Ich habe da mal eine (doofe) Frage?!
Ich bin mir zwar ziemlich sicher die Antwort zu kennen, aber ich frage trotzdem mal zur Sicherheit:
Wer berechnet die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes vom leiblichen Vater?
Der Unterhalt wurde bei der Geburt (1999) berechnet und hat sich seitdem nicht geändert.
Meiner Meinung nach hat man das Recht, die Höhe alle zwei Jahre vom Jugendamt neu berechnen zu lassen anhand des Einkommens des Vaters.
Richtig?
Hier ist doch klar das Jugendamt in der Pflicht oder? Einforderung der Einkommensnachweise + Berechnung!?
Vielen Dank im Voraus!!
Samy
Hallo,
das Jugendamt berechnet AUF ANTRAG (!!!) des Elternteils bei dem das minderjährige Kind lebt, den derzeit zu zahlenden Kindesunterhalt.
Das Jugendamt ist nicht dazu da alle Eltern und Kinder immer und überall zu überwachen sondern Beratung und Hilfe anzubieten, wenn gewünscht.
Noch gilt bei uns der § 6 GG: http://dejure.org/gesetze/GG/6.html
Grüße
dragonkidd
Hallo,
ich glaube Du hast meine Frage falsch interpretiert.
Es ist mir schon klar, dass man die Neuberechnung selber beim Amt in gang bringen muss und das Jugendamt nicht alle unterhaltspflichtigen Väter von sich aus anschreibt!
NUR, lt. o-ton einer Jugedamt-Mitarbeiterin wurde auf unser Schreiben hin gesagt, dass es hier keine Grundlage der Neuberechnung gibt. Lange Rede, kurzer Sinn: WIR (leibliche Mutter) wendet sich nun erneut an das Jugendamt und bittet diese um die Neuberechnung des leiblichen Vaters.
Also, nochmals Danke!
Gruß
Samy
Nach meiner Kenntnis richten sich die Unterhaltszahlungen in der Regel nach der „Düsseldorfer Tabelle“ … Google mal !.. oder ist der Unterhaltspflichtige reich ? 