Mal eine Frage. Ist die Arge dazu berechtigt den Unterhalt für ein Kind zu berechnen?
Mein Bekannter wollte sein unterhalt beim Jugendamt berechnen lassen,seine Ex fordert aber die Unterlagen durch das Jugendamt nicht an und die sagen wenn die Mutter des Kindes nicht anfordert keine Berechnung.
Da die Mutter Harz4 Empfänger ist hat die Arge jetzt meine Einkommensnachweise gefordert und berechnet den Unterhalt auf mein gesammt Einkommen inklusive 100% Übernachtungapauschale und Wege zur Arbeit.
Jugendamt sagte aber das dies rausgerechnet wird.
Wer kann hier weiterhelfen?
Hallo,
ich würde der ARGE die Fachkompetenz für eine Unterhaltsberechnung nicht zutrauen, da doch viele Informationen erforderlichsind, die dort nicht
vorliegen( siehe Kosten der Arbeitswege, die natürlich
angerechnet werden müssen).
hallo,
das die arge den unterhalt für kinder berechnet ist völlig richtig!
die arge kommt ja in dem moment für den unterhalt für mutter und kinder auf …und die der anspruch der unterhaltszahlungen die der vater leistet geht auf die arge über !
das hat also alles seine richtigkeit !
Warum das so ist ,versuche ich dir zu erklären anhand eines beispiels…
Mutter mit kind muss alg 2 beantragen …der vater zahlt 150€ unterhalt im monat …die mutter muss das geld als einkommen angeben !
passiert es dann das der vater im unzuverlässiger zahlt oder gar nicht mehr …fehlt der mutter das geld (welches ja als einkommen angerechnet wird …die mutter muss wieder hin zum amt und die anträge neu stellen …das ist mit viel aufwand und rennerei verbunden …daher zahlt die arge die regelsätze und schreibt den vater dann einen brief das die unterhaltsberechtigten kinder leistungen von der arge bekommen und das die unterhaltsleistungen künftig an die arge zu zahlen sind !
diese regelung ist auch dazu bestimmt das die unterhaltung der kinder gewährleistet ist und nicht darunter leiden müssen wenn der vater mal nicht zahlt!
Du musst die einkommensnachweise vorlegen …natürlich wird der selbstbehalt (für miete,usw) abgezogen ,
das jugendamt hat in dem fall nichts damit zu tun!
liebe grüsse nancy …sollten noch fragen sein einfach fragen!
Hallo Allegra,
ja, die Arge ist dazu berechtigt den UNterhalt für ein Kind zu berechnen.
Wenn es allerdings um den Unterhalt des Kindes deines Bekannten/Freundes/Partners geht, ist dein Einkommen nicht relevant und du brauchst gar nichts anzugeben. Erst wenn du den Vater des Kindes heiratest bist du für den Unterhalt irgendwie mitverantwortlich (damit soll verhindert werden, das Väter neu heiraten und die neue Ehefrau arbeiten lassen, damit sie den Unterhalt nicht zahlen brauchen)
Gruß,DC
>
> Naja das die Mutter den gezahlen Unterhalt bei der Arge melden muss ist klar, aber
> es geht ja um die Berechnung, die Arge geht einfach vom Netto Einkommen aus und
> berücksichtigt die Fahrkosten und die Übernachtungskosten garnicht. Sie sagen
> Netto Einkommen und basta.
das hat alles seine richtigkeit
Hallo,
Mal eine Frage. Ist die Arge dazu berechtigt den Unterhalt für
ein Kind zu berechnen?
Jeder darf den Unterhalt berechnen. Aber nur gerichtlich berechneter Unterhalt ist bindend.
Mein Bekannter wollte sein unterhalt beim Jugendamt berechnen
lassen,seine Ex fordert aber die Unterlagen durch das
Jugendamt nicht an und die sagen wenn die Mutter des Kindes
nicht anfordert keine Berechnung.
Es ist das gute Recht der Mutter, wenn sie keine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten will.
Das Jugendamt muss den Elternteil beraten, bei dem das Kind lebt, somit nicht den zahlungspflichtigen.
Ein Barunterhaltspflichtiger muss (eigentlich sollte) nicht die Berechnung eines Jugendamtes für richtig halten.
Mir sind viele Fälle bekannt, da hat sich das Jugendamt zum Nachteil der Väter leider „verrechnet“.
Da die Mutter Harz4 Empfänger ist hat die Arge jetzt meine
Einkommensnachweise gefordert und berechnet den Unterhalt auf
mein gesammt Einkommen inklusive 100% Übernachtungapauschale
und Wege zur Arbeit.
Dann der Berechnung widersprechen. Je nachdem in welchem OLG-Bezirk das KIND lebt, die dortigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien heraussuchen und mit deren Hilfe und der Düsseldorfer Tabelle selbst berechnen.
In den Leitlinien und der DüTa findet man meist, welche Beträge z. B. für die Wege zur Arbeit usw. abgezogen werden dürfen.
Jugendamt sagte aber das dies rausgerechnet wird.
Arbeitskosten (Wege z. Arbeit, Arbeitsmaterialien) Gewerkschaftsbeiträge, staatl. geförderte Altervorsorge - z. B. Riesterrente usw. werden vom Einkommen abgezogen. Und danach wird der Unterhalt berechnet.
Ausnahme wäre, wenn es sich um eine Mangelfallberechnung handelt.
Wer kann hier weiterhelfen?
Ein Anwalt und manchmal auch der nächstgelegene Väterverein. Zu finden z. B. unter www.vafk.de bei den Adressen und/oder im Forum
Gruß
Ingrid
Die ARGE oder das Jugendamt kannn zwar die Einkommsnachweise für die Berechnung des Kunderunterhaltes anfordern und auch berechnen. Einen Unterhaltstitel kann nur ein Notar oder ein Sozialgericht erwirken.
Für die Berechnung ist bei Nichtselbstständigen die Einkommssteuerberechnung der letzten beide Jahre zu berücksichtigen. Ansonsten gilt alle Einnahmen incl. Sonderzahlungen (Urlaubs- Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge usw.) Zum Abzug kommen die Werbungskosten, Fahrtkosten, Schulden für das neue Auto das dich zur Arbeit bringt und krankheitsbedingte Aufwendungen. Als Maßstab der Berechnung wird die Düsseldorfer Tabelle 2010 bei Sozialgerichten berücksichtigt.
Gruß
blackdaniel