Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin geschieden und habe einen Sohn der bei der Mutter lebt. Er wird nun 18 Jahre alt und möchte seinen Unterhalt nun selber auf sein Konto haben. Er geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. Ich verdiene ca. 2.500 € netto/Monat meine geschiedene Frau ca. 1.300 € netto/Monat. Wie ich weiss, wird die Höhe des Unterhalts verhältnismäßig nach dem Einkommen berechnet.

Ich arbeite Vollzeit (40 Std./wöchentlich) und habe einen Nebenjob (10 Std./wöchentlich) damit ich auf den genannten Verdienst komme.

Meine geschiedene Frau arbeitet halbtags (18 Std./wöchentlich), lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und führt ihrem neuen Partner des Haushalt (natürlich auch für meinen Sohn).

Nun meine Fragen:

  • Wird bei der Unterhaltsberechnung das Einkommen meiner geschiedenen Frau auf Vollzeit hochgerechnet?

  • Wird das Einkommen des neuen Partner mit zur Unterhaltsberechnung herangezogen?

Vielen Dank schon im Voraus

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin geschieden und habe einen Sohn der bei der Mutter
lebt. Er wird nun 18 Jahre alt und möchte seinen Unterhalt nun
selber auf sein Konto haben. Er geht noch zur Schule und hat
kein eigenes Einkommen. Ich verdiene ca. 2.500 € netto/Monat
meine geschiedene Frau ca. 1.300 € netto/Monat. Wie ich weiss,
wird die Höhe des Unterhalts verhältnismäßig nach dem
Einkommen berechnet.

ja ist richtig

Ich arbeite Vollzeit (40 Std./wöchentlich) und habe einen
Nebenjob (10 Std./wöchentlich) damit ich auf den genannten
Verdienst komme.

Meine geschiedene Frau arbeitet halbtags (18
Std./wöchentlich), lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft und
führt ihrem neuen Partner des Haushalt (natürlich auch für
meinen Sohn).

Nun meine Fragen:

  • Wird bei der Unterhaltsberechnung das Einkommen meiner
    geschiedenen Frau auf Vollzeit hochgerechnet?

Das sollte man auf jeden Fall (beim Gericht) beantragen. Da das gemeinsame Kind ab der Volljährigkeit keine Betreuung mehr benötigt (notfalls seine Socken auch selber waschen kann) und er einem minderjährigem Kind gleichgestellt ist, unterliegen BEIDE Elternteile einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Eine Fiktivrechnung ist somit möglich.

Außerdem kann man beantragen, dass der Lebensgefährte für die Tätigkeit der Frau auch (fiktiv) ein Gehalt oder Taschengeld bezahlt.

  • Wird das Einkommen des neuen Partner mit zur
    Unterhaltsberechnung herangezogen?

Jein. Gesetzlich nicht, aber Richter tun das oft durch die Hintertür - z. B. wenn der Lebensgefährte Taschengeld bezahlen muss.

Vielen Dank schon im Voraus

Bitte gern geschehen.

Noch ein Hinweis: wenn es einen Titel über den Kindesunterhalt gibt der nicht befristet bis zum 18. Geburtstag ist, nicht einfach den Unterhalt reduzieren.

Entweder Sohnemann verpflichtet sich schriftlich dass er auf die Pfändung der strittigen Summe verzichtet oder eine gerichtliche Abänderungsklage machen.

Noch etwas bei der Berechnung beachten: Vom Unterhaltsbedarf (berechnet aus dem addierten elterlichen Einkommen) des Kindes das GANZE Kindergeld abziehen und dann erst nach Einkommen quoten.

So verteilt sich das Kindergeld auch nach Einkommensquote.

Hallo,

also es verhält sich folgendermaßen.

Erstens muss nun ihr Sohn den Unterhalt bei beiden Elternteilen geltend machen (nicht mehr ihre Ex) und er kann natürlich bestimmen, auf welches Konto dieses Geld gehen soll.

Das Einkommen ihrer Ex wird nicht auf Vollzeit hochgerechnet. Das Einkommen des neuen Partner wird zur Unterhaltsberechnung nicht herangezogen. Allerdings könnte es den Selbstbehalt ihrer Ex-Frau mindern, wenn dieser so viel Geld verdient, dass er für seine Partnerin den Lebensunterhalt mit bestreiten kann. Da die beiden aber nicht verheiratet sind, könnte man dies wahrscheinlich nur anwaltlich durchsetzen.
Allerdings kann man natürlich erwarten, dass eine Mutter eines volljährigen Kindes auch Vollzeit arbeiten gehen kann. Solcherlei Maßnahmen lassen sich halt allerdings meist nur anwaltlich klären.

Eine Rechnungshilfe zum Unterhalt volljähriger Kinder können sie in folgendem Link einsehen: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab….

Für ihren geschilderten Fall sehe es dann so aus:

Vater: 2500 €
Mutter: 1300 €
Unterhalt (bei 3800 € Einkommen abzgl. Kindergeld): 424 €

Selbstbehalt 900:
Vater: 2500 - 900 = 1600 €
Mutter: 1300 - 900 = 400 €

Vater zahlt: 1600 : 2000 x 424 = 339,20 €
Mutter zahlt: 400 : 2000 x 424 = 84,80 €

Ich habe allerdings noch ein bisschen geggoogelt. Es gäbe durchaus die Möglichkeit, dass ihrer Ex-Frau ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, welches höher ist als ihr momentanes. Entweder durch Unterhaltszahlungen des Partner oder aber eben weil sie eigentlich dazu verpflichtet ist, vollzeit zu arbeiten, eben um den Unterhalt an das kind auch aufbringen zu können. Hierzu auch dieser Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-unterhalt-vollj…

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

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