (3 Jahre alt). Unser Sohn kam in der Ehe meiner Ex mit Ihren Ex-Mann zur Welt. Er hat eine Vaterschaftsaberkennung unterzeichnetb ich eine Vaterschaftsanerkennung,doch in der Geburtsurkunde steht immer noch ihr Ex-Ehemann. Das Standesamt erzählte mir solange sie das Scheidungsurteil nicht abgibt, bin ich biol. aber nicht rechtl der Vater.
Nun meine Frage:

Habe vom Amt ein Auskunftsersuchen erhalten,wo ich meine finanz. Verhältnisse offenlegen soll. Bin ich dazu verpflichet,obwohl ich noch nicht in der Geburtsurkunde stehe? Sind seit Juni getrennt,muß ich den Unterhalt für Juni nachzahlen, auch wenn ich rechtl nicht der Vater bin?

Danke im Voraus Euch allen!!!

VG spontan24

Hallo,
eine Vaterschaftsaberkennung sieht das Recht nicht vor,
es geht nur über ein gerichtliches Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Wenn dann das Urteil( das die Nicht-Vaterschaft des Ex Ehemannes ) feststellt, rechtskräftig geworden ist, kann die Anerkennung wirksam werden. Auch dann ist erst die Möglichkeit der Berichtigung der Geburtsurkunde gegeben.
Ob Sie bereits jetzt Auskunft geben, ist Geschmacksache.
Nach Abschluss des Verfahrens müssen Sie es ohnehin, auch den Unterhalt rückwirkend zahlen( teilweise auch an den Ex- Mann, der evtl. das Kind unterhalten hat.)

Mit Gruß