Hallo,
angenommen A ließ sich beim Jugendamt bezügl. Kindesunterhaltsberechnung und Festsetzung/Erwirken eines Titels beraten und unterstützen. Es wurde dabei noch keine Beistandschaft eingerichtet. Angenommen, bei der folgenden Berechnung kommt heraus, dass der Unterhaltspflichtige B mehr Unterhalt zahlen müsste, als er z.Zt. tut. Jugendamt fordert B also zur Titulierung des neu berechneten Unterhalts auf, setzt B dazu eine Frist.
B legt Einspruch ein und sagt, er würde nach seiner Berechng eine Gehaltsgruppe tiefer liegen.
Fragen hierzu:
das Jugendamt zog für B einkommensmildernd vom Netto ab:
- die Beiträge zur privaten KV, sowohl für B selbst (290 €) als auch für seine beiden -bei ihm lebenden, mit der neuen Frau gezeugten- Kinder (360 Euro) - ist das rechtens? Weshalb sollten seine Kinder auch privat krankenversichert (und somit gegenüber seinem, bei A lebendem Kind bevorteilt) sein, wenn das Kind welches bei A wohnt dies nicht ist. Vor drei Jahren waren die Kinder von B auch noch gesetzlich versichert. Hat er die Situation somit willkürlich herbeigeführt? Warum sollte das bei A lebende Kind also auf mehr Unterhalt verzichten, durch vermeidbare Beiträge der pKV ?
und berechnete das Netto zuzügl. geldwertem Vorteil: und zwar der DienstPKW (welcher gleichermaßen privat genutzt werden kann) zur Hälfte: also 288 Euro - ist das rechtens? Der B wendet ein, dass die Anrechnung der Häfte also 288 zuviel Abzug seien.
Wie ginge das nun weiter. Die JA-Bearbeiterin ist 2 Wochen im Urlaub. Frist zur Titulierung ist verstrichten. Was müsste nun weiter passieren? Wer muss sich wem gegenüber rühren, das Jugendamt oder A gegenüber Jugendamt (bspw. zur Beantragung Beistandschaft, Klagebeantragung etc)?
Es geht ja auch um rückwirkenden Unterhalt. Wie sind die Fristen?
Müsste denn jetzt geklagt werden, wenn man die Einwände des B nicht hinnehmen möchte? Oder reicht es wenn man B nochmal formlos auffordert, den erhöhten Unterhalt zu zahlen und rückwirkend die Differenzbeträge zum gezahlten Unterhalt unter Androhung einer Klageerhebung oder gleich klagen? Oder besser dem JA das weitere Vorgehen überlassen?
Wann würde der Anspruch auf die einfache Forderung (durch das Jugendamt) des neu berechneten Unterhalts und nachzuzahlendem Unterhalt flöten gehen? Welche Frist gibt es hierfür?
Danke
Was könnte A nun am besten machen - Beistandschaft beantragen beim JA, um den erhöhten Unterhalt einzuklagen oder PKH beantragen (stünde A zu) und zum RA gehen?