Kindesunterhalt - Anrechnung Gehalt Ehefrau

Wird das Gehalt der Ehefrau eines Mannes mit nichtehelichem Kind bei der Berechnung für den Kindesunterhalt des Kindes aus einer früheren Beziehung mit eingerechnet?

HALLO

kommt darauf an…

Beispiel:
Ehefrau hat Steuerklasse 3 und geht ganztags arbeiten.
Vater arbeitet halbtags in Steuerklasse 5 und kümmert sich nachmittags um das gemeinsame Kind und um den Haushalt.

In dieser oder ähnlicher Konstellation ist eine Fiktivberechnung durchzuführen:
Was würde der Vater in Steuerklasse 3 ganztags verdienen?
Danach bemisst sich der Kindesunterhalt.

Geht der Vater bereits vollschichtig arbeiten, ist zumindest die fiktive Steuerklasse 3 zuzurechnen ggfs ist ihm zuzumuten einen 400 € Job noch anzunehmen.

Grüße
dragonkidd

Hallo,

das mit der Steuerklasse drei ist nicht ganz richtig. Mehr als Steuerklasse vier muss ein anderweitig unterhaltspflichtiger Ehepartner sich nicht eintragen lassen. Hierzu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung. Hat den Hintergrund, dass ja auch der andere Ehepartner Unterhaltspflichten haben könnte und dieser nicht schlechter gestellt werden darf.
Fünf wird einem Unterhaltspflichtigen natürlich nicht anerkannt.

Allerdings spielt die Steuerklasse nur eine untergeordnete Rolle. Das Finanzamt rechnet beim Jahressteuerausgleich und gemeinsamer Veranlagung grundsätzlich die Steuerlast eines Ehepaares nach 4 : 4 aus. Hat ein Ehepaar 5 : 3 oder 3 : 5 gewählt kommt es ja nach dem Unterschied des Einkommens, wenn 4 : 4 gerechnet wird zu einer Nachzahlung oder einer (mehr oder weniger geringeren) Erstattung.

Bei einer Einkommensauskunft muss auch der Steuerbescheid des Unterhaltspflichtigen die den Auskunftszeitraum vorgelegt werden und wird in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen. Hat er die Steuerklasse fünf gewählt, bekommt er eine höhere Steuererstattung als wenn er gleich die vier gewählt hätte. Gleicht sich auf einen längeren Zeitraum gesehen, also wieder aus.

Gruß
Ingrid