Kindesunterhalt bei einmalig höherem Lohn

Moin moin,

Angestellter Arbeitnehmer A arbeitet auf Provisionsbasis (geringes Grundeinkommen + Provision). Er ist für die Berechnung seiner monatlichen Provision im Grunde selbst verantwortlich. Er lässt sich monatlich ca. die gleiche Summe auszahlen und „schiebt“ eine gewisse Summe vor sich her, um Urlaub und Krankheit zu überbrücken.
A behält nur den Selbstbehalt, er zahlt für seine Kinder Unterhalt und die Familienkasse stockt auf.

Nun hat A seinen Job gekündigt. In seiner Folgebeschäftigung bekommt er geringfügig mehr Gehalt (nicht mehr auf Provision) als die Summe, die er sich jetzt monatlich auszahlen lässt. Für vollen Kindesunterhalt reicht es wieder nicht.
Wenn jetzt im letzten Monat seiner jetzigen Arbeit ein dementsprechend höheres Gehalt gezahlt wird quasi als Einmalzahlung, weil die noch ausstehende Provision fällig wird, wird dann a) der Kindesunterhalt neu berechnet oder kann man solche „Ausreissermonate“ mit der Familienkasse diskutieren ohne, dass sie gleich meinen, dass das jetzt immer so läuft. Und b) geht wahrscheinlich wieder alles bis zum Selbstbehalt weg an Unterhalt, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
finnie

Hallo,

schau mal hier rein:

Gruß,
Steve

Hallo und danke für deine Antwort.

Nur leider beantwortet der Text meine Frage nicht ganz. (Oder ich habe ihn nicht richtig verstanden.)
Der Fragesteller in deinem Link bekommt „regelmäßig“ Bonuszahlungen am Ende des Jahres in wechselnder Höhe.
Der Arbeitnehmer A aus meinem Beispiel bekommt eine einmalige "Bonus"zahlung.

Aber interessant war zumindest der Hinweis, dass die Düsseldorfer Tabelle nur von 2 Kindern ausgeht und die Gehaltsstufe bei mehr als 2 von einem geringeren Netto ausgeht.

Gruß
finnie

Ich vermute, du hast die Antwort des Anwalts nicht vollständig gelesen. Dort steht:

Eine variable ggf. nicht sicher vereinbarte Bonuszahlung wird unterhaltsrechtlich allerdings erst dann zu berücksichtigen sein, wenn diese nachhaltig ist. Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Fall, dass die Bonuszahlung regelmäßig gezahlt wird.

Gruß,
Steve

Doch, das habe ich gelesen, jedoch werde ich aus dem nachfolgendem Abschnitt nicht schlau:

Wenn Sie also am Ende des Jahres eine Bonusvergütung erhalten, dann würde sich diese allenfalls auf die künftige Unterhaltshöhe auswirken.

Eine variable ggf. nicht sicher vereinbarte Bonuszahlung wird unterhaltsrechtlich allerdings erst dann zu berücksichtigen sein, wenn diese nachhaltig ist. Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Fall, dass die Bonuszahlung regelmäßig gezahlt wird.

[…]

Bis dahin löst die Bonuszahlung am Ende des Jahres dann lediglich eine Unterhaltserhöhung für das Folgejahr aus.

Das war ja genau meine Frage, bis die Nachhaltigkeit festgestellt wird, wirkt sich die Bonuszahlung nur für das Folgejahr aus, in dem ja aber in meinem Beispiel mit Sicherheit kein weiterer Bonus gezahlt werden würde.

Verstehe ich das richtig, dass erstmal der Unterhalt erhöht wird, um ihn dann in Jahr 2 nach der Bonuszahlung wieder zu senken? Rückerstattet wird ja dann nicht…

Danke

Hallo,

„nachhaltig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, daß auch in Zukunft mit entsprechenden Sonderzahlungen zu rechnen ist.

Es sollte doch klar sein, daß es an dieser Nachhaltigkeit fehlt, wenn es sich um eine Sonderzahlung anläßlich der Schlußabrechnung eines beendeten Arbeitsverhältnisses handelt.

&Tschüß
Wolfgang

Okay, vielleicht stehe ich auf dem Schlauch…
Ich fasse mal zusammen:

  • da die Zahlung nicht nachhaltig ist, wirkt sie sich unterhaltsrechtlich nicht aus
  • bis zur Feststellung der Nachhaltigkeit wirkt sich die Bonuszahlung jedoch für das Folgejahr aus, weil immer die vorangegangenen 12 Monate betrachtet werden
  • hm, also doch…?

Vielleicht ist ein Anruf bei der Familienkasse eine gute Idee…

Trotzdem danke!