Kindesunterhalt

Hallo allerseits,

ich bekomme befristet bis Herbst 2011 Erwerbsminderungsrente. Theoretisch müsste ich Kindesunterhalt zahlen. Ich nehme mir aber nun auch noch die Freiheit heraus, eine Psychotherapie zu machen, um meine endgültige Arbeitskraft wieder herzustellen, so dass ich als Wiedereinsteiger ins Arbeitsleben überhaupt eine Chance habe, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bis dato ist es so, dass ich aufgrund längerer Erwerbslosigkeit dermaßen aus dem Berufsleben raus bin, dass ich wohl gerade soeben Chancen im Bereich der 400 EURO-Jobs habe. Damit wäre ich dann immernoch ein Fall für´s Sozialamt oder bei Verlängerung der Rente eben weiterhin Rentenempfänger. Das wäre für mich nicht sehr befriedigend und Kindesunterhalt zu zahlen wäre somit natürlich auch nicht möglich.
Nun wird mir vorgeworfen, unterstellt oder was auch immer, dass ich mich weigere, Kindesunterhalt zu zahlen.
Dies tue ich definitiv nicht und habe letzteres auch nie irgendwo in irgendeiner Form gesagt.
Undabhängig davon, dass die „Gegenseite“ anscheinend nicht versteht, dass ich alle dafür tue, um meine volle Arbeitskraft wieder herzustellen, handelt es sich doch hierbei um eine üble Unterstellung, oder?

Gut, solange ich nur am Telefon beschimpft oder mit beleidigenden Briefen belästigt werde, ist das alles ja nicht ganz so schlimm, außer dass ich das aushalten muss.

Wie verhält sich das Ganze jedoch rechtlich, wenn gegenüber dem Jugendamt, einer anderen Einrichtung oder gar dem Gericht gegenüber behauptet wird, ich würde mich strikt weigern, Kindesunterhalt zu zahlen.

Besteht in diesem Fall für mich dann die Möglichkeit einer Unterlassungsklage und wie wird mein Ruf wieder hergestellt, wenn diese falsche Behauptung massiv in meinem Wohnort verbreitet wird.

Dank im Voraus für die Mühe einer Antwort.

t.

Hallo,
hierbei handelt es sich nicht um eine Frage des Unterhaltsrechts!
Wenn vorhanden, muss zunächst ein Titel( Urkunde /Urteil/ Vergleich -zunächst durch einen Antrag an die Mutter( Bescheide vorlegen) gemindet ( auf „Null“ gesetzt werden.
Wenn es nicht geht, muss ein gerichtliches Verfahren
beantragt werden.

Mit Gruß