Kindesunterhalt außergewöhnliche Belastung?

Ein unverheiratetes Elternpaar, getrennt lebend aber mit gemeinsamen Sorgerecht, hat ein Kind. Auf beiden Lohnsteuerkarten ist jeweils ein „halbes Kind“ eingetragen. Der Elternteil, der nicht den Haushaltsfreibetrag bekommt und nicht mit dem Kind zusammenlebt, zahlt Unterhalt. Kann man diese Zahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

Anna

Ein unverheiratetes Elternpaar, getrennt lebend aber mit
gemeinsamen Sorgerecht, hat ein Kind. Auf beiden
Lohnsteuerkarten ist jeweils ein „halbes Kind“ eingetragen.
Der Elternteil, der nicht den Haushaltsfreibetrag bekommt und
nicht mit dem Kind zusammenlebt, zahlt Unterhalt. Kann man
diese Zahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung
geltend machen?

Wenn es Unterhalt für das Kind ist und Anspruch auf Kindergeld besteht, dann können diese Zahlungen nicht als agB abgezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald