Kindesunterhalt bei Wiederheirat ?

Mein Lebensgefährte ist geschieden, Steuerklasse I und zahlt für 3 Kinder Unterhalt.Ich bin geschieden, Steuerklasse I und zahle für 2 Kinder Unterhalt.
Wir wollen heiraten.
Dabei würden wir die Steuerklassen in III/V ändern.

Frage: Welche Steuerklasse ist für wen relevant bezüglich des Kindesunterhalts ???

Wird bei Ihm von III berechnet bekommen seine Kinder mehr Unterhalt und wird bei mir von V berechnet bekommen meine Kinder nichts mehr,weil ich dann unterhalb des Selbstbehalts bin.

Das kann doch nicht gerecht sein !!!

Grüße Deli

Hallo,

die Leistungsberechnung für Kindesunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle 2012 festgelegt.

Diese errechnen sich nach dem tatsächlichen durchschnittlichen Einkommen incl. Sonderleistungen wie Weihnacht- oder Urlaubsgeld.

Gruß blackdaniel

Hallo,

hier muss, so will es die allgemeine Rechtsprechung, jeder die Steuerklasse 4 wählen. Dann wird niemand bevorteilt oder benachteiligt.

Abgesehen davon, rechnet das Finanzamt sowieso beim Jahressteuerausgleich alles auf 4:4 um. Da auch Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen beim Unterhalt eingerechnet werden, würde sich das Einkommen - allerdings mit zeitlicher Verspätung - wieder ausgleichen.

Wenn aber 4 : 4 gewählt wird, kann kein betreuender Elternteil meckern.

Gruß

Ich denke, die Steuerklasse hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun, sondern das verfügbare Einkommen. Wenn Ihr z.B. Beide verdient, wird das Gericht vermutlich beide Einkommen als Fam.-Einkommen in einen Topf werfen, daraus die Zahlungsfähigkeit errechnen und an die Kinder anteilmäßig (nach Alter) verteilen.

Das Jahreseinkommen der nun verheirateten Eltern-Teile ändert sich durch die Änderung der Steuerklasse ja nicht. Es ist nur anders verteilt.
Die Anrechenbarkeit würde sich nur bei Gütertrennung bemerkbar machen.

Am besten einen Steuerberater fragen.

Hallo Deli,

soviel ich weiß wird das bei Eheparntern anders berechnet. Da sind dann quasi beide für die Unterhaltszahlungen verantwortlich.

Ruf einfach mal beim zuständigen Jugendamt in eurem Wohnort an, die wissen wie das geregelt ist. Bei denen kann man sich das sogar konkret berechnen lassen.

Gruß,DC

Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, der KU berechnet sich nach dem „bereinigten“, vollständigen Nettoeinkommen und richtet sich dann nach der Düsseldorfer-Tabelle… aber deshalb ist die Steuerklasse auch so wichtig.

Gruß Deli

Vielen,vielen Dank… das ist doch ein Wort. 4/4 … das ist die Lösung… Da kann sich dann wirklich keiner benachteildigt fühlen…

Gruß Deli

Zitat:Ich denke, die Steuerklasse hat mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun…

nö… direkt wohl nicht, aber in StKl 3 hat man wesentlich weniger Abzüge als in StKl 5… was sich dann natürlich deutlich auf den KU auswirken kann

Zitat:…beide Einkommen als Fam.-Einkommen in einen Topf werfen, daraus die Zahlungsfähigkeit errechnen und an die Kinder anteilmäßig (nach Alter) verteilen…

Da wären die Kinder von meinem Schatz aber sauer… der verdient nämlich wesentlich mehr als ich… klar meine Kinder könnten sich freuen.

Vielen Dank für deine Antwort
Deli

soviel ich weiß wird das bei Eheparntern anders berechnet. Da
sind dann quasi beide für die Unterhaltszahlungen
verantwortlich.

… nein, das glaube ich weniger, denn schließlich ist mein Schatz meinen Kindern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig.

Ruf einfach mal beim zuständigen Jugendamt in eurem Wohnort
an, die wissen wie das geregelt ist.

Gute Idee…

Vielen Dank für deine Antwort
Deli

Hab mich falsch ausgedrückt. Du bist natürlich selbst für den Unterhalt verantwortlich, aber du könntest ja beispielsweise auch Heiraten und dich vom Verdienst deines Mannes ernähren lassen (und da du kein eigenes Einkommen hat, könntest du auch keinen Unterhalt zahlen). Damit sowas nicht möglich ist, gibt es hier eine besondere Regelung.

Gruß,DC

Wie gesagt, am Jahresende macht Ihr eine gemeisame Steuererklärung, schon wegen der Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen und nach diesen Fam–Einnahmen wird der Unterhalt festgesetzt. Die Sozialversicherung hat mit der Steuerklasse nichts zu tun, weil sie vom Bruttolohn berechnet wird.

Die Gerichte urteilen zwar manchmal unterschiedlich, doch erfahrungsgemäß wird es so kommen, wie ich angemerkt habe. Das kommt natürlich ganz auf die Gegenparteien an und ob das JA als Amtsvormund mitwirkt.
Gruß

Hallo,
da hilft sicherlich eher die Frage an einen Steuerfachmann.
Aber im Unterhaltsrecht gilt grundsätzlich.
Der Unterhaltspflichtige hat die Steuerklasse zu wählen,
die ihm den höchsten Nettolon erbringt, damit er den höchsten Unterhaltssatz bezahlen kann !

Mit Gruß