Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

Muss ich die Partnerin angeben bei meiner Unterhaltsangelegenheit…ich meine damit den Vordruck vom Jugendamt ???

Der Vordruck heißt :Über meine Persönliche & Wirtschaftliche Verhältnisse und die Spalte wo ich diese Angaben tätigen soll heißt : Unterhaltsberechtigte Angehörige und sonstige Personen im Haushalt.

Meine Partnerin bekommt ALG I

Ich danke Euch schon mal vorab…bin nämlich gerade am ausfüllen.

Hallo,

also ich sage da mal ein klares nein,aber für den vordruck vom Jugendamt weiß ich es leider nicht so genau.
Aber wenn du nicht Verheiratet bist und nur mit ihr zusammen Lebst dann sowieso nicht.
In meinem Fall war es nur so das ich angaben machen mußte was ich Verdiene und meine Kinder.
Mein 2. Ehemann Spielte in diesem fall keine rolle.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen,bin leider kein Experte aber durch eigene erfahrungen viel gelernt.

MFG

Ach wenn meine partnerin mit im mietvertrag steht ?

Würd mir den das ALG I (von meiner partnerin) für meine Unterhaltspflicht angerechnet ?

Fragen über fragen :smile:))))))))

Hallo,

also ich denke mal du wohnst nur mit deiner Patnerin in der wohnung?!
Ich würde in der Spalte, „sonstige Personen“ nur reinschreiben " Lebensgefährtin ALG I, kein betrag und nix und wenn die fragen habt ihr 2 getrennte kassen.
Wenn es um das Kindesunterhalt geht wird eigentlich nur vom Kindsvater / Kindsmutter das Vermögen bzw Einkünfte berechnet.

Haben aber leider ein Gemeinschaftskonto…ist das ein Problem ???

Ich bin doch schließlich der Kindsvater und nicht meine Partnerin!!!

Haben aber leider ein Gemeinschaftskonto…ist das ein
Problem ???

Ich bin doch schließlich der Kindsvater und nicht meine
Partnerin!!!

Hallo,
also, ich denke mal es geht darum,das geprüft werden muß ob du Zahlungs fähig bist,ob du Kindesunterhalt zahlen kannst.
Da Darf das Einkommen vom Partner nicht dazugerechnet werden und schon garnicht ALG I.

Gruß Sonja

Aber,wenn die Partnerin mit im Haushalt bei mir lebt…so den doch das JA bestimmt das meine Partnerin mich mit ihr ALG I unterstützt oder ?

DANKE & MFG

Aber,wenn die Partnerin mit im Haushalt bei mir lebt…so den
doch das JA bestimmt das meine Partnerin mich mit ihr ALG I
unterstützt oder ?

DANKE & MFG

Hallo,
wie schon gesagt ich bin keine expertin,nur aus eigenen Erfahrungen kann ich berichten.
Andere frage,bekommt deine freundin ALG I nur für sich? oder wurde dein Geld mit gerechnet.
Sie können das Geld mit eintragen aber es wird nicht als Einkommen angerechnet weil es ALG I ist.
Wenn ihr noch ein Gemeinsammes Kind habt wird das mit berücktsicht,aber nicht das Geld von ALG I.

MFG