Kindesunterhalt berechnung kindergeld

Hallo,

Folgender Fall:
Kind fünf lebt beim Vater, Mutter zahlt unterhalt und hat das Kind alle 14 tage am Wochenende und in der Ferien.

Zur Frage:

Mutter zahlt laut Düsseldorfer Tabelle 333€ unterhalt.
Nun kamm die Auskunft vom Jugendamt das auf den Unterhalt sich zu Hälfte das Kindergeld anrechnet, sprich man müsste nur 241€ bezahlen. Im Internet findet man darüber nur unverständliche Aussagen zu dem Thema. Deswegen Frage ich mich was den nun Richtig ist kann ich mich auf dei Aussage vom Jugendamt stützen?

Ich bitte um eine Kompetente Antwort ohne komentieren der Familienverhältnisse.

Hallo,

vom Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, darf man immer (so lange das Kind minderjährig ist) das halbe Kindergeld abziehen. Nach Abzug des halben Kindergeldes hat man den Zahlbetrag.

Kindergeld steht beiden Eltern zu. Also bekommt eine Hälfte der betreuende Elternteil anrechnungsfrei und der Zahlelternteil darf die andere Hälfte abziehen. Natürlich alles unter der Voraussetzung, dass das Kindergeld an den betreuenden Elternteil geht.

Gruß

Hallo

das stimmt. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle sind nicht die Zahlbeträge.

Im Unterhaltsrecht geht man bei minderjährigen Kindern davon aus, dass der eine betreut und der andere bezahlt.

Das Kindergeld bekommt der, wo das Kind wohnt, aber es muss aufgeteilt werden, da beiden Elternteilen aber jeweils die Hälfte zusteht. Daher wird das hälftige Kindergeldanteil (zur Zeit 92€) vom Tabellenwert abgezogen und ergibt den sogenannten Zahlbetrag.

Ist auch in der Düsseldorfer Tabelle zu finden.

Daher ist der Betrag von 241€ richtig.

Hoffe das hilft.

Gruss

Hallo,

wenn der Erwachsene das komplette Kindergeld bekommt, kann man 92 Euro vom Unterhalt abziehen. Ansonsten müßte die erziehende Person diese 92 € an den anderen zahlen.

Die Rechtslage ist so, dass den Eltern das Kindergeld zusteht. Lebt das Kind nicht im Haushalt der Eltern, dann wird das Kindergeld geteilt und jedes Elternteil das den Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, erhält das halbe Kindergeld. Genauso verhält es sich beim steuerlichen Kinderfreibetrag.

Da das Kindergeld meist immer das Elternteil bekommt, bei dem das Kind lebt, kann der andere Elternteil bei der Zahlung des Unterhaltes seinen KG-Anteil in Abzug bringen. D.h. Düsseldorfer Tabelle minus halbes KG.
Das Jugendamt hat recht.

richtig,das kindergeld wird durch 2geteilt,d.h muss sie nur 241 euro zahlen.
ps ich zahle auch genau 241 euro
gruss

hallo,

kurz und schmerzlos…stimmt, das Kg wird zurHälfte angerechnet,das heißt Sie können die Hälfte abziehen vom Unterhalt

lisa

Hallo,
die Unterhaltsberechnung hat in meinem damaligen Fall eine Anwältin gemacht und da wurde das Kindergeld auch zur Hälfte angerechnet.
Ich denke dass es in besagtem Fall dann ebenfalls seine Richtigkeit hat.
Alles Gute

Seltener Fall,…die Frau zahlt,…grins,…herzlich willkommen im Club,…:smile:

Also, soweit ich weiß steht das Kindergeld dem Elternteil komplett zu, der auch den Unterhalt komplett bezahlt.

Wenn der Unterhalt geteilt wird, wird auch das Kindergeld entsprechend auf beide Eltern verteilt.

Am Unterhalt der für das Kind zu zahlen ist, lt. Tabelle, ändert sich nichts.

Wenn der Vater nun keinen Teil des Unterhaltes übernimmt und du die Unterhaltspflicht komplett alleine übernommen hast, dann steht dir das gesamte Kindergeld zu. Wenn der Vater das aber schon bekommt, und es dir nicht abtreten möchte, dann kannst du es dir vom Unterhalt abziehen.

Aber auch hier muss ich sagen, das letzte Wort hat immer der Richter und die Tabelle ist nur ein Richtwert. Sie gibt dir keine verbindliche Aussage darüber, was du bezahlen mußt.

Wenn der Junge 5 Jahre alt ist, könnte ich mir vorstellen dass ein Richter deinen Selbstbehalt irgendwo zwischen 850 und 1000 Euro festlegt.

Dann kommt die Tabelle ins Spiel, und dann muß erst mal geprüft werden, ob noch genug Geld da ist, um den Unterhalt für den Sohn bezahlen zu können.

Wenn du natürlich Ärztin bist und 4000 Euro netto hättest, dann könnte ich mir vorstellen, dass du auch mehr als nach der Tabelle ,…zahlen mußt.

Hallo,
ja bei minderjährigen wird Kindergeld zur Hälfte,bei volljährigen Kindern zu 100 % angerechnet.
Bei der Düsseldorfer Tabelle ist dieses meistens schon mit eingerechnet.
Schauen sie Düsseldorfer Tabelle bei Wikipedia nach,die ausführlich beschrieben.Da steht dann dabei z.B mit Anrechnung 50 % Kindergeld

es ist richtig. Sie müssen 92 Euro vom Unterhalt abziehen, denn Ihnen steht als Unterhaltspflichtige Person immer die Hälfte des Kindergeldes 184:2=92 zu. Der Unterhalt beträgt 333 Euro, aber die 92 Euro sind hier noch ab zu ziehen.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben. Einen schönes Tag noch.

Diese Ausage ist richtig.Kindergeld
wird abgezogen.Sollte er eine Lehre machen werden noch mal 90€ abgezogen für Arbeitsmittel und Fahrgeld.

Hallo,

es ist richtig, das vom REGELSATZ der Düsseldorfer Tabelle noch vom Kindergeld die Hälfte abgezogen werden muss. Zusätzlich besteht auch noch der Eigenbedarf von mind. 950€ zzgl. 5% Aufwendungen, bei Arbeitslosen,- suchenden beträgt der Eigenbedarf 770€.
LG

Hallo,

das Jugendamt hat Recht. Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den Unterhalt angerechnet. Heißt, der Betrag der in der Ddorfer Tabelle steht ist immer abzüglich hälftiges Kindergeld.

Gruß, DC

Hallo Jayth,

du wurdest richtig informiert. auf die 333€ der tabelle muss das hälftige kindergeld (als steuerersparnis der barunterhaltspflichtigen mutter) angerechnet werden. somit reduziert sich die summe erst einmal auf 241 €.
viele grüße
marqueena