Hallo,
darf ich den Kindesunterhalt, zu einem gewissen Prozentsatz, auf ein „Sperrkonto“, z.B. beim hiesigen Amtsgericht einzahlen?
Hintergrund: die Kindesmutter zweckentfremdet nachweislich den gesamten Kindesunterhalt für Ihre privaten Eitelkeiten. Das Kind hatte bis Dezember 2009 (-4 Grad Celsius) immer noch komplett Sommersachen an, so dass ich meinen Sohn, zusätzlich zum Unterhalt, wiederholt neu einkleiden musste. Und das möchte ich in 2010/2011 verhindern. Leider zieht sich dies wie ein roter Faden inzwischen durch alle (Kind-) Bereiche. Somit zahle ich monatlich einen nicht unerheblichen Teil zusätzlich, damit das Kind nicht darunter leidet.
Wie kann man dem Einhalt gebieten???
Danke im voraus