Kindesunterhalt - Berechnung u. Titulierung

Hallo,
ich habe eine frage wegen der berechnung von kindesunterhalt

ich habe früher mit der kindes mutter einen betrag so ausgemacht von 200 euro, was ich auch immer gezahlt hab, vor 3 jahren bin ich arbeitslos geworden womit alles anfing, habe 650 euro bekommen und konnte dann nicht mehr bezahlen, meine ex is dann zum JA und hat beistandschaft beantragt

habe letztes jahr bis 4.6.2011 bei einer zeitfirma gearbeitet und netto 830euro verdient.

jetzt will das JA das ich einen titel unterschreibe und rückwirkend zu dem zeitpunkt wo ich bei der zeitarbeit firma angefangen habe und den vollen kidnesunterhalt für meine 8 jahre alte tochter nach zahle und weiter zahle obwohl ich wieder arbeitslos bin und jetzt an die 500 euro nur bekomme

jetzt meine frage wegen selbsbehalt,
820 - 850 euro netto verdient
230km pro woche, sprit kosten wollten die auch net anrechnen, ca 150euro habe ich alleine wegen sprit für arbeit ausgegeben

jetzt zu mein eigentum, ich lebe mit meinen vater in einem haus, was zu 1/3 mir gehört, das habe ich von meinter mutter geerbt.
ich habe meine eigene wohnung auf der ersten etage und zahle wasser und strom und 200 euro wegen den schulden, haus is mit ca 50000 euro noch verschuldet

und das rechnet mir das amt nicht an, sie sagen ich kann mit 820 euro den vollen kindesunterhalt leisten

hier mal meine rechnung
arbeitsaufwand fahrkosten, 150 euro
150 euro wasser/strom + 200 euro miete an mein vater der 3/4 besitzer des hauses ist, und damit die schulden abzahlt die auf dem haus sind

ich habe eine eigene wohnung, küche, bad, 2zimmer mit eigenen eingang

das sind alleine schon 500euro was ich an monatlichen kosten habe, dann bleiben mir noch 320 euro zum leben,

das JA sagt aber das ich bei mein vater wohne und die miete und schulden nicht angerechnet werden
obwohl ich ihn die erburkunde + die schulden und tilgung usw offen gelegt habe
das sprit geld wollten sie auch nicht anrechnen
ich habe auch erklärt das ich ja zahlen würde nur das ich mit 830 euro netto verdienst mir das nicht leisten kann
muß ich das unterschreiben, weis nicht mehr weiter
das kann doch nicht richtig sein oder?

mfg und hoffe um schnelle hilfe

Hallo,

ich hoffe die Hilfe ist schnell genug.

Das, was der Tochter an Unterhalt zusteht, ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Einfach mal danach googlen.

Wenn Du in Brot und Arbeit bist steht Dir ein Selbstbehalt von 950,-€ im Monat zu. Dort drin enthalten ist eine Warmmiete von 360,-€

Vom durchschnittlichen Nettoeinkommen werden die Fahrtkosten zur Arbeit, die Schulden für das Auto, das dich zur Arbeit begleitet und berufsbedingte Aufwendungen (5% vom Nettogehalt) abgezogen. Krankheitsbedinge Aufwendungen sind ebenso vom Nettolohn abzugsfähig.

Bitte blos keinen Titel unterschreiben. Du kannst Dir kostenlos einen Anwalt zur Beratung zur Seite nehmen. Dazu must Du bei Deinem Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Bei Deinen geringen Einkommen bekommst Du diese Kostenlos. Ansonsten soll das JA Dich verklagen.

Bei einem ALG in Höhe von 500,-€ kannst Du erweitete Leistungen nach SGB III bei der JobAgentur beantragen. Dir stehen monatlich 359,- + Warmiete zu. Dann zahlt die Jobagentur auch den Unterhalt komplett.

Wer hat das Kindergeld für die Tochter beantragt?

Gruß blackdaniel

Selbstbehalt in Euro bislang ab 2011
eines Berufstätigen gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) 900 - 950
eines Erwerbslosen gegenüber Kindern bis 21 (Schüler) 770 - 770

das jugendamt kann rückwirkend unterhalt von dir verlangen aber nicht den vollen regelsatz sondern nur den betrag der mit abzug der 770€ selbstbehalt übrig bleibt !

was spritkosten usw angeht ,die werden leider tatsächlich nicht berücksichtigt da du ja die möglichkeit hast die km-pauschale bei der einkommenssteuererklärung abzusetzen!

an deiner stelle würde ich keinen titel unterschreiben

gruss nancy

hallo, ja die antwort war super schnell, zum glück habe ich noch nicht utnerschrieben, aber die üben so druck aus drohen mit gericht usw

ich will ja zahlen nur kann ichs eifnach nicht weil ich so wenig verdiene :frowning:

das kinder geld bekommt komplett die mutter

Danke zum glück hab ich das noch nicht unterschrieben

Hi Bazo,
puh, das ist komplex. Du solltest dir anwaltliche Hilfe suchen.
Ich kann dazu nichts sagen.
Gruß, DC

Hallo,

okay, mehr ist im Moment bei Dir auch nicht drin. Bleib locker. Dann soll das Jugendamt Klage einreichen und Du kannst Dich ja ohne große Kosten vom Anwalt vertreten lassen. Dein eigener Selbstbehalt geht vor dem Kindesunterhalt.

Weiter hin viel Erfolg

Gruß blackdaniel

hallo,
Zur Abgabe der Unterhaltssicherungsurkunde besteht eine Verpflichtung. Wichtig !:Zusatz eintragen lassen, das diese bis Beginn Volljährigkeit begrenzt ist!
Weiterhin besteht gesteigerte Erwerbsobliegenheit, Das heiß du mußt alle dir zu Verfügung stehende Energie Einsetzen, um deinen Unterhaltszahlungen nachzukommen
zu können…
Wie hoch zur zeit in deinem Fall der Selbstbehalt sein muß, kann ich dir auch nicht sagen (google dies bitte)aber der müßte so um die 800 € liegen .Dieses Geld MUSS dir gelassen werden. Da lass dich vom JA auch bitte nicht in Angst und Schrecken versetzen…
Im weiteren kann ich dir noch den Rat zu einem Erstgespräch bei einem Anwalt für Familienrecht empfehlen.Das Honorar für ein solches Erstberatunggespräch ist nach meinen Erfahrungen oft nicht so hoch,vieleicht sogar verhandelbar und du bekommst gute Tips. Solltest du dich zu einem Beratungsgespräch entscheiden, noch folgender Tip:Schreibe dir vorher möglichst genau auf den Punkt gebracht deine Fragen auf, um unötige Veständnisfragen des Anwaltes zu minimieren,die sich auf Zeitaufwand (und dadurch deinen Geldbeutel) auswirken würden.
Mit der Hoffnung dir ein klein wenig geholfen zu haben,wünsche ich weiter alles gute
Werp1

Hallo,

hier handelt das Jugendamt nicht korrekt. Mehr und noch bessere Hilfe bzw. Tipps kannst Du unter www.carookee.com/forum/elternforum erfragen und finden.

Gruß