Kindesunterhalt

Hallo Olaf,

erst einmal müssen sie dem Anwalt ihrer Tochter nichts zur Verfügung stellen was gegen sie verwendet werden kann. Er vertritt die Intressen der Tochter!

Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann wird das Familiengericht um Klärung gebeten.

Grundsätzlich seht Ihnen ein Selbstbehalt von 1100,- Euro im Monat zu. Wenn sie die Einkommensverhältnise ändern, dann ändern sich auch die Unterhaltsleistungen.

Sozialgerichte nehmen alle Einkommen incl. Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattungen, Mieteinnahmen, Schichtzulage usw. der letzten 12 Monate. Wie bereits mitgeteilt führen Werbungskosten, Kosten für die Fahrten zur Arbeistelle, Schulden (wenn diese Arbeitsbedingt anfallen)Krankheitsbedingte Mehraufwendungen zum Abzug.

Wie gesagt einfach mal nach der „Düsseldorfer Tabelle 2010“ googlen. Der Tabelle entnehmen Sie den errechneten Unterhalt in Abhängigkeit des bereinigten Druchschnittsnettoeionkommen. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, dann zahlen sie den Betrag der in dieser Tabelle ab August zumutbar ist.

Ich würde dem Anwalt in einem Dreizeiler Ihre Einkommensübersicht in Abhängigkeit der abzugsfähigen Aufwendungen mitteilen. In dem Schreiben sollte auch aufgeführt werden, was sie gezahlt haben bzw. was sie ab August leisten können. Sie fordern einen Schul- bzw. Studienbescheinigung oder den Ausbidlungsnachweis.

Sollten dort Lücken vorhanden sein z.B. Abi Mai 2010 Studien- oder Ausbildungsbeginn September 2010 sind sie nicht verpflichtet für diesen Zeitraum Leistungen zu erbringen, da der volljährigen Tochter zumutbar ist, für diesen Zeitraum den Unterhalt selbst zu erbringen.

Gruß
blackdaniel

vielen Dank für deine Antworten.
Habe nun abschließend noch die Frage, da ich dem Anwalt meiner
Tochter bis zum 26.07.2010 alle Unterlagen zur Berechnung des
Unterhaltes zur Verfügung stellen muss:

Ab dem 01.08.2010 werde ich 1000,- Euro brutto weniger
verdienen, macht die Berechnung des Anwaltes da Sinn? Werde
Ihm wie aufgefordert die Unterlagen diese Woche zukommen
lassen und wenn die Datem meiner Ex ebenfalls vorliegen, kann
die Berechnung vollzogen werden. Eine Mitteilung über die neue
finanzielle Situation ab August 2010 erhält der Anwalt dann
mit den Unterlagen.
Muss ich dann parallel über einen Anwalt die Neuberechnung ab
August 2010 vornehmen lassen?

Gruß Olaf

natürlich muss der anwalt auf dein einkommen ab august rücksicht nehmen ,

ausserdem fand ja noch gar gar keine berechnung statt ,durch den anwalt …er verlangt zwar von dir 480€ …kann diese aber kaum geltend machen…

damit du dem anwalt nicht völlig ausgeliefert bist,geh zum jugendamt und lass den unterhalt für beide töchter ausrechnen und festsetzen ,du kannst und musst dein einkommen offenlegen und auch erklären was für ausgaben du hast …die rechnen dir das dann aus wieviel du zu zahlen hast unter der berücksichtigung das du ab august weniger verdienst …

parallel kannst du den anwalt auskunft geben …aber letzt endlich zählt was das jugendamt ausrechnet! du brauchst dafür keinen anwalt und kosten tut es nichts,und du wirst nicht ausgenommen wie eine weihnachtsgans!

ich denke durch eine berechnung vom jugendamt wirst du bestimmt in zukunft weniger an unterhalt zahlen müssen den 1000€ weniger einkommen im monat ist schon ein erheblicher betrag!

also schnell zum jugendamt und ausrechnen lassen ,den nur das hat hand und fuss!

Hallo Olaf,
ich würde erstmal abwarten was der Anwalt ausrechnet,wenn dir dann was nicht richtig erscheint, vielleicht einen eigenen Anwalt nehmen, für ein Beratungsgespräch.Wichtig ist auch das deine Tochter dir auskunft gibt. Wenn sie einen kleinen Verdienst hat kannst du den schon Unterhalt kürzen.
Gruß Biggi

Hallo,

aber ich hatte doch schon beim Jugendamt angerufen, nur meiner Tochter wird, wenn Sie selber vorstellig wird, der Barunterhalt von beiden Elternteilen ausgerechnet.

Das Nächste ist, dass allein meine Unterlagen doch nicht ausreichen und meine Ex diese auch nur dem Anwalt meiner Tochter aushändigen wird.

Anscheinend kann auch ich nur einen Anwalt einschalten, da das zuständige Jugendamt mich nicht beraten will.

Guter Rat ist teuer.

Gruß Olaf

das ist doch klar das das jugendamt dich abwimmelt am telefon …die sind stinkend faul

du musst dort persönlich vorstellig werden ,und wenn sie dich dort wieder abwimmeln wollen dann wende dich direkt an den amtsleiter …das hilft immer …

das jugendamt wird dann die unterlagen von deiner exfrau auch anfordern und dementsprechend prüfen

Hallo Olaf, erstmal geht der Anwalt davon aus ,das du diesen Verdienst hast.Ich frage mich warum du dir keinen eigenen Anwalt nimmst? Danach kannst du einen Abänderung vornehmen lassen,aber titeliere die erste Berechnung nicht ,kostet nur unnötig Geld,weil du das dann per Klage abändern mußt…und die Neuberechnung muss dann von einen Anwalt noch mal erfolgen,
lg sumsesum

Hallo Olaf,
zur Verfügung stellen muss:

Ab dem 01.08.2010 werde ich 1000,- Euro brutto weniger
verdienen, macht die Berechnung des Anwaltes da Sinn?

Lass ihn doch rechnen. :wink: Er will doch auch ein wenig Arbeit haben.
Gib halt schon einen Nachweis über die zukünftigen Einkommen mit. Da bei einem volljährigen Kind (das kein Schüler mehr ist) keine Fiktivrechnungen mehr möglich sind, dürfen in diesen Fall nicht die rückwirkenden Einkommen gerechnet werden. Aber sei sicher, dass das die Gegenseite nicht ohne Kampf akzeptieren wird.

Werde
Ihm wie aufgefordert die Unterlagen diese Woche zukommen
lassen und wenn die Datem meiner Ex ebenfalls vorliegen, kann
die Berechnung vollzogen werden. Eine Mitteilung über die neue
finanzielle Situation ab August 2010 erhält der Anwalt dann
mit den Unterlagen.

Klar schicke sie mit den kompletten alten Unterlagen mit.

Verlasse Dich aber nicht darauf, dass der gegnerische Anwalt richtig rechnen wird. Er wird die Vorteile seiner eigenen Mandatschaft im Auge haben.

Muss ich dann parallel über einen Anwalt die Neuberechnung ab
August 2010 vornehmen lassen?

Kannst auch selber versuchen. Die DüTa und die entsprechnenden Leitlinien des für DICH zuständigen OLG’s geben genügend Infos her.

Wenn Du willst, kannst mir auch die Berechnung des Anwaltes mal mailen und gucke drüber. Allerdings bin ich kein Jurist und nicht haftbar, wenn mir was entgehen sollte.

Gruß