Wie verhält sich das beim Kindesunterhalt, wenn das
Kind eine Ausbildung anfängt und dann Geld verdient?
Muss der Vater/Mutter dann keinen Unterhalt mehr
zahlen für das Kind das nicht bei ihm
lebt?
Unterhaltspflicht besteht solange, bis das Kind die Erstausbildung beendet hat und sich nicht selbst verhalten kann, jedoch längsten bis zum 27sten Lebensjahr. Wenn das Kind in seiner Ausbildung aber soviel verdient, dass es den Unterhalt selbst bestreiten kann, fällt die Unterhaltspflicht weg.
Es kommt also drauf an, was der Jugentliche verdient.
Gruß
Hallo,
wie alt ist das Kind? Volljährig oder minderjährig?
Gruß
hallo ,die unterhaltspflicht besteht bis zum 18 lebendsjahr ,egal ob das kind in einer ausbildung ist oder anderweitig geld verdient .
ab dem vollendetem lebensjahr besteht weiterhin ein unterhaltspflicht von beiden elternteilen zu gleichen teilen …d.h. wenn dem kind zb 400 euro unterhalt zusteht müssen vater und mutter je 200 euro unterhalt leisten … und zwar bis die erste ausbildung vollendet wurde . den sogenannten barunterhalt muss das kind aber beim familien gericht einklagen …ansonsten besteht kein anspruch darauf .
kindergeld kann auch noch bezogen werden und bab (berufsausbildungbeihilfe ) allerdings gibt es die nur wenn das kind eine eigene wohnung oder zimmer anmietet - dann gibt es unter umständen auch noch wohngeld.
wohnt das kind noch bei einem elternteil -gibt es kein bab und kein wohngeld .
lieben gruss nancy
Hallo,
die Unterhaltspflicht besteht natürlih weiter, die
Ausbildungsvergütung ist zunächst um 90 Euro zu kürzen.
Den Restbedarf haben sich die Eltern entsprechend ihrem Einkommen zu teilen.
Mit Gruß
Hallo,
doch, muss er, das Ausbildungsgehalt wird aber, nach Abzug eines bestimmten BEtrages (es waren mal 90 Euro, bitte schau in der Düsseldorfer Tabelle nach), angerechnet.
Gruß, DC