Hallo Olaf,
erst einmal müssen sie dem Anwalt ihrer Tochter nichts zur Verfügung stellen was gegen sie verwendet werden kann. Er vertritt die Intressen der Tochter!
Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann wird das Familiengericht um Klärung gebeten.
Grundsätzlich seht Ihnen ein Selbstbehalt von 1100,- Euro im Monat zu. Wenn sie die Einkommensverhältnise ändern, dann ändern sich auch die Unterhaltsleistungen.
Sozialgerichte nehmen alle Einkommen incl. Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattungen, Mieteinnahmen, Schichtzulage usw. der letzten 12 Monate. Wie bereits mitgeteilt führen Werbungskosten, Kosten für die Fahrten zur Arbeistelle, Schulden (wenn diese Arbeitsbedingt anfallen)Krankheitsbedingte Mehraufwendungen zum Abzug.
Wie gesagt einfach mal nach der „Düsseldorfer Tabelle 2010“ googlen. Der Tabelle entnehmen Sie den errechneten Unterhalt in Abhängigkeit des bereinigten Druchschnittsnettoeionkommen. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, dann zahlen sie den Betrag der in dieser Tabelle ab August zumutbar ist.
Ich würde dem Anwalt in einem Dreizeiler Ihre Einkommensübersicht in Abhängigkeit der abzugsfähigen Aufwendungen mitteilen. In dem Schreiben sollte auch aufgeführt werden, was sie gezahlt haben bzw. was sie ab August leisten können. Sie fordern einen Schul- bzw. Studienbescheinigung oder den Ausbidlungsnachweis.
Sollten dort Lücken vorhanden sein z.B. Abi Mai 2010 Studien- oder Ausbildungsbeginn September 2010 sind sie nicht verpflichtet für diesen Zeitraum Leistungen zu erbringen, da der volljährigen Tochter zumutbar ist, für diesen Zeitraum den Unterhalt selbst zu erbringen.
Gruß
blackdaniel
vielen Dank für deine Antworten.
Habe nun abschließend noch die Frage, da ich dem Anwalt meiner
Tochter bis zum 26.07.2010 alle Unterlagen zur Berechnung des
Unterhaltes zur Verfügung stellen muss:Ab dem 01.08.2010 werde ich 1000,- Euro brutto weniger
verdienen, macht die Berechnung des Anwaltes da Sinn? Werde
Ihm wie aufgefordert die Unterlagen diese Woche zukommen
lassen und wenn die Datem meiner Ex ebenfalls vorliegen, kann
die Berechnung vollzogen werden. Eine Mitteilung über die neue
finanzielle Situation ab August 2010 erhält der Anwalt dann
mit den Unterlagen.
Muss ich dann parallel über einen Anwalt die Neuberechnung ab
August 2010 vornehmen lassen?Gruß Olaf
Er will doch auch ein wenig Arbeit haben.