Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation:

Uneheliches Kind, derzeit 22 Jahre, Schülerin/Au Pair ab September 2011.

Bekam bis März diesen Jahres Kindesunterhalt vom Vater/Erzeuger.

Erzeuger erlitt Schlaganfall und ist seitdem Erwerbsunfähig, bekommt Rente in unbekannter Höhe. Kindesunterhalt wird nicht geleistet.

Derzeitige Ehefrau (nicht die Mutter) bekommt wahrscheinlich Hartz4, hierüber werden auch keine Infos bekannt gegeben.

Frage nun:

Wie kann das Kind den Unterhalt vom Erzeuger verlangen und in welcher Höhe???

Vielen Dank und Gruß aus Hannover,
Dennis

Was

Hallo,

mit dem 18. Lebensjahr erlischt der Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt.

Besucht das Kind eine weiterführende Schule/Hochschule/Uni oder ist noch in Ausbildung, besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr weiter.

Die Höhe des monatlichen Unterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 festgelegt.

Lebt die Tocher noch bei der Muter oder hat einen eigenen Hausstand?

Gruß blackdaniel

Hallo Dennis

ehrlich gesagt weis ich hier keinen Rat denn ich habe keine Kinder in diesem Alter (die älteste ist 13).Vielleicht kann die Mutter der 22 Jährigen Schülerin irgendwelche Leistungen beantragen Hartz 4 oder so.Ist der Vater oder dessen Ehefrau nicht Auskunftswillig ? Vielleicht bekommt auch über die Rentenkasse Auskunft.Probiere es mal beim zuständigen Jugendamt vielleicht können die euch weiter helfen was ihr machen könnt.Sorry das ich dir nicht wirklich weier helfen konnte.Alles gute.

LG Sandra

hallo dennis,

da das kind schon 22 jahre alt ist besteht höchstens der anspruch auf sogenannten „barunterhalt“ dieser barunterhlat ist von beiden eltenteilen (vater und mutter )zu zahlen zb. barunterhalt 300€ dann müsste jedes elternteil 150€ zahlen …und zwar bis die erste berufausbildung beendet wurde …ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das AuPair nicht als Ausbildung zählt sondern ehr als Sprachreise !!

Die neue frau des vaters hat mit dem unterhalt des kindes nichts zu tun!

darüber hinaus ist die höhe des unterhaltes einkommensabhängig und der selbstbehalt muss berücksichtigt werden …gib mal bei google „düsseldorfer tabelle 2011“ ein da hast du ungefäir eine richtung wieviel du zahlen müsstest bzw wieviel du behalten darfst!

Ein kind welches über 18 jahre ist muss seine unterhaltsansprüche selbst vorm familiengericht geltend machen -das kind muss quasi die eltern auf unterhalt verklagen!

Lieber Dennis,

das das Kind über 18 ist, sind beide Eltern, Mutter und Vater, Unterhaltsverpflichtet.

Da das Kind volljährig ist, kann es nur selbst zum Anwalt gehen und die Offenlegung des Einkommens beantragen um ggf (sofern Verteilermaße gegeben ist) die Neuberechnung des Unterhaltes einklagen.
Sollte es einen Titel gegen den Vater geben, kann auch nur das volljährige Kind diesen Titel geltend machen.

Eine Bitte noch: Wir, die wir hier helfen, sind sehr bemüht neutral und (be)wertungsfrei zu helfen. Ich möchte darum bitten, Fragen ebenso neutral zu formulieren. Ein Vater ist ein Vater. Ob dieser zum Erzeuger degradiert wurde, interessiert mich nicht mal ansatzweise. Danke.

Gruß,DC

Hallo,
man kann natürlich keine Angaben über die Höhe machen, wenn einem das Einkommen/hier die Rente des Vaters nicht bekannt ist.
Also zunächst mit der Vater Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse geben.

Mit Gruß

Hallo,

vermutlich gar nicht, das volljährige Kind sollte sich an die Erzeugerin wenden, die muss nämlich ab Volljährigkeit auch Unterhalt in bar bezahlen.

Die Ehefrau des VATERS geht im Rang vor diesem volljährigen Kind, wenn es keine Schule mehr besucht. Wenn diese Ehefrau schon Hartz IV benötigt, wird die Rente so dürftig sein, dass für den nachrangigen Volljährigenunterhalt nix mehr übrig bleibt.

Gruß