Kindesunterhalt?

Hallo,
Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder ( 7 u.3 Jahre).
Mein Ehemann hat aus 1.Ehe 3 Kinder (16, 13, 11), die bei der Mutter leben. Die Ex-Frau erhält 900 Euro mtl. Kindesunterhalt plus das volle Kindergeld für alle drei Kinder, lebt seit Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft mit Ihrem Partner, mit dem sie vermutlich selbst ein weiteres Kind hat.
Ich selbst weiß 900 Euro nicht gerade viel sind, dennoch frage ich mich, ob das alles noch so rechtens mit dem Unterhalt ist, da wir selbst eine Familie haben und ernähren müssen.
Mein Mann verdient ca.2600 Euro netto! Wir müssen jedoch beide
zusätzlich verdienen (ich war schon beim 1.Kind nach 2,5 Jahren teilzeitbeschäftigt und bei unserem 2.Kind steht auch eine Arbeitserhöhung zu den bisherigen Arbeitsstd.an), damit wir uns nicht unnötig verschulden müssen.Ist der Unterhalt dann doch neu zu berechnen oder entsteht uns da evtl. noch ein Nachteil?

Hallo Bine,

das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhalt der in der Düsseldorfer Tabelle steht angerechnet, also bekommt der Vater des Kindes rein theoretisch die Hälfte des Kindergeldes (das nur nebenbei)

Eine Eheähnliche Beziehung der Kindesmutter hat keinen Einfluss auf den Unterhalt, der ist ja auch für die Kinder. Auch wenn die Kindesmutter eine Stelle hätte, wäre ihr Einkommen unerheblich für die Berechnung des Kindesunterhalts.

Soweit mir bekannt ist, sind die Kinder nach der Reihenfolge der Geburt unterhaltsberechtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle hilft dir bei der genauen Berechnung, ob der Unterhalt stimmt.

Gruß, DC

Hallo,

Die Höhe des Kindesunterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 festgelegt. Sie hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

So wären bei einem Nettodruchschnittseinkommen bis 1500,-€ für das 11 jährige Kind monatlich 272,-€ und für die beiden anderen Kids jeweils 334,- zzgl. jeweils das 1/2 Kindergeld zu zahlen.

Einfach mal nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 google. Viel Erfolg.

Gruß blackdaniel

Hallo,

muss mich leider etwas kurz fassen, mein aktueller Rechner hat gerade seinen Dienst eingestellt, der Ersatz ist leider nicht stabil im Netz.
Bitte selbst in die Düsseldorfer Tabelle 2011 schauen,
Evtl liegt ein Mangelfall vor, siehe hierzu die Erläuterungen in der Tabelle,
Wichtig ist auch, ob die Beträge und die Kindergeldregelung für die Kinder aus der Ehe in einem Urteil/Scheidungsvergleich etc. festgeschrieben sind, evtl. muss dieser Titel dann durch eine Regelung mit der Mutter reduziert werden.
Bei einer Berechnung ist zu berücksichtigen, dann die Werte für 2 berechtigte Personen gelten, hier sind aber 5 Kinder vorhanden. - siehe auch Eingang der Erläuterungen-
Dem Mann muss ein Selbstbehalt von 950,00 Euro verbleiben.

Mit Gruß