Kindesunterhalt - eilt

Hallo,

angenommen A ließ sich beim Jugendamt bezügl. Kindesunterhaltsberechnung und Festsetzung/Erwirken eines Titels beraten und unterstützen. Es wurde dabei noch keine Beistandschaft eingerichtet. Angenommen, bei der folgenden Berechnung kommt heraus, dass der Unterhaltspflichtige B mehr Unterhalt zahlen müsste, als er z.Zt. tut. Jugendamt fordert B also zur Titulierung des neu berechneten Unterhalts auf, setzt B dazu eine Frist.

B legt Einspruch ein und sagt, er würde nach seiner Berechng eine Gehaltsgruppe tiefer liegen.

Fragen hierzu:
das Jugendamt zog für B einkommensmildernd vom Netto ab:

  1. die Beiträge zur privaten KV, sowohl für B selbst (290 €) als auch für seine beiden -bei ihm lebenden, mit der neuen Frau gezeugten- Kinder (360 Euro) - ist das rechtens? Weshalb sollten seine Kinder auch privat krankenversichert (und somit gegenüber seinem, bei A lebendem Kind bevorteilt) sein, wenn das Kind welches bei A wohnt dies nicht ist. Vor drei Jahren waren die Kinder von B auch noch gesetzlich versichert. Hat er die Situation somit willkürlich herbeigeführt? Warum sollte das bei A lebende Kind also auf mehr Unterhalt verzichten, durch vermeidbare Beiträge der pKV ?

und berechnete das Netto zuzügl. geldwertem Vorteil: und zwar der DienstPKW (welcher gleichermaßen privat genutzt werden kann) zur Hälfte: also 288 Euro - ist das rechtens? Der B wendet ein, dass die Anrechnung der Häfte also 288 zuviel Abzug seien.

Wie ginge das nun weiter. Die JA-Bearbeiterin ist 2 Wochen im Urlaub. Frist zur Titulierung ist verstrichten. Was müsste nun weiter passieren? Wer muss sich wem gegenüber rühren, das Jugendamt oder A gegenüber Jugendamt (bspw. zur Beantragung Beistandschaft, Klagebeantragung etc)?
Es geht ja auch um rückwirkenden Unterhalt. Wie sind die Fristen?

Müsste denn jetzt geklagt werden, wenn man die Einwände des B nicht hinnehmen möchte? Oder reicht es wenn man B nochmal formlos auffordert, den erhöhten Unterhalt zu zahlen und rückwirkend die Differenzbeträge zum gezahlten Unterhalt unter Androhung einer Klageerhebung oder gleich klagen? Oder besser dem JA das weitere Vorgehen überlassen?

Wann würde der Anspruch auf die einfache Forderung (durch das Jugendamt) des neu berechneten Unterhalts und nachzuzahlendem Unterhalt flöten gehen? Welche Frist gibt es hierfür?

Danke

Was könnte A nun am besten machen - Beistandschaft beantragen beim JA, um den erhöhten Unterhalt einzuklagen oder PKH beantragen (stünde A zu) und zum RA gehen?

das Jugendamt zog für B einkommensmildernd vom Netto ab:

  1. die Beiträge zur privaten KV, sowohl für B selbst (290 €)
    als auch für seine beiden -bei ihm lebenden, mit der neuen
    Frau gezeugten- Kinder (360 Euro) - ist das rechtens? Weshalb
    sollten seine Kinder auch privat krankenversichert (und somit
    gegenüber seinem, bei A lebendem Kind bevorteilt) sein, wenn
    das Kind welches bei A wohnt dies nicht ist. Vor drei Jahren
    waren die Kinder von B auch noch gesetzlich versichert. Hat er
    die Situation somit willkürlich herbeigeführt? Warum sollte
    das bei A lebende Kind also auf mehr Unterhalt verzichten,
    durch vermeidbare Beiträge der pKV ?

Kind von A und B kann und muß in der GKV der KM familienversichert werden (war ja schon immer GKV). Neue Kinder von A können evtl. überhaupt nicht mehr familienversichert sein.
Und woher weiß A überhaupt, dass sie privat versichert sind und nicht freiwillig in der gesetzlichen und somit auch beitragspflichtig?
Evtl. sind die Beiträge in der PKV sogar günstiger als die in der GKV?

Glaubt A wirklich, dass der reduzierte KU die Krankenversicherungskosten der „neuen“ Kinder deckt?

Der KM sollte klar sein, dass die Einkommensstufen in der DDT 400 € sind und am KU jeweils ca. 30-40 € ausmachen.

Das der KV inzwischen privat versichert ist, liegt er vermutlich über der Einkommensbemessungsgrenze und zahlt somit vermutlich auch mehr als den Mindestunterhalt.

und berechnete das Netto zuzügl. geldwertem Vorteil: und zwar
der DienstPKW (welcher gleichermaßen privat genutzt werden
kann) zur Hälfte: also 288 Euro - ist das rechtens? Der B
wendet ein, dass die Anrechnung der Häfte also 288 zuviel
Abzug seien.

Soll B mit seinem Privatwagen zur Arbeitstelle fahren und die Fahrtkosten in Abzug bringen? Dann wäre das Netto geringer mit mehr Abzügen.

Was könnte A nun am besten machen - Beistandschaft beantragen
beim JA, um den erhöhten Unterhalt einzuklagen oder PKH
beantragen (stünde A zu) und zum RA gehen?

Das Jugendamt hat doch ausgerechnet? Es wird bestimmt nicht einen höheren Unterhalt fordern als es selbst ausgerechnet hat.
Ob PKH bewilligt wird ist auch nicht sicher, das JA macht die Berechnung schließlich kostenlos und ob eine Klage überhaupt etwas bringen würde ist auch nicht klar.

Höherer Kindesunterhalt wird ab dem Zeitpunkt fällig in dem er rechtmäßig gefordert wird. Niemand kann also eine Erhöhung einfach hinauszögern aber niemand muß auch einfach eine Erhöhung ohne Überprüfung akzeptieren.

Krümelchen