Kindesunterhalt anrechnung Kindergelf

Hallo,

Folgender Fall:
Kind fünf lebt beim Vater, Mutter zahlt unterhalt und hat das Kind alle 14 tage am Wochenende und in der Ferien.

Zur Frage:

Mutter zahlt laut Düsseldorfer Tabelle 333€ unterhalt.
Nun kamm die Auskunft vom Jugendamt das auf den Unterhalt sich zu Hälfte das Kindergeld anrechnet, sprich man müsste nur 241€ bezahlen. Im Internet findet man darüber nur unverständliche Aussagen zu dem Thema. Deswegen Frage ich mich was den nun Richtig ist kann ich mich auf dei Aussage vom Jugendamt stützen?

Ich bitte um eine Kompetente Antwort ohne komentieren der Familienverhältnisse …

Hallo,

vom Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, darf man immer (so lange das Kind minderjährig ist) das halbe Kindergeld abziehen. Nach Abzug des halben Kindergeldes hat man den Zahlbetrag.

Kindergeld steht gesetzlich beiden Eltern zu. Also bekommt eine Hälfte des Kindergeldes der betreuende Elternteil anrechnungsfrei und der Zahlelternteil darf die andere Hälfte abziehen. Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass das Kindergeld an den betreuenden Elternteil geht.

Gruß
Ingrid