Kindesunterhalt 21 Jährig

Hallo zusammen,

zurzeit geht Kindesunterhalt noch an die Ex-Ehefrau meines Mannes. Jetzt geht der 21-Jährige Sohn meines Mannes (aus erster Ehe) in ein Internat (von der Agentur für Arbeit) zur Berufsvorbereitung. Da er hier dann ausreichend Geld zur Verpflegung und 14-tägige Heimreisen benötigt, möchten wir den Unterhalt direkt auf das Konto des Kindes überweisen. Die Kindesmutter hat jetzt einen Tobsuchtsanfall deswegen bekommen - mit anderen Worten, ihrer Meinung nach müsse Sie den Unterhalt weiter erhalten.

Wie seht ihr das?

Sohn geht vorerst für ein halbes Jahr in ein anderes Bundesland und kann nur alle 14 Tage am Wochenende nach Hause. Und da er ja sowieso volljährig ist, steht ihm doch direkt das Geld für Unterhalt zu, oder nicht?

Werden uns hier aber noch anwaltlich beraten lassen.

Gruß JD

Den Unterhaltsanspruch hat das „Kind“, nicht die Kindsmutter. Rechtlich bei volljährigem Kind also kein Problem. Auch die Arbeitsagentur als Finanzierer der Maßnahme wird sich vermutlich um evtl. Unterhaltsansprüche des Sohnes kümmern und wird davon ausgehen, dass ihm der Unterhalt zur Verfügung steht.
Schwierigkeit für den Sohn kann darin bestehen, dass er seiner Mutter verklaren muss, dass er jetzt über den ihm zustehenden Unterhalt selber verfügt bzw. verfügen muss. Das kann für ihn schwierig sein. Zumal die Mutter nach der Schilderung nicht gerade zu den Vernünftigen gehört.
Mit dem Sohn würde ich unbedingt reden und ihm klar machen, dass er mit der von Euch vorgesehenen Regelung nicht etwa ein „schlechter Sohn“ (aus Sicht der Mutter) ist, sondern nur das umsetzt, was ihm zusteht.
Viel Glück und ruhiges Gemüt.

Hallo

ich denke, dass ihr irgendein Anteil an Miete zusteht, da sie ja sein Zimmer für ihn freihalten muss bzw. es voraussichtlich jedenfalls tut. Das müsste aber eine Angelegenheit zwischen ihr und dem Sohn sein - denke ich.

Wieso hat sie denn getobt? Denkt sie, der Sohn gibt alles Geld für Quatsch aus, und dann muss sie ihn zusätzlich von ihrem Geld noch einkleiden und durchfüttern? - Das muss ihm natürlich klar gemacht werden, dass er dann von diesem Geld komplett leben muss. Das sollte ihm die Mutter auch zutrauen. Und ruhig Kostgeld verlangen, wenn er nach Hause kommt.

Je früher ein junger Erwachsener für sich selber gerade stehen muss, desto besser - das denke ich jedenfalls.

Viele Grüße

Wieso muss der Sohn seine Mutter verklagen, wenn der Vater den Unterhalt an ihn überweisen möchte? Natürlich wäre ein weiter Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter etwas anderes.
Ich würde auch sagen, der Unterhaltsanspruch steht dem Kind zu, das nun volljährig ist und darum diesen auch selbst verwalten kann.

1 Like

Da steht nicht „verklagen“, sondern verklaren.

Gruß
Kreszenz

1 Like

Was hat sie denn für einen Grund, das sie nciht will, das er das Geld auf sein Konto bekommt? Wenn es daran liegt, das sie es tatsächlich für sich haben will ist sie definitiv im Unrecht. Bis ein Kind volljährig ist, wird das Geld von dem Elternteil verwaltet bei dem es lebt. Aber das ist hier ja nciht mehr der Fall. Also hat auf jeden Fall der Sohn ihres Mannes ein Recht darauf, das Geld direkt zu bekommen.

Kann schon sein, das ihr auch was zusteht, weil er ja quasi am Wochenende noch bei ihr wohnt. Aber da gibt es glaube ich einen Unterschied zwischen Kindsunterhalt und Trennungsunterhalt. Das Kindsunterhalt steht meines Wissens nach nur dem Kind zu.

Stimmt, im Eifer des Gefechtes überlesen.