Hallo, meine Tochter (lebt bei der Mutter) bezieht natürlich von mir Unterhalt. Sie hat am 16.01. Geburtstag und fällt in eine neue Berechnungsstufe (von 1 - 5 Jahre auf 6 - …). Dazu meine Frage : Muss bereits für den Januar die höhere Stufe berechnet werden oder nur z. B. hälftig ? Oder gilt es erst ab Februar ? Vielen Dank für Eure Antworten.
Da deine Tochter im Jan. gilt für den Monat auch die volle Unterhalt .
kannst aber auch unter der Düsseldorfer Tabelle schauen da steht such einiges dabei
hoffe konnte dir helfen gruss Markus
Also wegen deiner Frage muss man auch wissen ob deine Ex arbeitet oder über die Arge Leistungen bezieht.Aber im allgemeinem ist es so, dass du Auskunft über deine Einkünfte der letzten 12 Monaten geben musst daraus wird dein Durchschnittseinkommen errechnet wodurch festgelegt wird in welche Unterhaltsstufe du kommst.Danach wird des Einkommen bereinigt und man sieht wieviel du noch Übrighast und ob du den Vollen Satz zahlen kannst.Aber Zahlen musst du den neuen Unterhalt normal ab Januar.Ist bei uns nicht anderst die erstgeborene Tochter meines Lebensgefährten kommt am 14.01 in die Nächste Stufe.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Kleiner Tipp falls ihr das so immer macht geh zu einem Anwalt und lass es dort machen und dann beim Jugendamt einen Unterhaltstitel erstellen dann werden die Stufen komplett festgelegt.
Hallo,
ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich denke das ab Januar der höhere Betrag gezahlt werden muss. Evt. kann das Jugendamt nähere Infos hierzu geben. Viele Grüße