Hallo,
ich hab mir mal die Düsseldorfer Tabelle ausgedruckt und versucht nachzuvollziehen wie das Jugendamt (Beistandschaft) auf den Unterhalt kommt den mein Sohn bekommt. Leider komme ich da überhaupt nicht weiter und die Dame im Jugendamt ist auch nicht sehr hilfsbereit.
Die Unterhaltszahlung beträgt 320,00 €. Dies wären nach Angaben des Jugendamts 106,5 %. Aber wovon?
Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist mir nicht bekannt.
Das Kind ist jetzt 17 Jahre alt.
Berücksichtige ich in der Tabelle die Stufe 1 (bis 1.500 €) sind 426,00 € als Unterhalt angegeben. Wenn ich davon 50% des Kindergeldes abziehe wäre ich bei 344,00 €. Wie kommt das Jugendamt auf 320,00 € und was hat es mit den 106,5 € auf sich?
Ich gehe ganz fest davon aus, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht in der Stufe 1 liegt. Eine Einkommensüberprüfung habe ich schon beantragt aber das kann dauern und ich wüsste doch gerne wie die auf 320,00 € kommen.
Kann mir das vielleicht jemand erklären?
Viele Grüße
Pikchic
Zu den Prozent-Angaben:
Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf in Euro gemäß § 1612 a BGB. Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestbedarf (= 1. Einkommensgruppe) aus.
vielen Dank für die Antwort aber ich versteh es trotzdem nicht.
Wenn 426,00 € (Alter 12-17 Jahre), 1. Einkommensstufe, dem Mindestunterhalt entspricht, dann wäre der Mindestunterhalt (abzgl. 50% Kindergeld) doch 344,00 €.
Bei 106,5% müsste das doch geringfügig mehr als 344,00 € sein, jedenfalls nicht 320,00 € . Oder?
Tut mir leid aber ich versteh das echt nicht.
Ich hab da einen Fehler beim Kindergeld in meiner Rechnung.
Der Mindestunterhalt müsste 334,00 € betragen.
106,5% von ? müsste doch trotzdem mehr sein als der Mindestunterhalt.
Gezahlt wird aber nur 320,00 €. Wie errechnet sich dieser Betrag?
dazu…
…hab ich auch keine Antwort. Hat das JA keine Grundlage der Berechnung genannt ?
Hallo Stachus,
nein, leider nicht. Ich habe bei der Sachvbearbeiterin sowieso ein komisches Gefühl und absolut kein Vertrauen, denn:
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Regelbeitrag in 2005 und 2007 135% betrug. Dies wurde mir damals schriflich vom JA mitgeteilt.
Jetzt beträgt der Regelbeitrag nur noch 106,5%!
Eine Mitteilung über die Änderung von 135 auf 106,5% habe ich nie erhalten. Demnach weiß ich auch nicht weshalb es zu dieser Verringerung kam. Nun scheint ja noch nicht einmal der Regelbeitrag von 106,5% richtig berechnet zu sein.
Die Beistandschaft hat doch die Interessen des Kindes zu vertreten. Mir scheint es aber so als ob hier allein die Interessen des unterhaltspflichtigen Vaters im Vordergrund standen/stehen.
Ich habe mir überlegt eine Stellungnahme vom Jugendamt anzufordern.
Aber ob die das machen müssen weiß ich natürlich nicht.
Ich fühle mich ziemlich hilflos.
Bin davon ausgegangen, dass ich mich seit Bestehen der Beistandschaft nicht um die Unterhaltsangelegenheiten kümmern muss. Dies war offenbar ein großer Fehler.
Was mach ich denn jetzt? Nachträglich werden die Differenzen ja nicht mehr zu bekommen sein.
Verzweifelte Grüße
Pikchic
am besten…
…in der suchmaschine nach „vatersein.de“ suchen und da die Frage in der Abteilung Unterhalt nochmal stellen.
Dort gibts viele kompetente Helfer
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Regelbeitrag in
2005 und 2007 135% betrug. Dies wurde mir damals schriflich
vom JA mitgeteilt.
Jetzt beträgt der Regelbeitrag nur noch 106,5%!
Eine Mitteilung über die Änderung von 135 auf 106,5% habe ich
nie erhalten. Demnach weiß ich auch nicht weshalb es zu dieser
Verringerung kam. Nun scheint ja noch nicht einmal der
Regelbeitrag von 106,5% richtig berechnet zu sein.
Die Regelbetragsverordnung gibt es nicht mehr sondern nur noch Mindestunterhalt.
135% der Regelbetragsverordnung entsprechen 106,5 % des Mindestunterhaltes und dies wären ab 1.1.2009 in der 3. Alterstufe 320 € gewesen.
google und nimm dazu
Umrechnung Regelbetrag Mindestunterhalt
Hier findet man entsprechende Erläuterungen und Beispiele.
Sofern es einen statischen Titel gibt sind also diese weiterhin so zu bezahlen.
Gibt es einen dynamischen Titel so hätte der Unterhaltspflichtige selbständig den Unterhalt bei Erhöhungen von Mindestunterhalt bzw. Kindergeld anpassen müssen.
Eine Verjährung gibt es meines Wissens nach ab 3 Jahren.
Folglich wäre zu wenig gezahlter Unterhalt noch zu bekommen.
Die Beistandschaft beim Jugendamt kann man kündigen und die Unterhaltsberechnung einem Anwalt übergeben. Der wird dann beim Unterhaltspflichtigen die Einkommensnachweise, Steuerbescheide usw. einfordern und den KU berechnen.
Ich habe mir überlegt eine Stellungnahme vom Jugendamt
anzufordern.
Aber ob die das machen müssen weiß ich natürlich nicht.
Keine Stellungsnahme sondern die Erläuterung der Berechnung.
Bröselchen