Kindesunterhalt berechnen

Vor 9 Jahren habe ich geheiratet und habe 2 Kinder.
Vor einem Jahr habe ich bei der Arbeit im Forst einen schweren Unfall erlitten. Seit dem habe ich eine Behinderung von 50 % und kann nicht mehr arbeiten. An Renten bekomme ich rund 1500 EUR.

Vor 2 Monaten hat sich meine Frau von mir getrennt. Sie wollte nicht den Rest ihres Lebens mit einem Behinderten zusammenleben. So weit schon schlimm genug.

Jetzt kommt für mich die Härte: Sie hat einen neuen Partner und fordert noch von mir Kindesunterhalt von 550 EUR. 950 EUR dürfte ich behalten. Das finde ich einfach dreist. Ist das rechtens?

hallo ,das ist ja ganz schön harter toback das deine frau sich wegen deiner behinderung von dir getrennt hat …

was den unterhalt angeht …nun ja leider ist es so das der elternteil bei dem die kinder nicht leben zur unterhaltszahlung verpflichtet ist …aber !!! das mit dem selbstbehalt von 950€ stimmt nicht mehr …für das jahr 2011 hat das oberlandesgericht eine neue "düsseldorfer tabelle " festgesetzt …gib doch einfach mal "düsseldorfer tabelle "bei google ein …dort kannst du nachschauen wieviel untehalt du zahlen müsstest !

ps: diese zahlen sind aber nicht immer in der realität umsetzbar!

alles gute und lieben gruss nancy

damit kenne ich mich leider nicht aus

Hallo, Fuchs2011,

das ist eine Frage für Juristen - aber ich denke, da gibt es klare Regelungen, um die Situation zu beurteilen. Mein Vorschlag: Einen Anwalt / eine Anwältin fragen (vorher fragen, was es kostet…).

Viel Erfolg!
Winfried Mall

Rente ist Einkommen und Unterhalts-Anspruch ist Unterhalts-Anspruch.

Grüße,
Andreas

Recht hat mit Gerechtigkeit nix zu tun.

Ja mein Freund, so ist es, es sind nicht 950,00€, Die Du behalten kannst, sondern 978,00€. Alles was darüber ist, kann gepfändet werden.Oder eben,wie bei Dir, als Kindesunterhalt genommen werden, also wären es 525,00€.

Es grüßt

Lothar

Ich bin Leibeigener, muss von 488,00€ leben, da muss ich aber noch Miete Strom Gas Telefon bezahlen.

Das mit der Rente ist ja sehr gut, denn ich darf sechs Stunden arbeiten, darf aber nichts machen, bin von Beruf Maurer, drei Bandscheibenvorfälle u.s.w.

Ja Hallo!
Nun da hab ich mich ganz schön vermacht, mit den 978,00€, dank meine Frau, Die zu 70% Gehbehindert ist, aber Ihre grauen Zellen arbeiten prima, was eben, bei den Politikern umgedreht ist, denn Sie hat mich darauf aufmerksam gemacht, das es 1050,00€ zum Selbsterhalt,einen zu stehen. Ja das ist Teamarbeit.
Ich hoffe wir konnten Dir helfen. Man braucht eben jeden Pfennig, aber noch eins, wenn Sie Dich wegen Deiner Krankheit verlassen hat, dann kann man glaube auch noch was machen.

Es grüßt

Lothar

Hallo

also der Behinderungsgrad oder die Art der Behinderung spielt im Unterhaltsrecht keine Rolle. In der Düsseldorfer Tabelle ist die Höhe in Abhängigkeit vom Unterhalt festgelegt.

Du musst die Kosten der krankheitsbedingten Mehraufwendungen zusammenstellen und den Nachweis dafür erbringen.

Wer hat die Höhe festgelgt?

Jugendämter, die den Beistand der Kids übernommen haben machen sich das recht einfach mit der Berechnung. Monatliche Einnahmen abzüglich Selbstgehalt der 950,- € fertig. In dem Selbst behalt ist eine Warmmiete von 360,-€ eingerechnet. Ist die Miete höher, ist auch der Selbstbehalt um den Betrag größer. Was hast Du für krankheitsbedingte Mehraufwendungen. Die sind dem Selbstbehalt anzurechnen. Also Fahrten zu Arzten, REHA-Maßnahmen, Heil- und Hilfsmittel die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Schulden für das Auto, das Dich zur Krankengymnastik und zu den Arztbesuchen bringt sind anzurechnen.

Wenn alles nicht Hilft. Es gibt überall gute Anwälte. die sich im Familienrecht auskennen. Viel Erfolg

Gruß blackdaniel

Hallo Fuchs,

laut Düsseldorfer Tabelle ist das rechtens, ja.
Wie viel Unterhalt du zahlen musst, kann dir rechtlich am sichersten das Jugendamt ausrechnen. Denen gegenüber müsstest du dann allerdings dein Einkommen angeben, dann wirst du verbindliche Zahlen bekommen.

Gruß, DC

Hallo,

tut mir leid, aber ich bin eher im Bereich WfbM bewandert.
Ich wünsche dir viel Glück

Gruß
Martina

Hallo,nach meiner Meinung ist es richtig.Es geht hier um Kindesunterhalt,nicht um Ehegattenunterhalt.Das Kind darf nciht auf den Unterhalt verzichten.
Es ist im allgemeine fast üblich,das eine Frau bei schwerer Krankheit den Mann verläßt,habe es selbst mit gemacht.Aber Kopf hoch,es gibt noch andere gute Frauen die anders denken.

gruß Bernd0058

Hallo,
der Unterhalt ist zu hoch gegriffen.
Bei einen Einkommen( auch die Rente zählt dazu)bis zu
wären 383 Euro minus 1/2 Kindergeld zu zahlen.
Bei einem Einkommen über 1.500 Euro wären es 401 Euro minus 92 Euro Kindergeld.

Mit Gruß

Hallo,

beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt für einen nichtberufstätigen Rentner nur 770 Euro. Somit ist die jetzige Forderung, die ja auf einen falschen Selbstbehalt beruht, sozusagen ein „Schnäppchen“.

Kindesunterhalt ist ein Anspruch der Kinder und hat nichts mit dem moralischen Verhalten der Kindesmutter zu tun.

Gruß

Tschuldigung das ich erst jetzt antwort. Ist wohl bei Spams gelandet.
Auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.
Wenn der gut ist dann kann man von ihr den Unterhalt für die Kinder kriegen.
rechnet sich ja auhc an den Einkünften.

Hallo,
erst einmal Entschuldigung, dass ich erst jetzt schreibe. Hab das irgend wie übersehen.
Ob das recht ist weiß ich nicht. Wer kann Dir da weiterhelfen? Vielleicht hilft Dir das Amt weiter, dass die Bescheinigung Deiner Behinderung ausgefüllt hat.
Jetzt ist schon viel Zeit vergangen und die Sache holt Dich wiederdurch meine Mail ein. Ich hoffe, dass sich alles zum Besten für dich gewendet hat.
Friedhelm Schmoll