Kindesunterhalt

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt.

Die Situation ist folgende.

Ich habe zwei Kinder 14 und 12 Jahre und bin von der Mutter geschieden.

Der Kleinere wohnt bei Mama und der Große bei mir.

Da meine Ex-Frau nicht über 800€ verdient, bekomme ich keinen Unterhalt für den Großen.
Da ich aber vollbeschäftigt bin, bekommt Sie den Unterhalt laut Düsseldorfertabelle.

Nun meine Frage: Kann ich von meinem Nettolohn einen Teil abziehen, da der Große ja bei mir wohnt und ich ohne Unterhaltszahlung auskommen muss.

Vielleicht kann mir ja einer Helfen.

Danke euch schon mal im Voraus

nein das geht leider nicht.

Hallo,

wie schon richtig vermerkt ist der Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle hinterlegt.

900,- € ist der Selbstbehalt. Hier ist eine Warmmiete von 360,- erhalten. Wenn Deine Miete höher ist ist der Selbstbehalt um den Differenzbetrag höher. Dem älteren Sohn, der bei Dir lebt steht auch Kindesunterhalt zu. Dieser ist auch der Tabelle zu entnehmen.

Werbungskosten, Fahrtkosten, krankheitsbedingte Aufwendungen, Schulden (für die Einrichtung des Kinderzimmers, oder des Autos mit dem Du zur Arbeits kommst) sind vom Nettogehalt abziehbar.

Aus dem bereinigten Nettoeinkommen in Abhängigkeit vom Selbstbehalt errechnet sich der Kindesunterhalt für den bei der Mutter lebende Sohn.

Gruß
blackdaniel

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt.

Die Situation ist folgende.

Ich habe zwei Kinder 14 und 12 Jahre und bin von der Mutter
geschieden.

Der Kleinere wohnt bei Mama und der Große bei mir.

Da meine Ex-Frau nicht über 800€ verdient, bekomme ich keinen
Unterhalt für den Großen.

Da ich aber vollbeschäftigt bin, bekommt Sie den Unterhalt
laut Düsseldorfertabelle.

Nun meine Frage: Kann ich von meinem Nettolohn einen Teil
abziehen, da der Große ja bei mir wohnt und ich ohne
Unterhaltszahlung auskommen muss.

Vielleicht kann mir ja einer Helfen.

So einfach geht es nicht.Dein Freibetrag bei einer Minderjährigen beträgt 1300€. Der Rest kann dir abgezogen werden für das andere Kind.

hallo, ob das einfach so geht kann ich dir nicht sagen aber intern mit deiner geschiedenen frau geht es bestimmt außer sie stellt sich sturr. frage doch mal auf dem jugendamt nach. am ende gleicht es sich doch aus wenn ihr beide zahlt oder nicht zahlt. oder? wie gesagt genau weiß ich das nicht, sorry

gruß yvi

Hallo auch,

nein, kannst du nicht. Der Unterhalt ist nicht gegeneinander aufrechenbar.

Allerdings ist bei einem 12 jährigen Kind eine Beschäftigung, die es erlaubt Unterhalt zu zahlen, nicht unmöglich. du kannst den Unterhalt für euer gemeinsames Kind das bei dir lebt einklagen.

Gruß, DC

Hallo,

es istdas Problem der „geteilten Kinder“, in der Regel zahlt jeder Elternteil für das bei sich befindliche Kind Barunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Wenn nun - wie hier die Mutter- ein ET den Barunterhalt nicht leisten kann, muss der andere Elternteil für beide Kinder Barunterhalt und für ein Kind Betreuungsunterhaltleisten.
Eine Berücksichtigung gibt es im Unterhaltsrecht hierfür nicht, da die Düsseldorfer Tabelle bei der Berücksichtigung der Zahlbeträge von 2 Kindern ausgeht.
Allenfalls wäre ein Berücksichtigung im Steuerrecht-außergewöhnliche Belastung- möglich.

Mit Gruß

Hallo Hasenmörder007 (heißt Du wirklich so?!),

vom festgelegten Unterhalt darf nix abgezogen werden, das gibt Ärger …
Hin und Herrechnen geht auch nicht, da es sich um zwei getrennte Sachverhalte
handelt.

Was ich nur raten kann in dem Fall: Geh bitte zum Jugendamt. Die helfen weiter,
wenn es um das Wohl der Kinder geht und nicht darum, sich böse vor irgendeiner
Zahlung zu drücken.
Und die finden den guten Kompromiß für alle 4 Seiten.

Ich muß das auch so sagen, denn in Deiner kurzen Frage sind zu wenig Hintergrund-
informationen drin, um umfassend antworten zu können.

Kurz also: Jugendamt oder ein gerichtlicher Titel. Würde ich versuchen.

Liebe Grüße
Andreas

das liegt an Ihrem Verdienst. Wenn Sie über den Satz für zwei Personen liegen ja, ansonsten nicht, dann gleicht sich das aus.
Warum verdient die Mutter nicht mehr wie 800 Euro. Sie ist ja auch unterhaltspflichtig und muss normal eine Vollzeitstelle annehmen, um genügend Geld zu verdienen. Dazu wird man als Vater ja auch zu gezwungen, notfalls noch zusätzlich eine Stelle an zu nehmen. Ich würde da mal eine Anwalt einschalten (sollte aber Familienrecht machen), nicht zum Jugendamt, die haben eh nur im Sinn das sie selber nicht zahlen müssen.
Gruss
Agnes

Ich denke, dass du gar nicht zahlen solltest, es hebt sich doch auf; Ich würde mal an die Experten im Familienrecht schreiben, oder das Jugendamt befragen.

Darauf habe ich leider keine Antwort. Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Recherche.

Hallo Ihr Alle,

ich danke euch für eure ganzen Antworten.

Werde dann mal noch rechtlichen Rat holen.

Viele Grüße

HM

hallo ,
warum erkundigst du dich nicht ganz einfach beim jugendamt?
aber ich denke der satz , den du für dein kind - nicht für deine frau - zahlst liegt sowieso nicht so hoch!
warum regst du dich darüber auf, das du für „dein“ kind unterhalt zahlen musst??? du verdienst voll… deine frau 800;-…
sorry, aber manchmal frag ich mich wirklich wo ihr lebt…
gruss papsch

Hallo

leider nein, das ist schon den Werten der D Tabelle enthalten. Diese Werte gehen von 2 unterhaltsberechtigten Personen aus.

Die einzige Moeglichkeit ist der Mutter Dampf zu machen, da sie einer gesteigerten Unterhaltspflicht unterliegt.

Das bedeutet, sie muss mehr als ueblich unternhemen um den Unterhalt zu leisten.

Es kan ein fiktiver Unterhalt unterstellt werden, so dass das Kind das Geld eventuell sieht, wenn die Mutter mal Geld verdient.

Dazu braucht du dann einen Anwalt.

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Kindesunterhalt.

Die Situation ist folgende.

Ich habe zwei Kinder 14 und 12 Jahre und bin von der Mutter
geschieden.

Der Kleinere wohnt bei Mama und der Große bei mir.

Da meine Ex-Frau nicht über 800€ verdient, bekomme ich keinen
Unterhalt für den Großen.

da die kids nicht mehr so klein sind,kann die ex voll arbeiten gehen,und somit unterhalt zahlen…macht sie das nicht, wird ihr von einem richter eine vioozeitstelle angerechnet und sie muss zahlen…war bei mir auch so

Da ich aber vollbeschäftigt bin, bekommt Sie den Unterhalt
laut Düsseldorfertabelle.

Nun meine Frage: Kann ich von meinem Nettolohn einen Teil
abziehen, da der Große ja bei mir wohnt und ich ohne
Unterhaltszahlung auskommen muss.

ich weiss, das die jüngsten kinder immer unterhaltvorrang haben

Vielleicht kann mir ja einer Helfen.

gibt bestimmt experten hier,die es besser wissen

Danke euch schon mal im Voraus

bitte
lisa

Geh doch mal zum Jugendamt oder Anwalt der dir das ausrechnen kann

Hallo hasenmoerder007,

also dies ist eine sehr spezielle Frage.
Ich kann Dir nur raten, Dir beim Amtsgericht eine freie Rechtsberatung zu holen.
Diese Frage sollte man sich dann doch wirklich von
Fachleuten beantworten lassen, da es um finanzielle Dinge geht. Das Unterhaltsrecht is sehr komplex.
Hoffe, Du kannst mit dem Tipp etwas anfangen.

Hallo
Ich weiss nicht genau wie das berechnet wird…
Sorry will auch keine falschen Angaben machen !!
LG Sandy

Hallo,

auch die Mutter unterliegt der erhöhten Erwerbsobliegenheit um Unterhalt für das andere minderjährige Kind bezahlen zu können. Das Kind das sie betreut hindert sie nicht, Vollzeit zu arbeiten.

Natürlich kann sich der unterhaltszahlende und gleichzeitig betreuende Elternteil (eines gemeinsamen Kindes) einen sogenannten Betreuungsbonus einkommensmindernd anrechnen lassen. Er liegt meist so bei 250 Euro pro Monat.

Gruß