Hallo zusammen,
Textauszug Urkunde Regelbeitrag:
… verpflichte mich nunmehr 114,0% des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gem. §1 Regelbetrag-Verordnung zu zahlen. … Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für 01. Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt. … Ich wurde darauf hingewiesen, dass dieser Betrag … 316,00 Euro ausmacht. …"
Grundlage war also offentsichtlich die Düsseldorfer Tabelle von 2005. Welcher Betrag ist demnach zur neuen Tabelle 2008 zu zahlen ???
Ich blick da nicht durch und hoffe hier auf Hilfestellung.
Danke schon mal,
Stephan
Hallo Stephan,
derzeitiger Zahlbetrag : 312 €.
zum 01.07.2007 gab es schon eine Änderung bei den Zahlbeträgen.
Da damals die Höhe des Unterhalts an die Entwicklung der Löhne gekoppelt war und die Löhne zwischen 2005 und 2007 zurückgegangen sind, wäre der Zahlbetrag ab 01.07.2007 312,00 € gewesen.
Zum 01.01.2008 wurde ein neuer Mindestunterhalt eingeführt, der nun auf dem Kinderfreibetrag beruht.
In der Düsseldorfer Tabelle wurden nun auch die Einkommensgrenzen weiter gefasst, so dass die „alten“ 114 % nun 106,5 % des neuen MUH ausmachen.
Der Zahlbetrag selbst bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Zuviel gezahlten Unterhalt kann man nicht zurückfordern, den hat das Kind im Rahmen seiner Lebensführung bereits verbraucht.
Sollte das Kind als AzuBi bereits Einkommen erzielen, ist dieses auf den Unterhalt anzurechnen.
grüsse
dragonkidd