… kind in Italien
ich lebe mit meinem Sohn seit 7 Jahren in Italien. Der KV hat nie Unterhalt gezahlt, aber ich habe eine Vaterschaftsanerkennung und ein Titel eines deutschen Gerichts auf Unterhaltszahlungen gegen den KV.Da er nie gezahlt hat, nicht zu Gerichtsterminen erschien und auch keinen Kontakt mehr wollte, habe ich irgendwann resigniert und die Sache auf sich beruhen lassen.Bevor wir nach Italien gezogen sind habe ich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss erhalten.Wir waren nicht verheiratet.Da ich immer gearbeitet habe, wollte ich meinem Sohn und mir nicht den Stress antun, weitere Massnahmen zu ergreifen.Nun bin ich in Italien arbeitslos und benoetige finanzielle Unterstuetzung, da es hier in Italien keine gibt.Meine Frage nun: kann ich in Daenemark den Unterhalt ,evtl. auch rueckwirkend, beantragen? Und wo fange ich an?
danke schon im Voraus!
Darauf kann ich leider keine Auskunft geben, es handelt sich dabei auch um eine komplizierte Rechtsfrage, die ich selbst im duetschen Recht nicht beantworten könnte.
hallo,
kann ich leider nicht weiter helfen
lisa
Leider kann ich dir keine Antwort geben. Aber schreibe an das daenische Konsulat oder die daenische Botschaft in Deutschland und Italien. Von einem von denen wirst du sicher Auskunft bekommen. Gruss Rainer
Gehe davon aus, dass der KV Däne ist??
Ob Du das kannst - glaube schon, da musst Du Dir mal entsprechende EU Rechte vorknöpfen.
Rückwirkend: das weiss ich wirklich nicht.
Wo anfangen: fängt das nicht dort an, wo Du wohnst? Bei den italienischen Behörden? Ansonsten geht das in DK über die „Statsforvaltning“. Da müsstest Du dort mal anrufen und den Vorgang abklären. Die können Dir sicher helfen. Hier die Seite zum Unterhalt: http://www.statsforvaltning.dk/site.aspx?p=6004
Da steht, dass Du Dich an Deine lokale Staatsverwaltung wenden sollst, ob das denn dann die des KV’s ist, weiss ich nicht.
Wenn Du bzw. Dein Sohn deutsche Staatsangehörige sind, könnt Ihr Euch sicher auch erst mal an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen wenden, um weitere Vorgänge aufzudecken. http://www.kopenhagen.diplo.de/
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Hej Du,
ich habe zwar keine Ahnung davon, aber ich glaube nach 7 Jahren kann man kein Untrehalt mehr verlangen. Sorry. Wenn dann hätte man es sofort beantragen müssen… denke ich jedenfalls…
Hej Conny
Nehme dir einen Deutschen Anwalt.Keine Angst die Kosten übernimmt der Staat.Da du einen gültigen Tittel hast wird die Sache schnell gehen.
Es gibt in Heidelberg den Verein, der heißt „Deutsches Institut Jugend und Familienrecht“ www.dijuf.de. Der wird von den deutschen Jugendämtern genutzt um Väter im Ausland aufzusuchen und für dich Gerichtsverhandlungen zu führen. Ob du an die rankommst aus Italien weiß ich nicht.
Tel 06221 9818-0
email: [email protected]
Viel Glück,
Andi
Hallo
grundsätzlich kannst du rückwirkend Unterhalt ab dem Tag der ersten Aufforderung bekommen. Mit deinem Urteil hast du eigentlich alles in der Hand, nun kommt der schwierige und leider auch mühsame Weg.
Ein deutscher Anwalt muss deine Forderungen in Dänemark durchsetzen.
Dazu muss er beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag einreichen, dieser geht an das Bundesministerium der Justiz, welches diesen übersetzt und das Gesuchen an das dänische Justizministerium weiterleitet.
In deinem Fall bin ich mir nicht sicher, ob eventuell ein Anwalt in Italien das machen kann.
Dies muss den KV finden und das dortige zuständige Amtsgericht würde dann im besten Fall den Unterhalt einfordern.
Die Praxis ist aber leider sehr undurchsichtig, da es unterschierdliche Rechtssysteme, Sprachschwierigkeiten usw. gibt.
Du braucht auf jeden Fall einen Anwalt, der sich im internatioanlen Unterhaltsrecht auskennt.
Viel Erfolg
leider kann ich dir da nicht weiter helfen, sorry
danke trotzdem fuer deine Muehe!
danke trotzdem fuer deine Muehe.
leider kann ich dir da nicht weiter helfen, sorry
hallo…und danke fuer die ausfuehrliche Hilfe! Vor ein paar stunden habe ich Hilfe aus daenemark angeboten bekommen. es ist die Ex-ehefrau des KV , die auch ein Kind mit ihm hat(nach meiner Zeit). Sie erhaelt den Unterhalt direkt von der Kommune, so wie es in DK ueblich ist. ich werde nun mal Kopien von den Dokumenten an sie schicken und sie geht dann in die Kommune um zu fragen, was zu tun ist. Vielleicht kann man sich ja den Weg ueber Deutsche Gerichte sparen.Haette vor 13 Jahren das Jugendamt etwas mehr Elan gezeigt, waere alles damals schon seinen Weg gegangen. Jetzt von Italien aus ist alles so kompliziert. Wie gerne wuerde ich alles sein lassen und arbeiten gehen…aber hier sieht es ganz schlecht aus in Italien. wenn Du magst, informiere ich Dich/Euch ueber die Fakten, die in diesem Fall herauskommen. Liebe Gruesse aus bella Italia. mamaitalia
hallo!
das waere auch noch eine Option fuer mich, denn Fragen kostet ja nichts.
Danke fuer Deine Hilfe!
LG mamaitalia
Hallo!
ja, einen Anwalt nehmen. Das wollte ich, wenn es geht vermeiden.Eine weitere Ex-Frau des KV hat mir Hilfe angeboten. Eventuell genuegt ein Kurzurlaub in DK um alles zu klaeren.Die Dokumente habe ich ja. Der KV hat mittlerweile schon 3 Kinder von 3 Frauen, Superleistung!
Wenn ich Arbeit haette, wuerde ich alles beim alten lassen. Denn ich sehe, dass mein Sohn sehr leidet, nur den Namen des Vaters zu hoeren.Ich hoffe, dass es das wert sein wird und meinem Sohn dann zu Gute kommt.
danke fuer deinen Tipp!
LG mamaitalia
Hallo Conny,
also wenn Schulden nach 30 Jahren verjaehren, und Kindesunterhalt nicht abgelehnt werden kann laut Gesetz, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Kind nach 7 Jahren kein Anspruch auf Unterhalt mehr hat. Zumal ich einen Titel gegen den KV besitze und damals das Jugendamt ziehmlich viel versucht hat, den Unterhalt einzutreiben.Selbst wenn ich nicht alles rueckwirkend fordern kann, aber wenigstens ab jetzt…
danke trotzdem fuer deine Antwort
LG mamaitalia
Hallo!
ja genau das wird jetzt die Ex-Frau des KV machen. Ich werde die Dokumente (Kopien) nach DK schicken , und die Ex geht dann in die Kommune, von der auch sie den Unterhalt bezieht. Richtig, ich und mein Sohn sind Deutsche, der KV hat einen deutschen Pass , und wahrscheinlich auch einen daenischen.Er hat mittlerweile 3 Kinder von 3 Frauen.Ich hoffe, die daenische Behoerde kann uns dann genau sagen, ob anwalt- oder gerichtliche Hilfe notwendig sind.Danke fuer deine Muehe.
Lg mamaitalia
danke fuer den Tipp!
Lg mamaitalia
hallo,
ich hab da auch keine ahnung welche fristen ect es da gibt…ich denke, das ist rechtl schon eine schwierige frage, ich denke, da kann dir nur ein anwalt genaue auskunft erteilen!
da dir damals schon der titel gegen den kv nix gebracht hat, sehe ich hier auch sehr schlechte voraussetzungen irgendetwas zu erreichen…
ich wünsch dir trotzallem alles gute für euch beide
Viel Hoffnung beim Geld mache ich dir aber bei 4 Kindern nicht.Wie gesagt der Mindestbehalt muß im bleiben. Alleine sind das 950€ .wenn er eine neue Frau hat mind einem Kind 1300€. Aber dein Tittel zählt 30 Jahre.Es kann allso dauern. Viel Glück.Heiko