Liebe/-r Experte/-in,
Ich erhalte seit der Trennung meines Mannes für die 16 jährige Tochter (Realschülerin) Kindesunterhalt. Nun wohnte meine Tochter aufgrund eines Wasserschadens in unserer Wohnung im Januar 2011 bei ihrem Vater. Daraufhin hat mein getrennt lebender Mann den Unterhalt im Februar 2011 einbehalten. Im April wohnt während der Osterferien und am Wochenende die Tochter ebenfalls bei ihrem Vater, im April hat sie aber bereits eine schulklassenreise von 5 Tagen absolviert, deren Kosten in Höhe von 450 Euro ich alleine getragen habe, ferner fährt sie weitere 4 Tage mit ihrem Freund in den Ferien zu dessen Oma nach Hamburg. Mein getrennt lebender Mann hat aber im April ebenfalls keinen Unterhalt für die Tochter überwiesen.
Ist sein Verhalten rechtens?
Muss man eine Strichliste führen an welchen Tagen die Tochter bei ihrem Vater wohnt, das tut sie nämlich immer Montags und Mittwochs, da ich an diesen Tagen einen Fortbildungslehrgang nebenberuflich besuche, dann hätte ihr Vater ja auch das Recht jedesmal 12,50 € einzubehalten.
Für Informationen vorab schon mal herzlichen Dank.
hallo ,
zu unterhalt verpflichtet ist immer der elternteil bei dem das kind nicht wohnt …das heist in der zeit in der die tochter bei ihrem vater gelebt hat …müsstest du quasi unterhalt zahlen .
wenn die tochter ferien macht müsstest ihr beide für „taschengeld“ aufkommen !
am besten spricht du noch mal mit dem vater …anderenfalls müsstest du den unterhalt gerichtlich einfordern !
lieben gruss und frohe ostertage …nancy
Hallo,
okay, der 16jährigem Tochter steht Unterhalt zu. Wenn Sie ein 1/2 Jahr beim Kindesvater lebt. Hat es den Anspruch auf Kindergelt und -Unterhalt.
Dann wirst Du zur Kasse gebeten. Gem. Düsseldorfer Tabelle durchschnittliches Einkommen abz. dem Selbstbehalt vom 900,- Euro. Vom Differenzbetrag ergibt sich der Unterhalt.
Umgekehr genau so. Klar können Kürzungen erfolgen. Aber nur wenn diese abgestimmt sind. Du zahlst ja weiter die Heizung, den Strom, das Zimmer auch wenn dann mal kein Brötchen gegessen und die Cola nicht angerührt wird.
Der Unterhalt dient der langfristigen Lebenssicherung der Tochter, nicht der Eltern!
Gruß blackdaniel
Hallo Patrizia,
da eure Tochter mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt zum Vater hat und zeitweise auch da wohnen kann, denke ich mal, das ihr auch miteinander reden könnt… du und der Kindersvater. Also sprecht darüber. Ich hab keine Gesetzesregelung gefunden, die soweit in Absprachen zwischen getrennt lebenden Eltern eingreift. Könnt ihr euch wirklich nicht einigen, dann eben Strichliste führen. Aber seit da nicht päpstlicher als der Papst. Es ist euer Kind.
Gruß Caro
Hallo,
zunächst zu dem Wasserschaden, den ganzen Betrag für
den Monat kann er nicht einbehalten, da die Mietanteile
für den Monat( das Kind hat sicherlich bei Ihnen ein Zimmer) Ihnen zustehen.
Diese Regelung geht auch für den Monat April, wo wird die Wäsche des Kindes gewaschen etc.
Für die Tage der Klassenreise (zusätzliche Kosten) gilt der Begriff des Sonderbedarfs, dieser Betrag ist zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen.
Wenn das Kind regelmäßig an 2 Tagen in der Woche beim Vater wohnt, steht ihm natürlich der Tagessatz zu.
Mit Gruß
Hallo Patrizia,
rein theoretisch darf der Vater weder wenn das Kind übergangsweise bei ihm lebt, noch in den Ferien, wenn das Kind bei ihm ist, den Unterhalt einbehalten.
Also kannst du den Unterhalt einklagen. Unabhängig davon könntet ihr natürlich eine Regelung finden, damit er weniger Unterhalt zahlen muss, weil die Tochter 2 Tage in der Woche bei ihm lebt. Aber das ist eine andere Sache.
Also klares Nein, der Vater darf den Unterhalt nicht einbehalten.
Gruß,DC
Hallo,
sorry, wegen Krankheit komme ich erst jetzt zum Antworten.
UnterhaltsKÜRZUNGEN sind rechtmäßig, wenn sich das Kind mindestens 4 (bei manchen Gerichten auch 6) Wochen beim anderen Elternteil komplett am Stück aufhält.
Gruß