Kindesunterhalt bei umschulung

welche bemessungsgrenzen gibt es bei kindesunterhalt, wenn der unterhaltspflichtige eine umschulung durch den rententräger macht? unterhalt 366 €, einkommen während der maßnahme 860 € (keine mietkosten da unterbrinung im wohnheim des rententrägers)

Hallo Sandra,

schwierige Frage. Laut Düsseldorfer Tabelle ist der Mindestbehalt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, davon sind 360 EUR für Unterkunft und Nebenkosten. Ob man die aber einfach so anrechnen kann, wenn keine Miete gezahlt werden muss…?
Wenn keine Miete anfällt, könnten ja eventuell doch Kosten für Strom, Heizung und Wasser anfallen. Wer eine Umschulung macht ist nicht unbedingt in die Kathegorie „nicht erwerbstätig“ einzustufen.

Ich würde beim Jugendamt nachfragen. Allerdings bin ich ziemlich sicher, dass in dem Fall Unterhalt nicht ohne gerichtliche Hilfe möglich sein wird.

Gruß, DC

welche bemessungsgrenzen gibt es bei kindesunterhalt, wenn der
unterhaltspflichtige eine umschulung durch den rententräger
macht? unterhalt 366 €, einkommen während der maßnahme 860 €
(keine mietkosten da unterbrinung im wohnheim des
rententrägers)

Hallo,

der Selbstbehalt für berufstätige gemäß Düsseldorfer Tabelle liegt bei 900,-€.

Für nicht erwerbstätige liegt dieser bei 770,-€. Alles war über diese Grenze an Einnahmen vorhanden ist, kann zur Deckung des Kindesunterhaltes gefordert werden.

Gruß
blackdaniel

Hallo,

das lässt sich so einfach nicht sagen. Aber vermutlich wird erst mal der Selbstbehalt gekürzt, da das Einkommen nicht durch Berufstätigkeit erworben wird.

Wegen der Wohnkosten müsste man wissen, ob die eigentliche Wohnung trotz der Schulung weiter gemietet ist.

Gruß