Kindesunterhalt, ab wann?

Hallo ihr Lieben,

wieder mal eine Frage:
Die Mutter der Kinder hat - nach den üblichen zwei Jahren - über das Jugendamt eine Überprüfung des Kindesunterhalts vornehmen lassen.

Ab wann zählt der neue Unterhalt? Sie selbst meint dass es eigentlich erst wäre sobald das Jugendamt das ausgerechnet hat (Folgemonat).
Sprich: Antragstellung der Mutter im August, Anschreiben des Jugendamtes beim Vater Anfang September, Einreichung der Unterlagen Ende September, im Oktober wird die Berechnung durchgeführt und Ende Oktober von der Mutter „freigegeben“.
Zahlung ab September (wo Schreiben vom JA rausging) oder im Oktober (da dort die Berechnung durchgeführt wurde) oder im November (so der übliche Folgemonat)?

Danke im Voraus

Hallo,

Unterhalt muss man bezahlen ab dem Tag der INVERZUGSETZUNG. Das ist der Tag, ab dem die Aufforderung auf Auskunft beim Unterhaltspflichtigen zugestellt wurde.

Gruß
Ingrid