Seltener Fall,…die Frau zahlt,…grins,…herzlich willkommen im Club,…
Also, soweit ich weiß steht das Kindergeld dem Elternteil komplett zu, der auch den Unterhalt komplett bezahlt.
Wenn der Unterhalt geteilt wird, wird auch das Kindergeld entsprechend auf beide Eltern verteilt.
Am Unterhalt der für das Kind zu zahlen ist, lt. Tabelle, ändert sich nichts.
Wenn der Vater nun keinen Teil des Unterhaltes übernimmt und du die Unterhaltspflicht komplett alleine übernommen hast, dann steht dir das gesamte Kindergeld zu. Wenn der Vater das aber schon bekommt, und es dir nicht abtreten möchte, dann kannst du es dir vom Unterhalt abziehen.
Aber auch hier muss ich sagen, das letzte Wort hat immer der Richter und die Tabelle ist nur ein Richtwert. Sie gibt dir keine verbindliche Aussage darüber, was du bezahlen mußt.
Wenn der Junge 5 Jahre alt ist, könnte ich mir vorstellen dass ein Richter deinen Selbstbehalt irgendwo zwischen 850 und 1000 Euro festlegt.
Dann kommt die Tabelle ins Spiel, und dann muß erst mal geprüft werden, ob noch genug Geld da ist, um den Unterhalt für den Sohn bezahlen zu können.
Wenn du natürlich Ärztin bist und 4000 Euro netto hättest, dann könnte ich mir vorstellen, dass du auch mehr als nach der Tabelle ,…zahlen mußt.