Hallo,
ich habe seit kurzem wieder Arbeit und wäre nun in der Lage meinen Unterhalt an meinen bei meinem Exmann lebenden Sohn zu zahlen.
Zu den Eckdaten. Ich habe insgesamt 4 Kinder,von denen 3 (12 Jahre aus erster Ehe, 6 Jahre und 4 Jahre aus zweiter Ehe) bei meinem jetzigen Mann und mir leben. Mein Sohn, der beim Papa lebt ist 10.
Ich verdiene (wenn ich die Lohnsteuerklasse mit meinem Mann geändert haben werde) 1515 € (bisher ca. 1200€) netto. Ich fahre täglich ca. 45 Km in die Arbeit. Um arbeiten gehen zu können habe ich meinen Kleinen im Kindergarten - Vollzeit - und meine jetzt Schulpflichtige Mittlere im Hort zusätzlich untergebracht, was monatlich ca. 160 € ausmacht; ohne dies wäre ich nicht in der Lage, überhaupt arbeiten zu gehen. Für meine Große weigert sich mein Exmann bis heute Unterhalt zu zahlen (Jugendamt ist schon seit etwa einem Jahr dran, jetzt hats der Anwalt und der ist jetzt im Urlaub).
Mein Mann hat ebenfalls Unterhalt an 2 Kinder aus geschiedener Ehe zu zahlen, dafür hat er eine Mangelfallberechnung, hatte bisher mit Steuerklasse 3 und den ganzen Kinderfreibeträgen ca. 1700€, aber auch jetzt muss er eine Neuberechnung machen lassen, weil er ja mit dem Steuerklassenwechsel weniger Netto hat und seit 2 Monaten ebenfalls 45 Km einfache Wegstrecke zu fahren hat. Wir wohnen am Dorf wo eine öffentliche Anbindung eher schlecht und für mich unmöglich ist, da ich sonst zeitlich überhaupt nicht hin- und herkäme, muss ja die Zeiten für Kiga und Hort einhalten.
Mein Exmann hat netto ca. 3500 € (er ist Beamter, also besondere Lohnsteuer und Private Krankenversicherung) und lebt mit seiner Lebenspartnerin und ihrer Tochter im eigenen (noch von beiden abzuzahlenden Haus), er fährt ca. 10 Km (wenn überhaupt soviel) zur Arbeit.
So nun weiß ich nicht mehr, welche Infos noch relevant wären. Ich habe dutzende Unterhaltsrechner ausprobiert, mein Anwalt sagt, meine Fahrten zur Arbeit wären anrechenbar, der Anwalt meines Mannes sagt, bei Mangelfallberechnung seit kurzem nicht mehr, im Internet habe ich gelesen, dass auch Kinderbetreuungskosten anrechenbar wären.
Ich bin vollends verwirrt und suche Rat.
Hallo Nuss,
in der Tat, hört sich kompliziert an.
Erstmal, was der Vater des Kindes verdient, wie weit er es zur Arbeit hat und ob er ein eigenes Haus bewohnt, sind egal. Den Unterhalt zahlt du ans Kind, nicht an den Vater.
Steuerklassenwechsel bedeutet, du und dein Mann habt jetzt die selbe Steuerklasse, um steuerliche Vorteile zu genießen?
Der Weg zur Arbeit ist meiner Meinung nach nicht anrechenbar, 45 km sind vermutlich heute so der übliche Weg zur Arbeit und sollten im Selbstbehalt enthalten sein. Unabhängig davon, nehme ich an, dass bei euch (also dir und deinem Mann) 2 unabhängige Berechnungen durchgeführt werden, die allerdings auch die zu erwartende Steuernachzahlungen berücksichtigen müssten.
Am zuverlässigsten kann dir vermutlich das Jugendamt in deinem Wohnort sagen, was und wie berechnet wird. Ganz kostenlos.
Gruß,DC
hallo,
als erstes will ich dir sagen das die ganzen "Rechner"im internet nichts taugen ,die dienen lediglich als orientierungshilfe und haben nichts mit der realität zu tun …da bei diesen rechner diverse faktoren nicht mit einbezogen werden ,das ist nicht nur bei den unterhaltsrechnern so sondern auch bei wohngeld ,alg usw .
erstmal glückwunsch zum neuen job …die sache mit dem unterhalt würde ich an deiner nicht übers jugendamt regeln (da das jugendamt immer nur strickt nach düsseldorfer-tabelle geht und den unterhalt immer mit 100% des regelsatzes berechnet -faktoren wie zb. lebensumstände usw werden kaum berücksichtigt)
daher mein tipp: stell einen formlosen antrag beim familiengericht auf die festsetung des unterhaltes -gleichzeitig kannst du auch deinen anspruch auf unterhalt einfordern bzw betiteln lassen …
das gericht prüft dann genau dein einkommen -auch das deines ex-mannes und setzt so den unterhalt fest !!
was die betreuungskosten der kinder ím hort und kindergarten betrifft kann ich dir nur den tipp geben das du beim jugendamt einen antrag auf kostenübernahme stellst …die übernehmen dann zumindest schon mal die elternbeiträge !(früher haben die auch noch die kosten für das mittagessen übernommen -das können sie nicht mehr machen weil ja das tolle "Bildungs und Teilhabepaket " jetzt in kraft getreten ist -daher übernehmen sie nur noch die elternbeiträge!!
des weiteren kannst du die betreuungskosten auch bei deiner einkommenssteuererklärung angeben -dann werden diese vom finanzamt erstattet!
lieben gruss nancy
Leider kann ich hier nicht weiter helfen.
Viele Grüße und viel Glück!
Nein, nein. Mein Jetziger Mann und ich haben derzeit Steuerklasse 3/5, mein Exmann hat eohl 2 (denk ich) und der Anwalt sagte uns, dass wir (ich) gesetzlich dazu verpflichtet wären, die steuerklassen zu wechseln. Vorher hatte ich immer nur Halbtagesjobs oder Areitslosengeld 1, damit also knappe 60 % weniger als mein Mann, deshalb (noch) die 5. Aber es wird ja auf 4/4 geändert.
Und ich denke eigentlich nicht, dass 45 einfache Kilometer in 950€ Selbstbehalt passen, zumal das Benzin ja Tag für Tag teurer wird.
Meine Frage wäre nun, ob jemand weiß, wie ich denn jetzt mein sog. bereinigtes Netto berechne, was mein Exmann zu zahlen hat (hätte, wenn er täte) ist ja schon ausgerechnet worden aber da das Jugendamt nicht hinterherkam bisher noch nicht tituliert. Das ist mir ja zweitrangig.
Was muss ich zahlen? Kann ich denn arbeitsäglich 0,30€ für meine Kilometer abziehen und die Betreuungskosten, die ich halt habe, weil ich ohne Betreuung gar nicht arbeiten gehen könnte? Und was ist mit meinen Kleinen, muss ich die dann von Luft und Liebe ernähren?
Nein, nein. Mein Jetziger Mann und ich haben derzeit Steuerklasse 3/5, mein Exmann hat eohl 2 (denk ich) und der Anwalt sagte uns, dass wir (ich) gesetzlich dazu verpflichtet wären, die steuerklassen zu wechseln. Vorher hatte ich immer nur Halbtagesjobs oder Areitslosengeld 1, damit also knappe 60 % weniger als mein Mann, deshalb (noch) die 5. Aber es wird ja auf 4/4 geändert.
Und ich denke eigentlich nicht, dass 45 einfache Kilometer in 950€ Selbstbehalt passen, zumal das Benzin ja Tag für Tag teurer wird.
Meine Frage wäre nun, ob jemand weiß, wie ich denn jetzt mein sog. bereinigtes Netto berechne, was mein Exmann zu zahlen hat (hätte, wenn er täte) ist ja schon ausgerechnet worden aber da das Jugendamt nicht hinterherkam bisher noch nicht tituliert. Das ist mir ja zweitrangig.
Was muss ich zahlen? Kann ich denn arbeitsäglich 0,30€ für meine Kilometer abziehen und die Betreuungskosten, die ich halt habe, weil ich ohne Betreuung gar nicht arbeiten gehen könnte? Und was ist mit meinen Kleinen, muss ich die dann von Luft und Liebe ernähren?
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Was du zahlen musst (in Zahlen), wird dir hier kaum jemand sagen können, das hängt von diversen Faktoren ab, die dir dein Anwalt sicherlich erläutert hat und die du auch in der Düsseldorfer Tabelle findest.
Von deinem Einkommen kannst du deine erhöhten Fahrtkosten nicht absetzen, eher die Kinderbetreuungskosten
http://www.familie.de/eltern/familienrecht/artikel/h…
Wie gesagt, die Jugendämter sind da total fit und rechnen dir das kostenlos aus.
Gruß,DC
Hallo nuss45.
Die Überschrift Deiner Frage beantwortet schon Dein Problem:
Unterhaltsrecht ist sehr kompliziert, wobei Du fast alle anstehenden Unterhaltsprobleme in Deinem Fall zusammenführst.
a) Losgelöst vom Einkommen es Kindsvaters bist Du verpflichtet, „mit allen denkbaren legalen Mitteln“ den Barunterhalt Deines Kindese sicher zu stelen.
Dies gilt für den Mindesunterhalt von zur Zeit 272 € bis zum 12. Geburtstag.
b) Nach dem Einkommen des Kindsvaters (Beamter) gehe ich davon aus, dass dieser für seinen 12-Jährigen, der bei Dir wohnt, den gesetzlichen Unterhalt zahlt u Du Dir deshalb keine Barunterhaltsverpfllichtung für diesen anrechnen lassen kannst. Es bleiben also nur drei Kinder mit einem Bedarf von 225 und 272 Euro und der 10jährige, auch mit 272, die Dir „auf der Tasche liegen“, soweit der Vater (2. Ehemann) für den Barunterhalt nicht aufkommen kann.
c) Zu den Fahrtkosten ist zu sagen, dass diese sicherlich „irgendwie“ anzurechnen sind (kommt darauf an, welches OLG für Dich die Regeln bestimmt), können aber auch die Zahlung des Mindestunterhaltes nicht wirklich verhindern. Dies gilt grundsätzlich, weil Du trotz Kinderbetreuung sogar vielleicht noch eine Nebentätigkeit annehmen müßtest, um den KU sicherzustellen.
Also mein dringender Rat: Einen Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen und mit dem die Sache durchstehen.
Da diese Auskünfte nur auf einem Gefälligkeitsverhältnis beruhen und mir wesentliche Informationen fehlen, muß ich für die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Auskünfte jede Haftung ablehnen.
Wende Dich bitte an einen Anwalt Deines Vertrauens unhd besprich die Sache dort ausführlich.
Grüße
Peter
Hallo,
die Regelung des Kindesunterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Als Berufstätiger steht dir ein monatlicher Selbstbehalt von 950,- Euro zu. Vom durchschnittlichen Nettogehalt (incl. Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Steuererstattung) werden die Werbungskosten (u.a.Fahrtkosten) abgezogen. Hierzu kommt noch der pauschale Abzug von 5% von 1500,- = 75,- Euro für berufsbedingte Aufwendungen.
Im Prinzip sind alle steuerrelevanten Kosten wie krankheitsbedingte Mehraufwendungen und Kinderbeteungskosten anrechenbar.
Wie gesagt, einfach mal nach der DT 2011 googlen.
Viel Erfolg
Gruß blackdaniel