Hallo liebe www-Experten!
Mein Mann zahlt Unterhalt für seinen 10-jährigen Sohn aus der ersten Beziehung (nicht verheiratet). Da er unter die 1500€ Nettoeinkommen fällt sind das 272€ pro Monat.
Angenommen ich werde nun schwanger und wir bekommen zusammen ein zweites Kind, müsste sich laut Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt für das erste Kind doch verringern, so dass beide Kinder gleichberechtigt sind, oder?
Sprich Nettoeinkommen abzüglich 1000€ Selbstbehalt, was übrig bleibt wird aufgeteilt, oder? Ich finde diese Tabelle sehr schwer zu lesen und hoffe daher, dass mir hier jemand helfen kann.
Liebe Grüße und danke vorab für eure Antworten
mandypsilon
nein, das erste Kind ist älter und hat immer einen höheren Satz.
Ausserdem wird das Kind welches im Haushalt mit lebt nicht so sehr beachtet.
Der Satz fürs erste Kind wird so bleiben wie er ist.
Ihr gemeinsames knd hat nicht den Anspruch, der ist ja viel geringer.
Hallo,
der 10 jährige Sohn hat immer Unterhaltsvorrang gegenüber das später Geborene…
lisa
Hallo! Es wird schon aufgeteilt.Zumindest neu berechnet.Gibt es einen Unterhaltstittel? Ich denke Sie müssen sowieso nochmals zum Jugendamt und den Tittel neu berechnen lassen. Ist besser so.Läuft sowieso da hinaus. Ich kenne mich nicht gut mit den Tabellen aus. Schönen Tag noch.
Hallo,
hier finden Sie genaue Angaben zu den Unterhaltsverpflichtungen für mehrere Kinder:
http://www.scheidung-online.de/alte-neuekinder.html
Alles gute
Hallo,
ja,da haben die sich in Düsseldorf echt was ausgedacht!
Aber so wie du es verstehst,verhält es sich auch.
Wobei das Kindergeld ja auch mit dazu gerechnet wird.
Das kann dein Freund/Mann aber auch einer Beistandschaft beim Jugendamt übergeben,das kostet nichts so wie beim Anwalt und die kümmern sich darum,wenn irgendwas nicht läuft.
Lg,
In etwa stimmt das. Es wird prozentual aufgeteilt.
Hallo
dem ist nicht so. Wenn es bisher nur 1 Kind gibt und sonst keine Unterhaltsberechtigen, würde er sogar in die 2 Stufe fallen. Das mal vorab.
Wenn ihr jetzt ein Kind bekommt gibt es 3 Unterhaltsberechtigte. Die beiden Kinder kommen zuerst.
Angenommen er hat 1500€ hat das erste Kind 272€, euer Kind eine fiktiven Anspruch von 309€ so käme er mit 919 € knapp unter den Selbstbehalt. Du bleibt dann unterhaltstechnisch sowieso außen vor. Man würde dann eine Mangelfallberechnung machen. Soweit kommt es aber selten. Der Mindestunterhalt ist quasi eine heilige Grenze. In Streitfall würde ein Gericht, alles so schön rechnen, das er mindestens die Stufe 1 zahlen muss.
Ich habe mal mehr dazu hier geschrieben, klick mal auf fiktives Einkommen.
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html
Wenn es einen Titel für das erste Kind gibt, muss dieser geändert werden. In der Konstellation würde ich es wegen der geringen Erfolgsaussichten aber nicht versuchen.
Gruss
das erste kind hat immer vorrang,aber wenn ihr weniger zum leben habt(wegen kind,familie usw)wird das berücksichtigt und er wird weniger zahlen müssen
Hallo,
unter Umständen gibt es dann eine Mangelfallberechnung. Wie das funktioniert, kann man anhand einer Beispielrechnung am Ende der DüTa lesen.
Das Geld wird aufgeteilt, aber das Kind in einer höheren Altersklasse bekommt mehr Geld. Alle bekommen den gleichen Prozentsatz vom ihnen zustehenden DüTa-Unterhalt.
Gruß