Die Mutter eines erwachsenen Kindes arbeitet in Teilzeit. In ihrem Haushalt lebt das erwachsene Kind und ein 15jähriges Kind. Beide Kinder sind vom unterhaltspflichtigem Ex-Mann.
Welches Gehalt kann in Anrechnung für die Barunterhaltspflicht für das erwachsene Kind gebracht werden? Nur das Teilzeitgehalt oder das Gehalt, das bei Vollzeitbeschäftigung möglich wäre?
Danke.
Hallo,
ganz wichtig: was macht das volljährige Kind? Schule? Wenn ja welche? Ausbildung? Studium? Nichts?
Vorher kann man nichts sagen.
Gruß
Ingrid
ups… das erwachsene Kind geht noch zur Schule… ohne Einkommen… und lebt bei der Mutter…
-)
Die Mutter eines erwachsenen Kindes arbeitet in Teilzeit.
Welches Gehalt kann in Anrechnung für die Barunterhaltspflicht
für das erwachsene Kind gebracht werden? Nur das
Teilzeitgehalt oder das Gehalt, das bei Vollzeitbeschäftigung
möglich wäre?
Hallo,
vermutlich eine dumme Frage - aber wie kommst du darauf, dass man ein Gehalt, dass sie gar nicht bekommt (Vollzeitgehalt) da sie nur Teilzeit arbeitet, anrechnen kann?
Gruß DM
Hallo,
vermutlich eine dumme Frage - aber wie kommst du darauf, dass
man ein Gehalt, dass sie gar nicht bekommt (Vollzeitgehalt) da
sie nur Teilzeit arbeitet, anrechnen kann?
Nachdem der Fragesteller meine Frage nach der „Beschäftigung“ des volljährigen Kindes beantwortet hat, kann man locker Deine Frage beantworten:
weil JEDER Elternteil von einem volljährigen Kind (das einem minderjährigen gleichgestellt ist) zur erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet ist.
Sie muss die volljährige Schülerin nicht mehr betreuen und muss daher Vollzeit arbeiten. Tut sie es nicht, wird fiktiv gerechnet, als hätte sie einen Vollzeitjob. Die Unterhaltslast kann man in einem solchen Fall nämlich nicht nur dem anderen (auswärtigen) Elternteil ans Bein nageln.
Gruß
Ingrid
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Hallo,
also hier handelt es sich somit um ein privilegiertes volljähriges Kind. Somit ist die Mutter - da auch nicht durch zu kleine Geschwister gehindert - zum Vollzeitjob (bis Ende der Schulzeit) verpflichtet.
Tut sie nicht versuchen einen solchen Job zu bekommen, wird fiktiv ihr Einkommen hochgerechnet.
Selbstbehalt beider Eltern ist 900 Euro. Nach Beendigung der Schule ist der Selbstbehalt 1.100 Euro und die erhöhte Erwerbsobliegenheit endet (gibt keine Fiktivrechnung mehr).
Gruß
Ingrid
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