Hallo,
jaja, was das Amt immer so meint. Im Westen ist der Selbstbehalt z. Zt. noch 890 Euro (nicht 840 Euro) für einen berufstätigen Unterhaltszahler. Ab 01.07.07 wird die Tabelle geändert - vermutlich erhöht in Richtung 1.000 Euro.
Der Vater kann sich vom Arbeitsamt bestätigen lassen, dass seine Chancen auf Geldeinkommen LANGFRISTIG steigen, wenn er in die Selbstständigkeit geht.
Der Selbstbehalt ist immer das Geld, dass einem zum Leben und für die private Miete usw. übrig bleiben muss. Es ist grundsätzlich das Nettoeinkommen. Arbeitnehmer können tatsächliche oder pauschale Kosten für ihre Berufstätigkeit (z. B. Kosten für die Fahrt zur Arbeit) berücksichtigen.
Selbstständige können von ihren Bruttoeinkünften die notwendigen Sozialabgaben, Steuern usw. und natürlich auch die „Gewerbekosten“ abziehen.
Zu den Gewerbekosten gehören z. B. auch notwendige Betriebsräume, Fahrzeuge, Steuerberatungskosten, Inserate zur Kundengewinnung, notwendige Hotelübernachtungen usw. usf. Natürlich werden die Fahrtkilometer meist pauschal abgerechnet - und beinhalten dann die Anschaffung, Reparaturen und Ansparungen für das Auto. Natürlich muss man z. B. Übernachtungskosten für auswärtigen Kundenbesuch nachweisen.
Eine Möglichkeit die reellen Nettoeinkommen nachzuweisen ist - da man ja in diesem Fall nicht den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre nehmen kann - in jedem Quartal eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen und eben eine ordentliche Buchführung zu machen.
Der Vater soll sich die Aussagen vom Jugendamt schriftlich geben lassen - oft ist dann der Spuk schon vorbei, weil dann die Falschauskunft nachweisbar ist. Sollte wider Erwarten doch schriftlich so ein Unsinn verbreitet werden, damit zum Amtsgericht und einen Beratungsschein holen und dann zu einem Fachanwalt.
Auf keinen Fall etwas ungeprüft unterschreiben beim Jugendamt. Es ist schon vorgekommen, dass die Mitarbeiter unter Gedächtnisschwund leiden, wenn ihnen die mündliche/telefonische Falschauskunft vorgehalten wurde.
Gruß
Ingrid
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