Kindesunterhalt Beurkundung Pflicht

Hallo!
Mein Freund soll nun, für seine elfjährige Tochter, den Kindesunterhalt beurkunden. Ist er dazu verpflichtet? Er zahlt immer püntklich den Unterhalt, auch wenn dann am Ende des Geldes noch immer sehr viel Monat für ihn übrig ist. Eine Beurkundung wäre für ihn nicht gut. Hier im Internet gibt es zu diesem Thema leider sehr viele geteilte Meinungen. Aber viele raten von einer Beurkundung ab. Ich habe einen Gerichtsbeschluß vom OLG Karlsruhe vom 27.03.2003 gefunden (20 (16) WF 44/02), der besagt „Den Unterhaltsschuldner trifft weder die Pflicht zur Titulierungdes Unterhaltsanspruchs noch besteht eine entsprechende Obliegenheit“. Trifft das für ihn zu, ist das Recht auf seiner Seite? Kann mir jemand helfen?

Hallo,
es gibt sicherlich dazu unterschiedliche Rechtsprechung.
Man sollte sich dann an dem zuständigen OLG orientieren.
M.W. gilt grundsätztlich :
Das unterhaltsberechtigte Kind hat jederzeit einen Anspruch auf einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, da es sich nicht darauf verlassen kann, dass auch im nächsten Monat der Unterhalt gezahlt wird.
Das Kind- als schwächeres Glied- soll eben geschgützt werden.

Evtl.kannn man es ja ausprobieren, ob die Gegenseite" Mutter, Jugendamt ? eine Klage einreichen wird, wenn man nicht beurkundet.
Man kann es ja immer noch nachholen, sollte eine Klage
zugestellt werden.
Auf der anderen Seite hat man natürlich- bei regelmäßiher Zahlung, keine Befürchtungen zu haben.
Allerdings obliegt einem die Pflicht, bei verringertem Einkommen diesen Titel zu ändern.

Mit Gruß

Hallo,

bei dem zitierten Urteil des OLG Karlsruhe geht es um den sogenannten Trennungsunterhalt. Das ist der Unterhalt für den getrenntlebenden (noch nicht geschiedenen) Ehepartner. Hier kann eine Titulierung verweigert werden.

Beim Kindesunterhalt sieht die Situation anders aus. Mein Tipp wäre, dass der Vater des Kindes die Titulierung bei einem Notar machen lässt. Dessen Berechnung ist zuverlässiger als die von einem Jugendamt. Mir sind schon viele Titel untergekommen, bei denen sich das Jugendamt „verrechnet“ hat.

Der Notar haftet für eine falsche Berechnung, das Jugendamt nicht. Die Beurkundung kostet nicht viel.

Noch darauf achten, dass der Titel befristet wird. Wenn z. B. in absehbarer Zukunft finanzielle Einschnitte zu erwarten (Beispielsweise die neue Partnerin ist schwanger; beim Arbeitgeber gibt es gerade eine Entlassungswelle; Vater hat einen befristeten Job o. ä.) sind, die eine Änderung der Unterhaltszahlungen zur Folge hätte, dann den Titel bis zu diesem Ereignis befristen lassen.

Weitere Befristung wäre der 18. Geburtstag des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt wird z. B. auch die Mutter des Kindes barunterhaltspflichtig.

Gruß

Hallo,

mit dem Beurkunden wäre ich sehr vorsichtig!

Die Jugendämter machen sich das damit recht einfach.

monatliches Einkommen minus 900€ Selbstbehalt… fertig ist die Berechnung des Unterhaltes. Werbungskosten, Kredite für das Auto, dass einen zur Arbeit begleitet, die Miete großer 360€, Fahrtkosten oder krankheitsbedingte Aufwendungen finden oft keine Berücksichtigung.

Im Zweifel würde ich mir einen Anwalt aufsuchen der sich gut mit Familienrecht auskennt.

Gruß blackdaniel