Kindesunterhalt bei volljährigen

Hallo,
wie ist den die Unterhaltszahlung bei volljährigen Kindern, die bei einem Elternteil leben und noch zur Schule gehen geregelt. Muss der Elternteil bei dem das Kind lebt auch in Form von Bargeld zahlen? Und kann der andere verlangen das das Kind die Schule abbricht und eine Ausbildung beginnt. Wie wird der Unterhalt eigentlich berechnet(was darf vom Einkommen abgezogen werden?)? In welchen Gesetz ist das alles geregelt?

Vielen Dank

Hallo,
bei volljährigen Kindern müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen, wobei der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss sich mit dem Kind einigen.
Aber von der Berechnung hier, muss zunächst von einem Bar etrag ausgegangen werden.
In den Leitlinien des OLG Düsseldorf -Unterhaltsleitlinien- ist das Verfahren bei vollj. Kindern nachzulesen.
Eltern schulden dem Kind eine Ausbildung, dazu gehört auch der Abschluss einer allgemeinbildenden Schule.
Mit Gruss

Das heißt dann
bisher hat ein Elternteil den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle alleine gezahlt z.B. 365 Euro und in Zukunft zahlt dieser nur noch ca. 180 Euro. Der andere bei dem das Kind lebt hat zahlt doch jetzt eigentlich mehr. Zu den bisherigen Kosten muß er jetzt noch den fehlenden Unterhalt ausgleichen.
Mietanteil, Kleidung, Taschengeld, Schulbedarf, Hobby, Klassenfahrten, Fahrtkosten, Ernährung das wird doch nicht plötzlich weniger nur weil man 18 Jahre alt ist.
Hab ich da irgendetwas falsch verstanden?
Mit freundlichem Gruß