Kindesunterhalt

hallo zusammen ich hätte da mal eine frage:
meine ex zahlt für unseren sohn kein kindesunterhalt.
weil sie schulden hat!
kann sie sich dem entziehen ?

DANKE
RÜDIGER

also entziehen kann sich sich nicht von den unterhaltzahlungen

wenn der sohn noch unter 12 jahren ist kannst du unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen …das jugendamt fordert das geld dann von ihr zurück !

schulden sind keine ausrede— unterhalt hat immer vorrang --auch vor gericht …

du solltest dir trotzdem einen titel gegen sie beim gericht beantragen der ist dann 30 jahre vollstreckbar.

ps-: die unterhaltspflicht endet zwar mit dem 18 lebensjahr …allerdings müssen die eltern trotzdem sogenannten barunterhalt zahlen …bis das kind die erste ausbildung abgeschlossen hat!

gruss nancy

Ich meine, nicht total. Es gibt keinen Grundsatz, wonach Kindesunterhalt sonstigen Schulden vorgehen würde. Schulden, die bereits während des Zusammenlebens gemacht wurden, sind abziehbar, solange wenigstens der Mindestunterhalt (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle) gewährleistet ist. Das gilt auch für Schulden, die vor der Geburt des Kindes gemacht wurden (z.B. BAföG-Schulden, Schulden der Wohnungseinrichtung). Bei später eingegangenen Schulden kommt es auf den Grund der Verbindlichkeit an. Schulden für reine Luxuszwecke (teures Auto, Weltreise u. ä.) sind nicht abziehbar. Schulden, die der Vermögensbildung dienen, sind ebenfalls nicht absetzbar. Schulden für Wohnungseigentum sind absetzbar, wenn die Kinder auch in der Wohnung wohnen.

Solange dein Sohn minderjährig ist, würde ich dir raten, den Kindesunterhalt über das Jugendamt einzufordern. Das Jugendamt berechnet nämlich bei Minderjährigen, wie hoch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem jeweiligen Elternteil ist, stellt einen vollstreckbaren Bescheid aus, geht ggf. auch in Vorleistung und fordert anschließend das Geld von dem Unterhaltspflichtigen zurück (soweit ich weiß!!).

also folgendes:
mein sohn ist 16 und seid oktober 10 bei mir und die schulden wurden zeitnah aufgenommen und die ex versuchte schon seid ostern letzten jahres ihn los zu werden entweder heim oder zu mir…von den ämtern habe ich bisher nur die info das sie klage eingereicht haben beim familiengericht… gelder sind sonst nirgends zu bekommen.

Hallo Rüdiger,

nein, kann sie nicht. Es gibt zwar Schulden die auf den Ehegattenunterhalt anrechenbar sind, nicht aber auf den Kindesunterhalt. Ich glaube zu wissen, dass die Jugendämter auch den Unterhaltsanspruch eines Kindes berechnen,einfach mal anrufen.
Ansonsten bleibt dir nur der Weg zum Anwalt um den Unterhalt einzuklagen.

Gruß,DC

^ja klage läuft bereits seid oktober 10 …es ist nur vorab interessant zu wissen ob die gerichte das anerkennen oder nicht und wenn ich gewinne wie hoch die raten sein könnten in der sie die ausstehenden beträge überweisen müsste…

danke
Rüdiger

Hallo Rüdiger,
das kann ich mir kaum vorstellen, da Kindesunerhalt vor Schulden stehen.
An Deiner Stelle würde ich mal zum Amtsgericht Deiner Stadt gehen, dort bekommt man eine freie Rechtsberatung und mich erkundigen.
Ansonsten kann man sich auch noch erkundigen, ob Deinem Sohn Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, das kann man bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Hoffe, ich konnte Dir zumindestens etwas weiter helfen.

LG Inge

Da ist das Jugendamt ja schon dran! In meinem Wohnort ist das Familiengericht mit Entscheidungen für Minderjährige ziemlich schnell. Du solltest auf jeden Fall beim Jugendamt und ggf. auch beim Familiengericht in regelmäßigen Zeiträumen nachfragen. Beim Jugendamt solltest du auch mal nach den (und wenn nur anteiligen) Vorauszahlungen fragen.
Zur menschlichen Seite kann ich dir nur gratulieren, dass du dich um deinen Sohn kümmerst und ihn nicht abschiebst. Deine Ex kann ich überhaupt nicht verstehen. Scheinbar liegt ihr gar nichts an eurem Kind. Leidtragender ist dein Sohn - auch wenn er es vielleicht nicht zeigt, da er ja mit 16 unendlich cool sein muss. Wie muss er sich fühlen, wenn seine Mutter ihn derartig ablehnt. Ich wünsche euch beiden viel Glück!

Hallo,

hallo zusammen ich hätte da mal eine frage:

meine ex zahlt für unseren sohn kein kindesunterhalt.

Wo lebt das Kind? Bei der Exfrau?

weil sie schulden hat!

Wann hat sie die Schulden gemacht? Vor der „Produktion“ des Kindes? Waren es Schulden die notwendig waren (z. B. um sich eine Wohnung anzumieten und/oder einzurichten).

kann sie sich dem entziehen ?

Kommt drauf an. Die vorhandenen Infos sind hier mehr als dürftig, also ist die Antwort leider zwangsweise auch nicht wirklich aussagekräftig.

Gruß

Wie schon erwähnt, Kindesunterhaltsverpflichtungen sind vorrangig vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen. Demnach ist es auch unerheblich in welcher Höhe und welche Schulden die Ex hat.

Der Unterhalt ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Altersgruppe des Kindes und wird in der Regel nach der „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet.
Bei außerehelichen Klein-Kindern regelt das meist das Jugendamt auf dem Wege der Amtspflegschaft. Älteren Kindern steht u.U. Sozialhilfe zu. Beide Leistungen holt sich das Jugendamt bzw. LA dann von der zahlungspflichtigen Mutter, wenn die Unterhaltspflicht festgestellt wurde.

Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß Bert