Kindesunterhalt auf Sperrkonto

Hallo,

darf ich den Kindesunterhalt, zu einem gewissen Prozentsatz, auf ein „Sperrkonto“, z.B. beim hiesigen Amtsgericht einzahlen?

Hintergrund: die Kindesmutter zweckentfremdet nachweislich den gesamten Kindesunterhalt für Ihre privaten Eitelkeiten. Das Kind hatte bis Dezember 2009 (-4 Grad Celsius) immer noch komplett Sommersachen an, so dass ich meinen Sohn, zusätzlich zum Unterhalt, wiederholt neu einkleiden musste. Und das möchte ich in 2010/2011 verhindern. Leider zieht sich dies wie ein roter Faden inzwischen durch alle (Kind-) Bereiche. Somit zahle ich monatlich einen nicht unerheblichen Teil zusätzlich, damit das Kind nicht darunter leidet.

Wie kann man dem Einhalt gebieten???

Danke im voraus

guten morgen zokky,

soweit ich weis kann man kein sperrkonto beim amtsgericht einrichten …

und es ist auch schwierig den unterhalt für kinder komplett nur für kinder auszugeben …schliesslich muss man schauen das alle anderen dinge bezahlt sind …ich habe 4 kinder (die bekommen auch nicht ihr kindergeld als taschengeld)

was deinen konkreten fall angeht bzgl.der kleidung …das ist unverantwortlich gegenüber dem kind und auch dir …deinen ärger kann ich auf jeden fall verstehen …

hast du den zeugen dafür die bestättigen können das das kind nicht angemessen bekleidet ist zb.schule, kindergarten vielleicht nachbarn?

du solltest den fall beim jugendamt anzeigen …den das das kind im winter nicht warm genug angezogen wird weil keine kleidung vorhanden ist —ist schon eine form von kindeswohlgefährdung…

lieben gruss nancy

Hallo, ich bin kein Experte und kann Ihr Anliegen somit nicht beantworten. Viel Glück.

Gruß
visime

Hallo,

den Kindesunterhalt teilweise auf ein Sperrkonto beim Amtsgericht einzahlen?, das wird wohl kein Amtsgericht machen. Generell ist ein Sperrkonto für den Unterhalt nicht zulässig, weil das Geld dem Kind dann ja nicht zur Verfügung steht.
Die Kindesmutter ist verpflichtet, mit Hilfe deines Unterhalts für das Wohl des Kindes zu sorgen. Wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, dieser Pflicht nicht nachkommt, wende dich an das für das Kind zuständige Jugendamt. Deren Job ist es, bei Mißständen einzugreifen. Du hast auch die Möglichkeit, das Kind bei der Ankunft bei dir zu fotografieren oder gleich mit deinem Sohn beim Jugendamt vorstellig zu werden. Mit dem Jugendamt solltest du deine weitere Vorgehensweise absprechen, sonst könnte man dir leicht unterstellen, den Unterhalt ganz oder teilweise zu verweigern.
Vielleicht wäre es auch möglich, den Teil deiner zusätzlichen Leistungen zu belegen und eventuell vom Zahlbetrag abzuziehen. Wenn sich die Kindesmutter darauf nicht einlassen will, solltest du auch darüber mit dem Jugendamt sprechen.
Ich wünsche dir eine praxisnahe Lösung zum Wohle deines Sohnes.

Gruß Caro

Fotos sind gemacht. Belege vorhanden. Dann muss ich wohl zum Jugendamt. Danke,

Das das Kindergeld auch anteilig für z.B. die Miete ist versteht sich von selbst. Ich habe aber Fotos bzw. wurde schon mehrfach auf die nicht angemessene Kleidung angesprochen, also Zeugen, und werde wohl damit zum Jugendamt gehen müssen.

Danke.

Auch Hallo,

ich kann Caro da nur zustimmen. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es ein schmaler Grad zwischen „Elterlichen Streitigkeiten“ und tatsächlicher Kindeswohlgefährdung liegen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass das Kind in Sommerkleidung bei den Umgangswochenenden gewesen ist? In dem Falle solltest du dir überlegen, ob du diesen Zankapfel (wenn es denn einer ist, ich möchte da keinesfalls etwas unterstellen) nicht umgehen kannst, indem du das Kind einkleidest und die Sachen bei dir bleiben.

Gruß,DC

Hallo,

ich nehme an, dass es einen Titel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsurteil usw.) gibt. Wenn das Geld nicht bei der Mutter ankommt, wird sie den Gerichtsvollzieher losschicken, egal ob das Geld auf ein Sperrkonto oder unter dem Kopfkissen deponiert wurde.

Wenn das Kind nur zum Umgang mit unpassender Kleidung kommt, würde ich bei mir ein Depot mit (evtl. gebrauchter) Kleidung anlegen und die Klamotten auch nicht mitgeben.

Ist das Kind generell mangelhaft bekleidet, sollte man vielleicht mal mit der Lehrkraft/Kindergarten sprechen und fragen, warum von dieser Seite aus, das Jugendamt - wegen Kindeswohlgefährtung - noch nicht eingeschaltet wurde.

Sehr vereinzelt gibt es Urteile, wo die Gerichte dem anderen Elternteil erlauben, dass er einen Teil des Unterhaltes in Bekleidungskauf anlegen darf (und das natürlich dann vom Unterhalt abziehen kann).

Hierzu ist aber eine gute Beweiskette und dann eine Klage vor dem Gericht notwendig.

Gruß

Hallo,
nur zur Vollständigkeit, wart längere Zeit anwesend.
Die Frage ist aber bereits erschöpfend beantwortet.

Mit Gruß

Hallo zokky,
du darfst den Kindsunterhalt in gewissen Fällen zurück halten (Sperrkonto ect.). Nur: Du musst Nachweisen, das der Unterhalt nicht da ankommt, wo es hin soll. Und informiere bitte das Jugendamt und es wäre ganz gut wenn du einen Anwalt einschaltest. Denn sonst bist du der Doofe!

Das wäre eine Idee mit dem Sperrkonto. Da wärst du auf der sicheren Seite.

Ich Frage mich, wie ein Elternteil, was Sie ja wohl sind, zulässt, das sein Kind Frieren muss.
Statt dessen wird nach was anderen gefragt: Unterhalt.
Warum nehmen Sie Ihr Kind bei Ihnen auf?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Nicht ich lasse mein Kind frieren sonder die MUTTER!!!

Ich kleide jedes mal das Kind ordnungsgemäß, der Witterung und Jahreszeit angepasst, NEU ein. Jedes Mal !!!

Ein Kind mehrmals die Woche neu einzukleiden kostet Geld. Vielleicht nicht bei Ihnen, jedoch bei mir. Sich dieses Geld bei der Verursacherin zurück zu holen ist lediglich ein Druckmittel, sie, die Mutter, dazu zu bringen, ihr Kind ordnungsgemäß zu kleiden. Leider vergeblich weil sie ist lern- und beratungsresistent und nur auf Kosten des Kindes auf Rache aus.

„Warum nehmen Sie Ihr Kind bei Ihnen auf?“

Was ist das denn für ein Deutsch?

Wenn ich problemlos mein Kind bei mir aufnehmen könnte würde ich es sofort tun und es müsste nicht mehr frieren. Oder? Aber der Gesetzgeber steht nun mal auf Seiten der Mütter und nicht auf der Seite der Kinder.

Aber das scheint völlig neu für Sie zu sein. Wenn SIE etwas Gutes tun wollen können Sie ja versuchen dies zu ändern. Ich persönlich kämpfe (vergeblich) dafür schon mehr als zwei Jahre. Und Sie ???

Ich Frage mich, wie ein Elternteil, was Sie ja wohl sind,
zulässt, das sein Kind Frieren muss.
Statt dessen wird nach was anderen gefragt: Unterhalt.
Warum nehmen Sie Ihr Kind bei Ihnen auf?

Ich habe gelesen, das Ihr Kind bei der Mutter lebt, es habe nicht gelesen, das Si versucht haben ihr Kind zu sich zu nehmen. Das Sie nicht im Lotto gewonnen haben,ist auch klar.
Wenn das Kind im tiefsten Winter in Sommersachen rumläuft, müsste(nach Adam Riese) dieses irgend jemanden aufgefallen sein.
Ich denke, was schwierig werden könnte, Zeugen zu suchen. Lehrer, Nachbarn Schulfreunde, die Bezeugen können wie Ihr Kind rum läuft.
Vielleicht hätten Sie dann eine größere Chance auf ihr Recht.
Und als letztes: Ich habe keine Kinder.