Kindesunterhalt

Ich lebe seit 15 JAhren in Spanien, habe vor 10 Jahren ein Kind in Spanien anerkannt, es hat damals noch den Namen seines Vater getragen,wir wollten hier in Spanien heiraten und ich habe Ihn anerkannt. Ich habe eine Rente von 1037 Euro, nach Abzug von meiner Rente verbleiben mir noch 630 Rente zum Leben, in Spanien gibt es keine Sozialhilfe und ich habe das Jugendamt Herne angeschrieben, das ich meine Miete nicht mehr zahlen kann und auch meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.Habe noch Restschuld meiner Mieten. Wer kann mir Auskunft geben was ich zu tun habe. mit freundlichen Gruessen

hallo deine fragen sind ein bischen verwirrend.

das kind welches du vor 10 jahren anerkannt hast …ist nicht dein leibliches kind sondern von der frau die heiraten wolltest??

hast du die frau den tatsächlich geheiratet (in spanien?)
hast du das kind offiziell „adoptiert“ (mit urkunde ,zustimmung des leiblichen vaters usw???)
was hat das jugendamt in herne damit zu tun ?

ich möchte dich bitten diese fragen ein wenig näher zu erläutern ,den erst dann kann ich dir genaueres sagen !

vielen dank und lieben gruss nancy

Hallo,

Ich lebe seit 15 JAhren in Spanien, habe vor 10 Jahren ein
Kind in Spanien anerkannt, es hat damals noch den Namen seines
Vater getragen,wir wollten hier in Spanien heiraten und ich
habe Ihn anerkannt.

Habe ich das richtig verstanden: es ist nicht das leibliche Kind, aber trotzdem hast Du die Vaterschaft anerkannt?
Oder war es eine Adoption?

Ich habe eine Rente von 1037 Euro, nach
Abzug von meiner Rente verbleiben mir noch 630 Rente zum
Leben,

nach Abzug von was? Kindesunterhalt, Miete, Raten oder was wird abgezogen?

in Spanien gibt es keine Sozialhilfe und ich habe das
Jugendamt Herne angeschrieben, das ich meine Miete nicht mehr
zahlen kann und auch meinen Lebensunterhalt nicht mehr
bestreiten kann.

Wie hoch ist die monatliche Miete incl. Heizung aber ohne weitere Nebenkosten (also ohne Strom, Müllabfuhr, Hausmeister usw. usw.)?
Wie groß ist die Wohnung?

Gruß

Hallo Nancy, ist nicht mein leibliches Kind,ich habe sie nicht geheiratet,als mein Geld weg war ist Sie nach Herne zurueck,ich habe es nicht adoptiert, ich habe in Alicante auf der Botschaft den Luca als mein Sohn anerkannt.,ich hatte Dir davor schon mal eine Mail geschickt, habe aber gesehen, das nichts rausging, ich Danke Dir auf alle Faelle schon mal fuer deine Hilfe und deine Anwort, viele Gruesse Mike aus Sp’anien

Hallo Ingrid, habe schon mal eine Mail rausgesendet, ist aber anscheinend nicht rausgegangen,ich habe den Luca nicht adoptiert, Sie ist damals als mein Geld von meiner Versicherung (215.000DM ) Kunstfehler wieder nach Herne gezogen, meine Miete ist hier 400 Euro fuer ein Haus plus 100 Euro fuer Wasser und Stom, alle Moebel, wirklich alles ist in Spanien drinne. Kannst Du mir irgendeinen Rat geben, ich wuerde mich darueber freuen

mit freundlichem Gruss Mike Schoener

danke für deine antwort ,

also …in spanien herrscht ein anderes recht …auch wenn du den jungen anerkannt hast bist du nicht unterhaltverpflichtet …und schon gar nicht weil du du mit der dame nicht verheiratet warst ! und selbst wenn du sie geheiratet hättest wärst du nicht zu unterhalt verpflichtet !!!

in deutschland ist es so …wenn eine frau zb ein kind mit in die beziehung bringt …ist der neue mann nicht automatisch der vater …wenn das kind in der beziehung den namen des „neuen“ annehmen möchte muss der neue ehemann (bei heirat) zusammen mit der kindesmutter den leiblichen vater erstmal um erlaubniss fragen ob das kind den neuen namen annehmen darf …
und selbst wenn das der fall ist ,ist der neue noch nicht gleichberechtigt wie die mutter …

wenn dem leiblichen vater egal ist was mit dem kind ist und die neue Partnerschaft eine familie mit geordneten verhältnissen haben möchte …so kann der „neue“ das kind mit allen konsequenzen adoptieren und das geht auch nur mit richterlichen beschluss und urkunde und vorallem nur mit zustimmung des leiblichen vaters …eine adopition hätte die folgen ,wie unterhaltspflicht ,sorgerecht usw ! der leibliche vater würde in dem fall alle rechte am kind abtreten !!!

und da das nicht der fall war …hast du auch sogesehen nichts mit dem kind zu tun und schon gar keine unterhaltspflichten …die annerkennung hat quasi keinen wert …also können die dich auch nicht belangen …ich schrieb ja schon das in spanien ein anderes recht gilt als in deutschland …und die jugendämter können im ausland nicht tätig werden -das heist sie können dich auch nicht belangen .

also cool bleiben …lehn dich zurück und geniese die sonne in spanien! schade für den jungen aber so toll kann die frau net gewesen sein wenn sie direkt die koffer packt nur weils geld alle war !!!

liebe grüsse nancy

Hallo,

die gemachten Angaben sind nicht sehr aussagekräftig.

Okay, Du lebst in Spanien und erhälts monatlich 1030€ Rente. Wo lebt das Kind und wo lebt der Vater?

Warum sollte das Jugendamt in Herne Dir oder dem Kind zur seite sehen?

Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld.

Sorry, das ich Dir da nicht viel weiterhelfen kann

Gruß blackdaniel

Hallo,
der Sachverhalt ist für mich etwas konfus,wo lebt das Kind ?Gibt es einen Unterhaltstitel( Urkunde, Urteil)?
Wenn ja, muss dieser Titel durch eine Vereinbarung mit dem gesetzlichen Vertreter des Kindes reduziert werden, ggf. auf 0,==Euro.
Wenn man sich nicht gütlich einigen kann, muss ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden.

Mit Gruß

Hallo, das Kind lebt seit 10 Jahren bei seiner Mutter in Deurschland,einen Titel gibt es nicht , ich habe damals in Alicante das Kind auf der Botschaft anerkannt, Ihr Mann war damals auch nicht auffindbar,Sie ist nach 5 Jahren abwesenheit des Mannes geschieden worden,ich habe das Kind damals anerkannt weil ich mit Ihr und dem Kind nach Spanien gezogen bin und wir eigentlich heiraten wollten, Geld von mir war weg und die Anerkennung war da und Sie war weg.

mit freundlichen Gruessen M.S

Hallo Nancy, ich habe letzte Woche Post vom Jugendamt Herne bekommen, die lautet : wie Ihnen bereits mit dem Schreiben vom 07.02 und 04.04.2011 mitgeteilt wurde, gehen Unterhaltsverpflichtungen fuer minderjaehrige Kinder vor allen anderen privaten Verpflichtungen.
Da auch die Kindesmutter nicht bereit ist, die Unterhaltszahlungen zunaechst stunden zu lassen,kann ich Ihnen leider auch heute keine andere Entscheidung mitteilen,als die, dass der Unterhalt weiter zu zahlen ist. Wenn Du moechtest kann ich Dir dies das Original uebersenden. Das Problem ist, das dieser Unterhalt direkt bei meiner LVA Rheinland von der Rente abgezogen wird und den Rest bekomme ich ueberwiesen. Ich muss jetzt am 1.7. in ein anderes HAus ziehen,die Miete ist da billiger aber ich kann vielleicht wieder auf die Beine kommen. Gibt es nicht eine Hoehere Jugendamtsstelle wo ich meine Eingaben machen kann als bei der Stadt Herne, vielleicht liegt es ja auch an der Mitarbeiterin da ?

mit freundlichen Gruessen

Michael

das das jugendamt dir schreibt das unterhalt vor allen anderen privaten verpflichtungen zu zahlen ist ,liegt daran das du das jugendamt ja schon in kenntniss gesetzt hast das du mietschulden usw hast und daher nicht zahlen kannst …daher gehen die davon aus das die unterhaltsforderungen dir gegenüber berechtigt sind !

ich habe dir aber auch schon mal geschrieben das du gar nicht unterhalt verpflichtet bist --1.weil du nicht verheiratet warst und 2. weil du das kind nicht offiziell „adoptiert“ hast …also bist noch nicht mal ein offizieller stiefpapa von dem kind !!!

das der unterhalt von der rente einbehalten wird könnte eventuell daran liegen das eine pfändungs-überweisungsbeschluss vorliegt …

(du schriebst ja schon das du den jungen vor der botschaft annerkannt hast …und müsstest ja darüber eine urkunde oder ähnliches haben …kannst du mir den mal das dokument zuschicken -ich würde mir das mal gerne ansehen …)

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